Programm zur Stärkung des Weinbaus – Teil A (WBA)

Das bayerische Programm zur Stärkung des Weinbaus zielt darauf ab, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Weinbaugebiete zu verbessern, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel zu leisten.

Aktualisiert am: 04.01.2023
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Traubentransport mit dem Traktor aus einem Weinberg
Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA)

Im Weinbauprogramm – Teil A (WBA) stehen strukturelle Veränderungen der Weinbergsfläche im Mittelpunkt. Mit einer Sortenumstellung soll eine an den Markt angepasste Rebsortenstruktur erreicht werden. Effektiv zu bewirtschaftende Gassenbreiten von Rebanlagen sind durch Umstrukturierung zu erzielen.

Voraussetzungen
  • Antragsberechtigt sind, unbeschadet der gewählten Rechtsform, natürliche oder juristische Personen und Personengesellschaften, die Rebflächen bewirtschaften.
    
  • Die Rebflächen müssen in der Weinbaukartei erfasst sein und in Bayern liegen.
Förderung
  • die Sortenumstellung von einer Keltertraubensorte auf eine andere zugelassene Keltertraubensorte
  • die Umstrukturierung durch Änderung des Zeilenabstandes
  • die Querterrassierung von Steillagen
  • die Beschaffung und feste Installation von Tropfbewässerungsanlagen	
Höhe der Förderung für
  • Sortenumstellung und Umstrukturierung
    • bis zu 5.500 €/ha in Direktzuganlagen
      
    • bis zu 12.000 €/ha in Steillagen (ab 40 % Hangneigung)
    • bis zu 14.000 €/ha in Terrassenanlagen
  • die Querterrassierung von Steillagen einschließlich Anpflanzung bis zu 24.000 €/ha
  • Tropfbewässerung
    • bis zu 2.000 €/ha in Direktzuganlagen,	
    • bis zu 3.200 €/ha in Steillagen (ab 40 % Hangneigung)	
    • bis zu 3.200 €/ha in Terrassenanlagen
Mittelherkunft
  • Europäische Union
    
  • Durchführungsbestimmungen zum bayerischen Programm zur Stärkung des Weinbaus – Teil A Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (WBA) (aktuell noch in Abstimmung)

Ansprechpartner

Name:
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau, Arbeitsbereich Beratung, Förderung und Strukturentwicklung
Adresse:
An der Steige 15, 97209 Veitshöchheim
Telefon:
0931 9801-0
Förderantragszeitraum

12. September bis 4. Oktober 2023

Frist für Zahlungsanträge

31. Mai jedes Jahres

Anträge auf Unterstützung und Zahlungsanträge müssen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) eingereicht werden.

Allgemein

Unterlagen zum Förderantrag

Unterlagen zum Zahlungsantrag