Imkerinnen und Imker durch Vereine fortbilden

Die Förderung unterstützt die fachliche Weiterbildung der Imkerinnen und Imker (Technische Hilfe). Damit sollen die Erzeugung und Vermarktung von Honig und Bienenzuchterzeugnissen verbessert werden. Ausführlich informiert das Merkblatt zur Abwicklung der Bienenförderung "Fortbildung für Imker durch Vereine".

Aktualisiert am: 25.03.2024
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Ab den 3. August ist die Umstellung auf ein digitales Antragsverfahren geplant. Antragsteller ist jeder Imkerverein, der Fortbildungen durchführt. Der Verein stellt dann den Förderantrag auf iBalis. Dazu benötigt er:

  • Betriebsnummer
  • PIN
  • Bankverbindung
  • Steuernummer

Vor der jeweiligen Fortbildung stellt der Verein einen Förderantrag. Nach jeder Fortbildung stellt der Verein den Zahlungsantrag.

Empfehlung:

Für alle geplanten Fortbildungen einen gemeinsamen Förderantrag stellen.

Spätestens vier Monate nach der Veranstaltung ist der Zahlungsantrag zu stellen. Zirka alle vier Monate zahlen wir die Zahlanträge an Sie aus.

Mittelherkunft
  • EU
  • Bayern
Termine
  • Der Landesverband stellt bis 17. Juli den Förderantrag.
  • Die Imkervereine bzw. Kreis- und Bezirksverbände melden bis 2. August die Fortbildungen an den Landesverband.
  • Der Landesverband sammelt die Meldungen und stellt bis 30. August den Zahlungsantrag.
Ansprechpartner
  • Imkerlandesverbände sowie
  • Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)
Kontakt
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk), Kompetenzzentrum Förderprogramme
Telefon:
0871 9522-4600
Fax:
0871 9522-4399
E-Mail:
KomZF@fueak.bayern.de
Adresse:
Porschestraße 5a, 84030 Landshut

Formulare 2024

Ergänzende Hinweise für die Veranstaltung und Förderung von Online-Fortbildungen
  • Aufgrund der weiterhin kritischen Corona-Situation und den damit verbundenen Einschränkungen von Versammlungen können im Imkereijahr auch Fortbildungsveranstaltungen gefördert werden, die in Form von Online-Fortbildungen durchgeführt werden.
  • Damit für diese Online-Fortbildungen eine Zuwendung aus dem Bayerischen Programm zur Förderung der Bienenhaltung gewährt werden kann, ist an Stelle der Unterschrift auf der Teilnehmerliste für jeden Teilnehmer eine "Persönliche Erklärung über die Teilnahme an einer Online-Fortbildung" vorzulegen.
  • Zusätzlich ist vom veranstaltenden Verein mit der Meldung an den Landesverband die Teilnehmerliste einzureichen, in der alle Teilnehmer der Online-Fortbildung mit Vor- und Nachnamen aufgeführt sind.
  • Alle anderen im Merkblatt "Bienenförderung - Fortbildungen für Imker durch Vereine" genannten Anforderungen sind auch bei Online-Fortbildungen einzuhalten.
  • Zusätzlich ist vom veranstaltenden Verein die Referentenbestätigung, samt Vor- und Familienname auszufüllen. Die entsprechende Unterschrift des Referenten wird ebenfalls mit Hilfe der "Persönlichen Erklärung über die Teilnahme an einer Online-Fortbildung" belegt.