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Kulturlandschaft

Fortbildung
Landwirtschaftsmeister / Landwirtschaftsmeisterin

Landwirtschaftsmeister sind unternehmerisch denkende und handelnde Landwirte, die den eigenen Betrieb bewirtschaften oder als Führungskräfte in vor- und nachgelagerten Bereichen tätig sind.

Fortbildungsziel

Durch die Meisterprüfung weist der Prüfungsteilnehmer nach:

  • ein umfassendes Fachwissen
  • seine Fähigkeit zum Entscheiden und Handeln
  • die Befähigung zur Mitarbeiterführung und zur Berufsausbildung

Rechtliche Zulassungsvoraussetzungen zur Meisterprüfung

Berufsabschluss als Landwirt / Landwirtin mit 2-jähriger landwirtschaftlicher Berufspraxis.

Weg zur Meisterqualifizierung

  • Berufsgrundschuljahr Agrarwirtschaft
  • Betriebliche Ausbildung auf fremden Ausbildungsbetrieben
  • Berufsabschlussprüfung
  • Berufliche Praxis mit betrieblichen Aufzeichnungen
  • Landwirtschaftsschule mit intensiver Vorbereitung und Ablegen von Meisterprüfungsteilen

Prüfungsinhalte der Meisterprüfung:

Teil I: Produktions- und Verfahrenstechnik:

  • Praktische Meisterarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb (Arbeitsprojekt)
    In einem Zeitraum von bis zu 12 Monaten werden für den Betrieb wichtige Produktionsverfahren im pflanzlichen oder tierischen Bereich verglichen und bewertet.
  • Schriftliche Prüfung in tierischer / pflanzlicher Produktion

Teil II: Betriebs- und Unternehmensführung:

  • Schriftliche Meisterarbeit über den eigenen Betrieb (Hausarbeit)
    In einem Zeitraum von 6 Monaten wird der Betrieb analysiert und verschiedene Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt und ökonomisch bewertet.
  • Betriebsbeurteilung in einem fremden Betrieb
    Eine begründete Beurteilung der Produktionstechnik und der Einkommenssituation.

Teil III: Berufsausbildung und Mitarbeiterführung:

  • Praktische Ausbildungseinheit mit Prüfungsgespräch
  • Schriftliche Prüfung

Die Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt nach Antrag beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durch das Fortbildungszentrum.
Der Prüfungsausschuss aus Praktikern und Lehrern bewertet die Leistungen und stellt das Gesamtergebnis fest. Hierfür ist eine Prüfungsgebühr von 300 € zu entrichten.

Ansprechpartner für die Meisterfortbildung:

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