Qualifizierung zur Abschlussprüfung in der Hauswirtschaft

Der Bedarf an hauswirtschaftlichen Dienstleistungen steigt. Qualifizierte Arbeitskräfte decken diesen. Der Freistaat Bayern fördert, unterstützt vom Europäischen Sozialfonds, die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz in der Hauswirtschaft.

Aktualisiert am: 18.01.2023
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Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind in der Regel rechtsfähige Bildungsträger (z.B. hauswirtschaftliche Verbände, Volkshochschulen).

Förderabwicklung

Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Integration wickelt die Förderung ab. Zuständig für Prüfung und berufliche Beratung in der Hauswirtschaft ist das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Weitere Informationen

Für Interessentinnen und Interessenten:

Berufe der Hauswirtschaft