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RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF
Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Förderwegweiser
Bayerisches Frostschadenprogramm
Mit diesem Sonderprogramm unterstützt die Bayerische Staatsregierung spätfrostgeschädigte Wein- und Obstbaubetriebe sowie Baumschulen. Sie erhalten Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen.
Ein Rechtsanspruch auf Beihilfegewährung besteht nicht.
Voraussetzungen
- Wein- und Obstbaubetriebe oder Baumschulen mit Sitz in Bayern
- Schäden durch Spätfröste zwischen dem 3. und 5. Mai 2011 mit deutlichen Ertragsausfällen im Vergleich zu einem dreijährigen Basiszeitraum.
- Der Rückgang der Naturalerzeugung muss im frostgeschädigten Betriebszweig mind. 40 % im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2006, 2008 und 2009 im Bereich Weinbau bzw. im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2010 im Obstbau sowie bei Baumschulbetrieben betragen.
- Bei Schäden über 15.001 € muss der Nachweis erbracht werden, dass im Gesamtunternehmen ein Rückgang der Naturalerzeugung von mind. 30 % vorliegt.
- Mindestschaden von 6.000 € (Basis Großhandelspreise, abzüglich ersparter Erntekosten)
- Antragstellung mit Nachweis der Schäden
Förderung
- Teil A des Programms (De-minimis-Förderung):
- Fünfjähriges Liquiditätshilfedarlehen mit einer Zinsverbilligung von max. 1,4 % für ein Abzahlungsdarlehen bis zu einer Darlehenshöhe von 100.000 € (Mindestbetrag 10.000 €) oder
- Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % - max. 7.500 € - der festgestellten Einkommensminderung.
- Teil B des Programms:
- Bei einem Mindestschaden von 15.001 €, Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der festgestellten Einkommensminderung, max. 50.000 €.
Mittelherkunft
- Bayern
Antragstellung
Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen vom 16.01.2012 bis spätestens 17.02.2012 bei folgender Behörde (Bewilligungsbehörde) einzureichen.
Für Weinbaubetriebe:
Bayerische Landesanstalt für Wein- und Gartenbau
An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim, Tel. 09 31 9801-566
Für Obstbau- und Baumschulbetriebe:
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen
Mainbernheimer Straße 103, 97318 Kitzingen, Tel. 09321 3009-0
Für forstliche Baumschulbetriebe:
Bayerisches Amt für forstliche Saat- und Pflanzenzucht
Forstamtsplatz 1, 83317 Teisendorf, Tel. 08666 9883-0
- Antrag
186 KB - Anlage 1a zum Antrag - Datenblatt Weinbau
87 KB - Anlage 1b zum Antrag - Datenblatt Obstbau, Baumschulen
112 KB - Merkblatt zum Frostschadenprogramm
34 KB - Kreditbereitschaftserklärung zum Antrag
122 KB - Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz
26 KB - Beihilfeerklärung der Rentenbank
54 KB - De-Minimis-Erklärung
131 KB - Anbest-P
94 KB - Berechnungsprogramm zum Frostschadenprogramm
93 KB - Programminformation Nr. 2/2012 der Rentenbank zum Frostschadenprogramm

Stand: 11.01.2012
Förderwegweiser