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Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).

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Fahnen von Bayern, Deutschland und EU im Wind

Förderwegweiser
Bayerisches Frostschadenprogramm

Mit diesem Sonderprogramm unterstützt die Bayerische Staatsregierung spätfrostgeschädigte Wein- und Obstbaubetriebe sowie Baumschulen. Sie erhalten Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen.

Ein Rechtsanspruch auf Beihilfegewährung besteht nicht.

Voraussetzungen

  • Wein- und Obstbaubetriebe oder Baumschulen mit Sitz in Bayern
  • Schäden durch Spätfröste zwischen dem 3. und 5. Mai 2011 mit deutlichen Ertragsausfällen im Vergleich zu einem dreijährigen Basiszeitraum.
  • Der Rückgang der Naturalerzeugung muss im frostgeschädigten Betriebszweig mind. 40 % im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2006, 2008 und 2009 im Bereich Weinbau bzw. im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2010 im Obstbau sowie bei Baumschulbetrieben betragen.
  • Bei Schäden über 15.001 € muss der Nachweis erbracht werden, dass im Gesamtunternehmen ein Rückgang der Naturalerzeugung von mind. 30 % vorliegt.
  • Mindestschaden von 6.000 € (Basis Großhandelspreise, abzüglich ersparter Erntekosten)
  • Antragstellung mit Nachweis der Schäden

Förderung

  • Teil A des Programms (De-minimis-Förderung):
    • Fünfjähriges Liquiditätshilfedarlehen mit einer Zinsverbilligung von max. 1,4 % für ein Abzahlungsdarlehen bis zu einer Darlehenshöhe von 100.000 € (Mindestbetrag 10.000 €) oder
    • Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % - max. 7.500 € - der festgestellten Einkommensminderung.
  • Teil B des Programms:
    • Bei einem Mindestschaden von 15.001 €, Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der festgestellten Einkommensminderung, max. 50.000 €.

Mittelherkunft

  • Bayern

Antragstellung
Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen vom 16.01.2012 bis spätestens 17.02.2012 bei folgender Behörde (Bewilligungsbehörde) einzureichen.

Für Weinbaubetriebe:
Bayerische Landesanstalt für Wein- und Gartenbau
An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim, Tel. 09 31 9801-566

Für Obstbau- und Baumschulbetriebe:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen
Mainbernheimer Straße 103, 97318 Kitzingen, Tel. 09321 3009-0

Für forstliche Baumschulbetriebe:
Bayerisches Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht
Forstamtsplatz 1, 83317 Teisendorf, Tel. 08666 9883-0

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