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RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF
Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Förderwegweiser
Leader 2007 - 2013
Mit dem EU-Programm Leader (Motto: Bürger gestalten ihre Heimat) unterstützt Bayern seine ländlichen Regionen auf dem Weg einer selbstbestimmten Entwicklung.
Leader ist ein Förderinstrument, das nicht nur auf mehrere Gemeinden ausgerichtet ist, sondern auch auf die Zusammenarbeit und den Zusammenhalt ganzer Regionen. Der Freistaat Bayern unterstützt mit Leader vor allem innovative Vorhaben und Maßnahmen zur eigenständigen Entwicklung der ländlichen Regionen.Gefördert werden
- Projekte zur Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie einer ausgewählten Lokalen Aktionsgruppe (LAG)
- gebietsübergreifende oder transnationale Zusammenarbeit zwischen ausgewählten LAGs oder von ausgewählten LAGs mit vergleichbaren regionalen Partnerschaften
- LAG-Management
Leader in Bayern

Kernelement von Leader ist der bürgerorientierte Ansatz, der vor allem durch die Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) dargestellt wird. Dies sind Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteuren in der Region. Besonderer Wert wird dabei auch auf die Einbeziehung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsvertretungen gelegt.
Projekte bzw. Maßnahmen müssen folgende Leader-Kriterien einhalten:
- im Gebiet einer ausgewählten LAG liegen
- besondere Bedeutung und nachvollziehbaren Nutzen für das LAG-Gebiet aufweisen
- Bevölkerung muss über die LAG (bottom-up) eingebunden sein
- positiver Beitrag zur Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Kultur/Soziales) ist gegeben
- klare Zuordnung zu einem REK-Handlungsfeld
- positiver Beschluss des entscheidungsbefugten LAG-Gremiums ist vorhanden
Förderung
Gefördert werden
- produktive Investitionen: Fördersatz max. 25 % ("de minimis"-Beihilfe)
- sonstige Projekte: Fördersatz max. 50 %
- Kooperationsprojekte
- gebietsübergreifend: Fördersatz max. 60 % (bei produktiven Investitionen aber nur max. 25 %)
- transnational: Fördersatz max. 70 % (bei produktiven Investitionen aber nur max. 25 %)
- LAG-Management: Fördersatz 50 % (max. 250.000 Euro Zuwendung/LAG)
Mittelherkunft
- EU - Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
- Bayern - Bayerisches Zukunftsprogramm Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum (BayZAL)
Ansprechpartner für Information, Beratung und Koordination ist der Leader-Manager beim jeweils zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit Fachzentrum Diversifizierung und Strukturentwicklung. Mehr
derzeit bis 31. Dezember 2013 (Fertigstellung und Abrechnung der geförderten Projekte bis 31. Dezember 2015)
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu richten.
Antragsformulare
Erklärungen
Merkblätter
Beiblätter
Vergabevorschriften einschlägig
Vergabevorschriften nicht einschlägig
Sonstiges
Aufstellung der Eigenleistungen
Förderwegweiser
