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RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF
Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Förderwegweiser
Direktzahlungen
Die Direktzahlungen umfassen die entkoppelte Betriebsprämie und die gekoppelten Zahlungen für Stärkekartoffeln, Eiweißpflanzen und Schalenfrüchte und werden in vollem Umfang aus EU-Mitteln finanziert. Mit den Direktzahlungen soll eine Einkommensstabilisierung für die Landwirtschaft und ein Ausgleich für höhere Standards in der EU erreicht werden.
Die Beihilfe für Stärkekartoffeln entfällt. Als Ersatz wird der Wert der Zahlungsansprüche (ZA) um einen Stärkekartoffelerhöhungsbetrag erhöht. Alle anderen bisher gekoppelten Zahlungen werden regionsspezifisch gleichmäßig auf alle Zahlungsansprüche verteilt.
- Betriebs-
prämie - Stärke-
kartoffeln - Eiweiß-
pflanzen - Schalen-
früchte - Rechtliche
Grundlagen - Antrag-
stellung - Merkblätter/
Formulare
Aktivierung von Zahlungsansprüchen
Die Betriebsprämie wird durch Aktivierung von Zahlungsansprüchen gewährt. Alle Zahlungsansprüche werden in der Zentralen InVeKoS Datenbank (ZID) gespeichert. Nähere Informationen zu den Zahlungsansprüchen und deren Übertragung durch Kauf/Verkauf bzw. Pacht/Verpachtung sowie bei vorweggenommener Erbfolge (Hofübergabe) sind in der ZID enthalten.
Voraussetzungen für die Förderung
- Betriebsinhaber eines landwirtschaftlichen Unternehmens und eigenverantwortliche Bewirtschaftung des Betriebes zum 15. Mai
- Die beantragten Flächen sind grundsätzlich während des gesamten Kalenderjahres beihilfefähig.
Einschränkungen für die Förderung
- Grundsätzlich werden keine Direktzahlungen gewährt, wenn die beihilfefähige Fläche des Betriebs kleiner als 1 ha ist.
Höhe der Förderung
- Die Höhe der Förderung ist abhängig von Anzahl und Wert der zum 15. Mai in der ZID gespeicherten Zahlungsansprüche (ZA).
- Je ha beihilfefähiger Fläche kann ein ZA aktiviert werden.
- Besondere ZA können auch ohne Fläche mit einem individuellen Mindest-GV-Besatz aktiviert werden.
- Von 2010 bis 2013 erfolgt schrittweise die Anpassung der ZA an den regionalen Zielwert; im Jahr 2013 wird der Wert aller ZA in Bayern einheitlich 354,55 Euro betragen zuzüglich des Wertes der Zahlungen, die im Jahr 2012 entkoppelt werden.
Die Betriebsprämie unterliegt der Modulation, d.h. Zahlungen, die in der Summe 5000 Euro übersteigen, werden gekürzt. Im Jahr 2012 beträgt die Kürzung 10 %; Beträge, die 300000 Euro überschreiten, werden um 14 % gekürzt.
Mittelherkunft
- EU - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
Werterhöhung der ZA um den Stärkekartoffelerhöhungsbetrag
Ab dem Jahr 2012 wird die bisher noch an die Produktion gekoppelte Beihilfe für Stärkekartoffeln entkoppelt und in die Betriebsprämienregelung einbezogen. Für Betriebsinhaber, die im Jahr 2011 einen Anbau- und Liefervertrag für Stärkekartoffeln abgeschlossen haben, besteht im Jahr 2012 einmalig die Möglichkeit der Antragstellung auf Werterhöhung ihrer Zahlungsansprüche um den betriebsindividuellen Stärkekartoffelerhöhungsbetrag.
Voraussetzungen für die Förderung
- Der Betrieb umfasst zum 15. Mai 2012 eine landwirtschaftlich genutzte Fläche von mindestens 1 Hektar.
- Der Betrieb besitzt zum 15. Mai 2012 Zahlungsansprüche.
Höhe der Förderung
- 66,32 € je Tonne Stärkeäquivalent (maßgebend ist der Anbau- und Liefervertrag 2011)
- Der betriebsindividuelle Stärkekartoffelerhöhungsbetrag wird gleichmäßig auf die Zahlungsansprüche verteilt, über die der Betriebsinhaber zum 15. Mai 2012 verfügt.
Mittelherkunft
- EU - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
Beihilfe für Stärkekartoffeln (wird 2012 nicht mehr gewährt)
Voraussetzungen für die Förderung
- Anbau- und Liefervertrag mit einem Stärkeunternehmen
- Ablieferung der auf der Vertragsfläche erzeugten Stärkekartoffeln
Höhe der Förderung
- 66,32 Euro je Tonne Stärkeäquivalent
Mittelherkunft
- EU - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
Eiweißpflanzenprämie (wird 2012 nicht mehr gewährt)
Voraussetzungen für die Förderung
- Anbau von Erbsen, Ackerbohnen, Süßlupinen sowie Erbsen oder Ackerbohnen im Gemenge
- Anbau in Reinsaat und ganzflächig nach ortsüblichen Normen
- Bei Süßlupinen ist nur zertifiziertes Saatgut von bestimmten Sorten zulässig.
Einschränkungen für die Förderung
- Für Sojabohnen wird keine Eiweißpflanzenprämie gewährt, da die Sojabohne weltweit als bedeutenste Ölpflanze gilt.
Höhe der Förderung
- Prämie: 55,57 Euro/ha
- Falls die EU-Garantiehöchstfläche von 1,6 Mio ha überschritten wird, erfolgt eine Kürzung der Prämie.
Mittelherkunft
- EU - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
Flächenzahlung für Schalenfrüchte (wird 2012 nicht mehr gewährt)
Voraussetzungen für die Förderung
- Anbau von Haselnüssen und Walnüssen auf landwirtschaftlichen Parzellen
- Mindestanzahl von 125 Haselnussbäumen bzw. 50 Walnussbäumen je ha
Höhe der Förderung
- Flächenzahlung: 120,75 Euro/ha
Mittelherkunft
- EU - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
EU-Verordnungen
- VERORDNUNG (EG) Nr. 73/2009 DES RATES vom 19. Januar 2009 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005, (EG) Nr. 247/2006, (EG) Nr. 378/2007 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 (ABl. EU Nr. L 30, S. 16)

- VERORDNUNG (EG) Nr. 1121/2009 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates hinsichtlich der Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe nach den Titeln IV und V der Verordnung (ABl. EU Nr. L 316, S. 27)

Bundes-Gesetze und Verordnungen
- Gesetz zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsgesetz - BetrPrämDurchfG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1720)

- Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie (Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV), in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2376), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Mai 2010 (eBAnz 2010 AT51 V1) geändert worden ist

- Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs-und Kontrollsystems sowie zur Änderung der Kartoffelstärkeprämienverordnung vom 3. Dezember 2004 (BGBl. I, S. 3194)

- Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS-Verordnung - InVeKoSV), zuletzt geändert am 12. Dezember 2011 (eBAnz 2011 AT144 V1)

Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Mehr
März bis 15. Mai 2012
Mehrfachantrag
- Mehrfachantrag
- Merkblatt zum Mehrfachantrag
- Anleitung zum Ausfüllen des Flächen- und Nutzungsnachweises
- Liste zur Codierung der Nutzung im Flächen- und Nutzungsnachweis
- Flächen- und Nutzungsnachweis Muster
162 KB - Viehverzeichnis
- Zusatzblatt zum Viehverzeichnis
- Pacht von Zahlungsansprüchen (Anlage Pacht-ZA)
- Aktivierung von besonderen Zahlungsansprüchen (Anlage besZA)
- Wichtige Informationen für Inhaber von Zahlungsansprüchen bei Einstellung der landwirtschaftlichen Tätigkeit
zusätzlich bei Stärkekartoffeln
Förderwegweiser