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RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF

Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).

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Henner Damke, mpanch/Fotolia.com

Förderwegweiser
EIF - Teil B: Diversifizierungsförderung

Der Freistaat Bayern unterstützt Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit im ländlichen Raum. Ziel ist es, die Wirtschaftskraft des ländlichen Raumes zu erhalten.

Mit der Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EIF) - Teil B: Diversifizierungsförderung (DIV) werden Investitionen, die landwirtschaftsnahe Dienstleistungen ermöglichen und zusätzliche Einkommensquellen aus selbstständiger Tätigkeit schaffen, gefördert.

Gefördert werden

  • landwirtschaftsnahe Dienstleistungen, z. B. Erzeugung und Vermarktung von Wärme,
  • ländlich-hauswirtschaftliche Dienstleistungen, z. B. Urlaub auf dem Bauernhof, Aufbau eines Bäuerinnenservice sowie
  • sonstige Dienstleistungen soweit diese dem Erhalt und der Modernisierung bestehender Gebäudesubstanz in der Landwirtschaft dienen und eine persönliche Arbeitsleistung des Zuwendungsempfängers erbracht wird.

Voraussetzungen

  • Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte.
  • Mindestens 25 % der Umsatzerlöse aus Bodenbewirtschaftung bzw. bodengebundener Tierhaltung.
  • Positive Einkünfte im Einkommensteuerbescheid von max. 90.000 Euro bei Ledigen und 120.000 Euro bei Verheirateten.
  • Einhaltung bestimmter Obergrenzen beim Vermögen.
  • Berufliche Qualifikation, die dem überwiegenden Investitionsziel angemessen ist.
  • Nachweis der Zweckmäßigkeit bzw. Wirtschaftlichkeit der Maßnahme.
  • Zuwendungsfähiges Investitionsvolumen von mind. 20.000 Euro bis max. 400.000 Euro.

Einschränkungen

  • Keine Investitionen zur Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte
    (Förderung vgl. Einzelbetriebliche Investitionsförderung - Teil A bzw. Bayerisches Bergbauernprogramm - Teil C).
  • Investitionen im Bereich Urlaub auf dem Bauernhof sind begrenzt auf eine Gesamtkapazität von max. 25 Gästebetten.
  • Keine Förderung von Biogasanlagen und anderen durch das Erneuerbaren-Energien-Gesetz begünstigten Anlagen sowie damit zusammenhängenden baulichen Anlagen und technischen Einrichtungen.
  • Keine Förderung von Maschinen der Innen- und Außenwirtschaft.
  • Es werden nur Investitionen in Bayern gefördert.
Maßnahmenbeginn nicht vor Bewilligung.

Auswahlverfahren

  • Die grundsätzlich förderfähigen Anträge werden bei begrenzten Haushaltsmitteln einem Auswahlverfahren unterzogen.
  • Auswahlkriterien betreffen z. B. die Schaffung von Arbeitsplätzen oder die Nutzung von Wärme aus Biomasse oder Solarenergie.

Förderung

  • Zuschüsse von bis zu 25 % des zuwendungsfähigen Investitionsvolumens, max. 100.000 Euro für bauliche Maßnahmen

Mittelherkunft

  • Bund - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)
  • Bayern
Antragszeitraum: 13. Februar bis 30. September 2013

Anträge müssen mit den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingereicht werden.

zu den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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