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Verbundberatung in Bayern
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Anerkannte Beratungsanbieter (Stand Januar 2010):
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LKP - Landeskuratorium für pflanzliche Erzeugung e.V.
Beratungsleistungen: Pflanzenbau, Hopfenbau, Weinbau, Gartenbau, Ökolandbau
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LKV - Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredlung e.V.
Beratungsleistungen: Milchviehhaltung, Rindermast, Schweinemast, Zuchtsauenhaltung, Stallklimaberatung
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BUBBV - Buchstelle des Bayerischen Bauernverbandes
Beratungsleistung: Betriebszweigauswertung
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ECOVIS - BLB Steuerberatungsgesellschaft mbH
Beratungsleistung: Betriebszweigauswertung
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PC-Agrar GmbH
Beratungsleistung: Betriebszweigauswertung
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KBM - Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe e.V.
Beratungsleistung: Umsetzung optimaler Arbeits- und Maschinenkonzepte
Was ist Verbundberatung?
Verbundberatung ist ein gemeinsames Beratungsangebot der staatlichen Beratung und anerkannter nichtstaatlicher Beratungsunternehmen für die bayerischen Landwirte, Gärtner und Winzer. Sie basiert auf dem Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz (BayAgrarWiG) und baut auf der langjährigen erfolgreichen Zusammenarbeit von staatlicher Beratung und den Selbsthilfeorganisationen der bayerischen Landwirtschaft auf.
Dabei schließt der Staat Verträge mit nichtstaatlichen Beratungsunternehmen zur produktionstechnischen Beratung in den Bereichen Pflanzenbau, Milchviehfütterung, Schweinemast, Rindermast, Ferkelerzeugung, Gartenbau, Weinbau, Hopfenbau und Ökolandbau sowie zur Stallklimaberatung und Betriebszweigauswertung, Betriebsorganisationscheck, Überbetriebliches Technisierungskonzept für den Einzelbetrieb, Orientierungsseminar, Strategieseminar und Seminar zur Konzepterstellung kooperativer Arbeitserledigung in der Außenwirtschaft.
Bayerisches Agrarwirtschaftsgesetz (BayAgrarWiG)
Die abgebildete Broschüre stellt die Verbundberatung vor (Aktualisierung ist in Vorbereitung):
"Mit starken Beratungspartnern in die Zukunft - Verbundberatung"
- (8 Seiten, Stand Januar 2008)
Welche Beratungsanbieter können sich an der Verbundberatung beteiligen?
An der Verbundberatung können sich nichtstaatliche Beratungsanbieter beteiligen, soweit sie nach dem Bayerischen Agrarwirtschaftsgesetz als Beratungsunternehmen anerkannt sind. Eine Anerkennung setzt u. a. voraus, dass diese
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eine Beratung in allen genannten Betriebszweigen anbieten können, ggf. durch Kooperationsverträge mit anderen anerkannten Beratungsunternehmen,
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Berater einsetzen, die ausreichend qualifiziert sind und die betriebszweigspezifischen Beratungsinhalte entsprechend der definierten Beratungsmodule einschließlich des geltenden Fachrechts abdecken können,
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die Beratung landesweit anbieten,
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eine neutrale Beratung sicherstellen,
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bei der Beratungstätigkeit die fachlichen Vorgaben der staatlichen Beratung in Bayern einhalten und in enger Abstimmung mit ihr arbeiten.
Voraussetzung für die Anerkennung ist der Abschluss eines Verbundberatungsvertrages mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Wie kann man die Anerkennung beantragen?
Anerkennungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Der Antrag auf die Anerkennung als Beratungsunternehmen ist bei der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk) einzureichen. Nähere Hinweise und die Bewerbungsunterlagen sind unter folgender Internetadresse zu finden:
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