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StMELF → Unsere Behörden → Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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Schwerpunktaufgaben der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Bayern
Bereich Landwirtschaft
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Abteilung L 1 - Förderung
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Vollzug von Förderprogrammen der EU, des Bundes und des Landes (insbesondere Direktzahlungen, einzelbetriebliche Investitionsförderung)
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Mitwirkung beim Vollzug der EG-Marktordnungen
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Abteilung L 2 - Beratung und Bildung
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Gesamtbetriebliche, sozioökonomische Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen zur Unternehmensentwicklung, Beratung zu Förderprogrammen, zur Umsetzung gesetzlicher Vorschriften und Beratung in gemeinwohlorientierten Bereichen (Gewässerschutz, Bodenschutz, Tierschutz, Verbraucherschutz)
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Betreuung der Verbundberatung
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Vollzug von Angelegenheiten der Berufsbildung in der Landwirtschaft
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Unterricht an der Landwirtschaftsschule, berufliche Erwachsenenbildung einschließlich des Bildungsprogramms Landwirtschaft
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Durchführung von Zuchtprogrammen und Zuchtberatung
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Vollzug und Mitwirkung beim Vollzug von Gesetzen und Verordnungen (z. B. Düngeverordnung), Versuchswesen
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Abteilung L 3 - Strukturentwicklung, Ernährung und Haushaltsleistungen
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Beratung zur Entwicklung der Agrarstruktur mit dem Ziel, ländliche Gebiete als Lebens-, Wirtschafts-, Erholungs- und Kulturraum zu fördern
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Beratung zur Schaffung zusätzlicher außerlandwirtschaftlicher Erwerbsmöglichkeiten
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Beratung und Qualifizierung zur Förderung des unternehmerischen Potenzials auf der Basis landwirtschaftlich-hauswirtschaftlicher Bildung für Erwerbsmöglichkeiten und zur Steigerung der Wertschöpfung im ländlichen Raum
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Vernetzung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen mit regionalen Wirtschafts- und Sozialpartnern
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Anlauf- und Steuerungsstelle für Ernährungsprojekte
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Vollzug von Angelegenheiten der Berufsbildung in der Hauswirtschaft
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Unterricht an der Landwirtschaftsschule, Abteilung Hauswirtschaft
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Mitwirkung bei öffentlich-rechtlichen Planungsverfahren
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Vollzug von Förderprogrammen für den ländlichen Raum, z. B. Leader
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Abteilung L 4 - Gartenbau (nur an den vier Ämtern Augsburg, Fürth, Kitzingen, Landshut)
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Gesamtbetriebliche Beratung in Fragen der Unternehmensführung und Unternehmensentwicklung
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Beratung zur Ökonomik und Vermarktung
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Beratung zu einzelbetrieblichen Förderprogrammen im Gartenbau
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Fachliche Stellungnahmen im Gartenbau
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Vollzug von Angelegenheiten der Berufsbildung und der beruflichen Erwachsenenbildung im Gartenbau
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Fachangelegenheiten der gärtnerischen Erzeugung und der Grünordnung
Bereich Forsten
Die Abteilungen des Bereichs Forsten (mit den jeweiligen Forstrevieren) eines Amtes für Landwirtschaft und Forsten haben je nach regionaler Zuständigkeit folgende Schwerpunktaufgaben:
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Forstaufsicht und Forstschutz
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Ziel ist, den Wald vor Schäden zu bewahren und seine sachgemäße Bewirtschaftung zu sichern. Dies bedeutet zum Beispiel über die Erhaltung des Waldbestandes zu wachen und den Vollzug der den Wald betreffenden Rechtsvorschriften sicherzustellen.
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Gemeinwohlorientierte Beratung der privaten Waldbesitzer
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Ziel ist, eine möglichst sachgerechte Waldbewirtschaftung sicherzustellen sowie Wälder und Forstwirtschaft an die Herausforderungen des Klimawandels anzupassen.
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Beratung der forstlichen Zusammenschlüsse
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Ziel ist, die forstlichen Zusammenschlüsse bei der Erfüllung ihrer satzungsgemäßen Aufgaben zu unterstützen.
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Vollzug der forstwirtschaftlichen Förderprogramme
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Betriebsleitung und -ausführung in den Wäldern kommunaler Gebietskörperschaften
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Diese Leistung wird auf Wunsch und gegen Entgelt angeboten.
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Durchführung von waldpädagogischen Maßnahmen
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Ziel ist, das Bewusstsein für die Bedeutung des Waldes und der Forstwirtschaft in der Gesellschaft zu fördern sowie Beiträge zur Bildung für eine nachhaltige Entwicklung zu leisten.
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Umsetzung des Natura 2000 Gebietsmanagements
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Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten, in denen bestimmte Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten in einem günstigen Zustand erhalten oder ggf. dahin zurückgeführt werden sollen. Dies erfordert unter anderem die Beteiligung aller relevanten Gruppen an "Runden Tischen", die Beratung der Eigentümer, die Mitwirkung an den erforderlich Kartier- und Planungsarbeiten und die Entscheidung über waldrelevante Ziele und Maßnahmen.
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Planung und Projektierung von Maßnahmen zur Pflege und Sanierung von Schutzwäldern im Gebirgsraum
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