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RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF
Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Förderwegweiser
Flurneuordnung
Flurneuordnung nennt man das Bodenordnungsverfahren, das die Neuordnung des land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes zum Ziel hat. Sie ist ein wichtiges Instrumentarium zur Sicherung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume.
Durch Landmanagement, Bodenordnung und investive Maßnahmen sollen Beiträge
- zur Verbesserung der Agrar- und Infrastruktur
- zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen
- zur Erhaltung der bäuerlichen Landwirtschaft (Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit) und
- zu einer insgesamt nachhaltigen Entwicklung in den ländlichen Gemeinden
geleistet werden. Dabei sind die Grundeigentümer sowie Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, bei der Gestaltung ihres heimatlichen Lebensraumes aktiv mitzuwirken.
Weiterführende Informationen
Voraussetzungen
- Zur Durchführung einer Flurneuordnung ist die Einleitung eines Verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz erforderlich. Grundlage hierfür ist i. d. R. ein Antrag der Grundeigentümer, der landwirtschaftlichen Berufsvertretung oder der Gemeinde. Das Amt für Ländliche Entwicklung prüft, ob die Voraussetzungen für die Durchführung eines Verfahrens gegeben und die Beteiligten zur Mitwirkung bereit sind.
Förderung
- Gefördert werden die Ausführungskosten der Teilnehmergemeinschaft für gemeinschaftliche Anlagen und Maßnahmen wie
- Herstellung ländlicher Straßen und Wege sowie Renaturierung von Gewässern,
- Maßnahmen, die dem Naturschutz und der Landschaftspflege sowie dem Boden-, Gewässer- und Trinkwasserschutz dienen,
- Neuordnung und Neuvermessung der Grundstücke.
- Die Höhe der Förderung ist abhängig von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Teilnehmergemeinschaft. Sie beträgt i. d. R. höchstens 75 % der förderfähigen Kosten. Bei Verfahren in Gebieten mit Konzepten für eine integrierte ländliche Entwicklung sowie mit besonderer ökologischer Zielsetzung und mit hoher Bedeutung für die Erhaltung der Kulturlandschaft kann die Förderung auf bis zu 90 % angehoben werden.
Mittelherkunft
- EU
- Bund
- Bayern
zuständiges Amt für Ländliche Entwicklung Mehr
Eine Antragstellung ist i.d.R. ganzjährig möglich.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich an das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung zu richten.
Förderwegweiser