Fortbildung
Landwirtschaftsmeister / Landwirtschaftsmeisterin
Landwirtschaftsmeister sind unternehmerisch denkende und handelnde Landwirte, die den eigenen Betrieb bewirtschaften oder als Führungskräfte in vor- und nachgelagerten Bereichen tätig sind.
Fortbildungsziel
Durch die Meisterprüfung weist der Prüfungsteilnehmer nach:
- ein umfassendes Fachwissen
- seine Fähigkeit zum Entscheiden und Handeln
- die Befähigung zur Mitarbeiterführung und zur Berufsausbildung
Rechtliche Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung
Berufsabschluss als Landwirt / Landwirtin mit 2-jähriger landwirtschaftlicher Berufspraxis.
Weg zur Meisterqualifizierung
- Berufsgrundschuljahr Agrarwirtschaft
- Betriebliche Ausbildung auf fremden Ausbildungsbetrieben
- Berufsabschlussprüfung
- Berufliche Praxis mit betrieblichen Aufzeichnungen
- Landwirtschaftsschule mit intensiver Vorbereitung und Ablegen von Meisterprüfungsteilen
Prüfungsinhalte der Meisterprüfung:
Teil I: Produktions- und Verfahrenstechnik:
- Praktische Meisterarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb (Arbeitsprojekt)
In einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten werden für den Betrieb wichtige Produktionsverfahren im pflanzlichen oder tierischen Bereich verglichen und bewertet. - Schriftliche Prüfung in tierischer / pflanzlicher Produktion
Teil II: Betriebs- und Unternehmensführung:
- Schriftliche Meisterarbeit über den eigenen Betrieb (Hausarbeit)
In einem Zeitraum von 6 Monaten wird der Betrieb analysiert und verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt und ökonomisch bewertet. - Betriebsbeurteilung in einem fremden Betrieb
Eine begründete Beurteilung der Produktionstechnik und der Einkommenssituation.
Teil III: Berufsausbildung und Mitarbeiterführung:
- Praktische Ausbildungseinheit mit Prüfungsgespräch
- Schriftliche Prüfung
Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt nach Antrag beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durch das Fortbildungszentrum.
Der Prüfungsausschuss aus Praktikern und Lehrern bewertet die Leistungen und stellt das Gesamtergebnis fest. Hierfür ist eine Prüfungsgebühr von 300 € zu entrichten.
Fortbildungszentren für Landwirtschaft und Hauswirtschaft (FBZ)
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