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RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF

Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).

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Fahnen von Bayern, Deutschland und EU im Wind

Förderwegweiser
Infrastrukturmaßnahmen

Zur Erschließung der landwirtschaftlichen und touristischen Entwicklungspotenziale im ländlichen Raum können Infrastrukturmaßnahmen außerhalb von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gefördert werden.

Ziel ist die Verbesserung der Agrarstruktur und der Rahmenbedingungen für Naherholung und Fremdenverkehr durch Planung und Herstellung von Verbindungswegen zu Almen und Alpen, Einzelhöfen und Weilern, ferner von Feld- und Waldwegen, soweit diese dem Lückenschluss von Wander- und Radwegenetzen dienen.

Weiterführende Informationen

Voraussetzungen

  • Antragstellung der Gemeinde

Förderung

  • Die Höhe der Förderung beträgt i. d. R. bis zu 45 % der Kosten.

Mittelherkunft

  • EU
  • Bund
  • Bayern
Ansprechpartner

Amt für Ländliche Entwicklung Mehr

Antragszeitraum

Eine Antragstellung ist i.d.R. ganzjährig möglich.

Antrag

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme schriftlich an das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung zu richten.

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