Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-Agri)

Die Europäische Innovationspartnerschaft (EIP-Agri) ist ein Instrument der EU, um Innovationen in der Land- und Forstwirtschaft zu fördern. EIP-Agri soll in Bayern die Produktivität steigern und die Nachhaltigkeit verbessern. Voraussetzung für eine Förderung durch EIP-Agri ist die Gründung von Operationellen Gruppen (OG). Diese setzen sich aus Akteuren verschiedener Bereiche (Landwirtschaft, Forschung, Beratung) sowie Unternehmen des Agrarsektors zusammen. Gemeinsam sollen innovative Lösungen für praktische land- und forstwirtschaftliche Fragen und Probleme gefunden werden.

Aktualisiert am: 19.03.2024
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Logo und Schriftzug eip-agri

Erste Ansprechpartner

Die LEADER-Koordinatorinnen und -Koordinatoren sind in den jeweiligen Regierungsbezirken und Landkreisen Ihre erste Anlauf-, Beratungs- und Vernetzungsstelle zum EU-Förderprogramm EIP-AGRI.

Allgemeine Informationen über EIP-Agri
Fördergegenstand
    Gefördert wird
    • in Maßnahme A: Aufbau und Betrieb Operationeller Gruppen (OG) sowie die Erstellung eines Projektkonzeptes zu einem innovativen Vorhaben
    • in Maßnahme B: Umsetzung von Projektkonzepten und Durchführung von Innovationsprojekten aus Maßnahme A
    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger ist die OG oder ein von der OG bestimmter Akteur. Natürliche Personen und staatliche Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können nicht Zuwendungsempfänger sein.

    Voraussetzungen
    • Die OG ist als eine Personengesellschaft oder eine juristische Person (kommunalen Gebietskörperschaften ausgenommen) konstituiert.
    • Die OG umfasst mindestens zwei Akteure.
    • Die OG hat ihren Sitz in Bayern.
    • Es ist ein verantwortlicher Ansprechpartner festzulegen.
    • Die OG hat vertragliche Regelungen festzulegen und dort die Rechte und Pflichten der Akteure zu beschreiben.
    Förderanträge können zu folgenden Schwerpunktthemen eingereicht werden
    • Erschließung neuer Wertschöpfungsketten
    • Förderung der Biodiversität und/oder des ökologischen Landbaues
    • Verbesserung von Ressourceneffizienz 
    • Beitrag zur Digitalisierung 
    • Beitrag zur Verbesserung des Tierwohls und der Tiergesundheit
    Fördersätze
    • Personalkosten für angestelltes Personal: max. 80 %
    • Ausgaben für projektbezogene Dienstleistungen: max. 100 %
    • Zusätzlich bei Maßnahme B: Ausgaben für projektbezogene Verbrauchsgüter und investive Maßnahmen: max. 60 %
    Höhe der Förderung
    • Maximaler Zuschuss
      • Maßnahme A: 80.000 Euro
      • Maßnahme B: 400.000 Euro
    • Für Vorhaben außerhalb der Landwirtschaftlichen Produktion (nicht Anhang I-Bereich) reduziert sich der Zuschuss auf maximal 200.000 Euro (Maßnahme A + B) 
    • Zuwendungsfähiges Mindestausgabenvolumen
      • Maßnahme A: 5.000 Euro
      • Maßnahme B:  25.000 Euro
    Mittelherkunft
    • EU
    • Bayern
    Antragstellung

    Der Förderantrag ist an der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bis zum Antragsendtermin einzureichen. Nur vollständige Anträge können für das Auswahlverfahren berücksichtigt werden.

    Name:
    Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk), Sachgebiet F2
    Adresse:
    Porschestraße 5 a, 84030 Landshut
    Telefon:
    0871 9522-4300
    Fax:
    0871 9522-4399
    Vierter Aufruf und Auswahlverfahren 2023 (Maßnahme A):

    Aufrufstart: 21. Juni 2023 Antragsendtermin: 15. September 2023 Verfügbare Mittel: 3,1 Mio. €

    Ergebnisse des Auswahlverfahrens 2022 (Maßnahme A):

    Antragsendtermin: 31. August 2022 Mittelplafonds: 1,1 Mio. € Bewilligte Vorhaben: 15 Auswahlschwelle (Punkte): 15

    Ergebnisse des Auswahlverfahrens 2019:

    Antragsendtermin: 30. September 2019 Mittelplafonds: 2 Mio. € Bewilligte Vorhaben: 5 Auswahlschwelle (Punkte): 13

    Ergebnisse des Auswahlverfahrens 2018:

    Antragsendtermin: 31. Juli 2018 Mittelplafonds: 0,8 Mio. € Bewilligte Vorhaben: 3 Auswahlschwelle (Punkte): 13

    Der Plafond für die gesamte Förderperiode 2014 bis 2022 beträgt 7 Millionen Euro.
    Auswahlverfahren
    • Die grundsätzlich förderfähigen Anträge werden einem Auswahlverfahren mit Auswahlkriterien unterzogen.
    • Anträge, die die vorgegebene Mindestpunktzahl erreichen, werden in einer Rangliste eingeordnet.
    • Ausgewählt werden die Projekte mit der höchsten Punktzahl bis der für die jeweilige Auswahlrunde vorgegebene Plafond ausgeschöpft ist.
    • Anträge, die die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen oder die vorgegebene Mindestpunktzahl nicht erreichen oder wegen der ausgeschöpften Mittel nicht berücksichtigt werden können, werden abgelehnt. Sie können jedoch ggf. bei einem weiteren Aufruf erneut eingereicht werden.

    Unterlagen zum Aufruf 2023 – Maßnahme A

    Unterlagen zur Antragstellung – Maßnahme A

    Identifizierung, Erklärungen

    Unterlagen zum Zahlungsantrag

    Unterlagen zum Aufruf 2022 – Maßnahme A

    Unterlagen zur Antragstellung – Maßnahme A

    Identifizierung, Erklärungen

    Unterlagen zu den Aufrufen 2018 und 2019

    Unterlagen zur Antragstellung

    Unterlagen zum Zahlungsantrag

    Unterlagen zur Vergabe