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RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF

Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).

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Henner Damke, mpanch/Fotolia.com

Förderwegweiser
Förderung von Vermarktungskonzepten

Auf Erzeugungs-, Verarbeitungs- und Handelsebene soll die Entwicklung von Vermarktungskonzepten für ökologisch oder regional erzeugte landwirtschaftliche Qualitätsprodukte gefördert und beim Ausbau von regionalen oder ökologischen Absatzmärkten geholfen werden.

Voraussetzungen

  • Schlüssiges Vermarktungskonzept bestehend aus Marketingzielen, Marketingstrategie sowie Kosten-, Maßnahmen- und Zeitplanung.
  • Landwirtschaftliche Erzeugerstufe muss angemessen an der Wertschöpfung in der gesamten Erzeugungs- und Vermarktungskonzeption beteiligt sein.
  • Wirtschaftliche Situation des Antragsstellers und Rentabilität des Projektes muss gesichert sein.
  • Vermarktungskonzept betrifft ökologische oder regionale Qualitätsprodukte.

Einschränkungen

  • Keine Förderung von laufenden Dienstleistungen.
  • Keine Förderung von Aufwendungen, die beim Verkauf von Erzeugnissen an Endverbraucher entstehen.
  • Keine Förderung von Eigenleistungen und laufende Betriebsausgaben.
  • Keine Förderung von Erzeugerzusammenschlüssen im Bereich Obst/Gemüse mit einem Jahresumsatz von mehr als 1,5 Mio. Euro.
  • Die Maßnahmen dürfen vor Bewilligung des Antrages nicht begonnen werden.
  • Mehrfachförderungen sind nicht zulässig.
Zuwendungsempfänger
Träger von Vermarktungskonzepten mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

Förderung

  • Fördergegenstand
    • Erarbeitung von Vermarktungskonzepten unter besonderer Berücksichtigung der Interessen landwirtschaftlicher Erzeuger.
    • Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Messen, Ausstellungen).
    • Qualitätskontrollen.
  • Zuschüsse
    • Fördersatz beträgt bis zu 40 %.
    • Insgesamt höchstens bis 100.000 Euro während eines Zeitraumes von 3 Jahren.
    • Projektbezogene Qualitätskontrollen können, sofern sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, gefördert werden.
    • Maßnahmen mit einem Zuschussbetrag von weniger als 5.000 Euro werden nicht gefördert.

Mittelherkunft

  • Bund - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)
  • Bayern
Ansprechpartner
Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Menzinger Str. 54
80638 München
Tel. 089 17800-201
E-Mail: AFR@lfl.bayern.de
Antragszeitraum
Eine Antragstellung ist i. d. R. ganzjährig möglich.
Formulare
Antragsformulare erhalten Sie auf Anfrage bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft, Abteilung Förderwesen und Fachrecht.

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