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RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF
Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Förderwegweiser
Förderung von Vermarktungskonzepten
Auf Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Handelsebene soll die Entwicklung von Vermarktungskonzepten für ökologisch oder regional erzeugte landwirtschaftliche Qualitätsprodukte gefördert und beim Ausbau von regionalen oder ökologischen Absatzmärkten geholfen werden.
Voraussetzungen
- Schlüssiges Vermarktungskonzept bestehend aus Marketingzielen, Marketingstrategie sowie Kosten-, Maßnahmen- und Zeitplanung.
- Landwirtschaftliche Erzeugerstufe muss angemessen an der Wertschöpfung in der gesamten Erzeugungs- und Vermarktungskonzeption beteiligt sein.
- Wirtschaftliche Situation des Antragsstellers und Rentabilität des Projektes muss gesichert sein.
- Vermarktungskonzept betrifft ökologische oder regionale Qualitätsprodukte.
Einschränkungen
- Keine Förderung von laufenden Dienstleistungen.
- Keine Förderung von Aufwendungen, die beim Verkauf von Erzeugnissen an Endverbraucher entstehen.
- Keine Förderung von Eigenleistungen und laufende Betriebsausgaben.
- Keine Förderung von Erzeugerzusammenschlüssen im Bereich Obst/Gemüse mit einem Jahresumsatz von mehr als 1,5 Mio. Euro.
- Die Maßnahmen dürfen vor Bewilligung des Antrages nicht begonnen werden.
- Mehrfachförderungen sind nicht zulässig.
Zuwendungsempfänger
Träger von Vermarktungskonzepten mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Träger von Vermarktungskonzepten mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Förderung
- Fördergegenstand
- Erarbeitung von Vermarktungskonzepten unter besonderer Berücksichtigung der Interessen landwirtschaftlicher Erzeuger.
- Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Messen, Ausstellungen).
- Qualitätskontrollen.
- Zuschüsse
- Fördersatz beträgt bis zu 40 %.
- Insgesamt höchstens bis 100.000 Euro während eines Zeitraumes von 3 Jahren.
- Projektbezogene Qualitätskontrollen können, sofern sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, gefördert werden.
- Maßnahmen mit einem Zuschussbetrag von weniger als 5.000 Euro werden nicht gefördert.
Mittelherkunft
- Bund - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)
- Bayern
Ansprechpartner
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Menzinger Str. 54
80638 München
Tel. 089 17800-201
E-Mail: AFR@lfl.bayern.de
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Menzinger Str. 54
80638 München
Tel. 089 17800-201
E-Mail: AFR@lfl.bayern.de
Antragszeitraum
Eine Antragstellung ist i. d. R. ganzjährig möglich.
Eine Antragstellung ist i. d. R. ganzjährig möglich.
Formulare
Antragsformulare erhalten Sie auf Anfrage bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Abteilung Förderwesen und Fachrecht.
Antragsformulare erhalten Sie auf Anfrage bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Abteilung Förderwesen und Fachrecht.
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