EPLR Bayern 2020

Die Umsetzung der ELER-Förderung erfolgt dezentral durch die Mitgliedstaaten auf der Grundlage sogenannter "Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum" (EPLR). Die Europäische Kommission hat am 13. Februar 2015 das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum in Bayern 2014 – 2020 (EPLR Bayern 2020) genehmigt. Mit der Übergangsverordnung (EU) 2020/2220 vom 23. Dezember 2020 wurde die Förderperiode um zwei Jahre bis Ende 2022 verlängert und mit zusätzlichen Finanzmitteln ausgestattet. Diese stammten aus dem ELER-Fonds und aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union ("European Union Recovery Instrument" – EURI) zur Unterstützung der Erholung nach der COVID-19-Krise.

Aktualisiert am: 21.02.2023
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Kulturlandschaft

Dem Freistaat Bayern standen damit rund 2 Milliarden Euro aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und 115 Millionen Euro aus dem Wiederaufbaufonds zur Verfügung. Einschließlich der erforderlichen Kofinanzierungsmittel und der zusätzlichen nationalen Finanzierung durch Bund und Land umfasste das EPLR ein indikatives Finanzvolumen von ca. 4,9 Milliarden Euro. Mit diesem eindrucksvollen Volumen erhielt der ländliche Raum Bayerns eine starke Unterstützung, um wirtschaftliche, natürliche und soziale Ressourcen zu erhalten und zu entwickeln. Bestandteil der bayerischen Programmplanung waren dabei Fördermaßnahmen im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) sowie des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV). Die Prioritäten und Ziele des EPLR Bayern 2020 orientierten sich an den Prioritäten der ELER-Verordnung, denen die Förderprogramme zugeordnet sind.

Evaluierungen, Begleitung und Bewertung

Bei Erstellung des EPLR Bayern 2020 sind mit der Halbzeitbewertung für das Bayerische Zukunftsprogramm Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum 2007 bis 2013 die Erfahrungen der vorhergehenden Programmperiode eingeflossen. Darüber hinaus wurden folgende Analysen und Bewertungen erstellt, um den bestmöglichen Einsatz der ELER-Mittel und eine hohe Qualität des Programms zu gewährleisten.

Maßnahmen und Umsetzung des EPLR

Ausführliche Informationen zu den Einzelmaßnahmen

Förderwegweiser

Der ELER-Begleitausschuss

Auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, insbesondere Artikel 72 (Modalitäten der Begleitung), Artikel 73 (Begleitausschuss) und Artikel 74 (Aufgaben des Begleitausschusses) wurde am 24. März 2015 der ELER-Begleitausschuss eingerichtet. Am 13. Dezember 2022 wurden die Aufgaben des ELER-Begleitausschusses vom neu konstituierten "regionalen Begleitausschusses zur Umsetzung des GAP-Strategieplans in Bayern im Förderzeitraum 2023 – 2027" übernommen.

Regionaler Begleitausschuss zur Umsetzung des GAP-Strategieplans in Bayern