Publizitätspflicht – Erläuterungstafeln und Schilder

Die Seite informiert über die Umsetzung der Publizitätspflicht für die ELER-Förderprogramme im Zeitraum 2014 bis 2020/25. Grundlage dafür sind die Hinweise im Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsvorschriften der einzelnen Förderprogramme.

Aktualisiert am: 26.10.2021
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I. Erläuterungstafeln

Erläuterungstafeln "ab 50.000 € bis 500.000 € öffentliche Mittel im Projekt"

Ansicht der einzelnen Erläuterungstafeln
Ansicht der Erläuterungstafel für EIP-Agri
Ansicht der Erläuterungstafel für LEADER - als Beispiel mit der Bewilligungsbehörde AELF Regen
Ansicht der Erläuterungstafel für "Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen"
Druckspezifikation
  • Format: DIN A3, witterungsbeständig (Zweckbindung)
  • Material: z.B. 2 mm Aluverbundplatte weiß oder Acryl, Druck: 4/0-farbig CMYK + Schutzlack
  • Befestigungsmaterial: z.B. 4 x V2A-Schrauben
  • In Ausnahmefällen sind in Absprache mit der Bewilligungsbehörde Änderungen (Integration in Verbundschilder o. Ä.) möglich.

Herstellung der Erläuterungstafel durch den Antragsteller

1. Schritt:

Der Antragsteller wählt für sein Förderprogramm die Druckvorlage (PDF) seiner Bewilligungsbehörde aus: Bitte beachten Sie, nicht jeder Browser (z.B. Firefox) unterstützt ausfüllbare PDF-Formulare. Am besten laden Sie sich das PDF herunter und öffnen es mit Adobe Acrobat Reader oder einen anderen PDF-Reader, der Formulare unterstützt.

2. Schritt:
  • Fixe Druckvorlage zur Weitergabe an Druckereien/Schilderhersteller
    Bei den Förderprogrammen "Einzelbetriebliche Investitionsförderung (Agrarinvestitionsförderung, Diversifizierung)" und "Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen" sind die Erläuterungstafeln nicht veränderbar. Bitte mit dem 3. Schritt fortfahren.
  • Druckvorlage mit Eingabefeldern zur Weitergabe an Druckereien/Schilderhersteller
    Bei den Förderprogrammen Marktstrukturverbesserung,  Dorferneuerung (Teil A), Infrastruktur (Teil B), EIP-Agri und LEADER sind die Eingabefelder durch den Antragsteller zu ergänzen (ausfüllbare Druckvorlage): 
    unterhalb des Slogans "Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete" ist in der PDF-Vorlage der Projekttitel (max. 2 Zeilen) einzutragen. Dieser Projekttitel ist dem Zuwendungsbescheid zu entnehmen. Bei LEADER ist zusätzlich unterhalb der "Lokalen Aktionsgruppe" der Name der LAG einzutragen (max. 2 Zeilen).  
3. Schritt:
  • Weitergabe an Druckereien/Schilderhersteller
    Nach dem Herunterladen der Erläuterungstafel und ggf. nach dem Ausfüllen der Eingabefelder speichert der Antragsteller seine Druckvorlage (PDF-Datei) und geht damit zu einer Druckerei oder einem Schilderhersteller seiner Wahl und lässt die Erläuterungstafel entsprechend der Druckspezifikation (siehe oben) herstellen.
  • LEADER
    Bei LEADER kann zusätzlich ein etwaiges LAG-Logo in die Erläuterungstafel integriert werden. Der dafür vorgesehene Platz auf der Erläuterungstafel ist dem Ansichtsexemplar zu entnehmen. Der Antragsteller speichert auch hier seine Druckvorlage (PDF-Datei) wie oben dargestellt ohne LAG-Logo ab. Das entsprechende LAG-Logo ist in Form einer Vektorgrafik (.eps oder .pdf) oder als hochauflösende Bilddatei (.jpg oder .tif mit 300 dpi in ausreichender Größe) an die Druckerei/den Schilderhersteller mitzuliefern. Dieser platziert das Logo dann in einem Satzprogramm an der dafür vorgesehenen Stelle auf das PDF.

II. Schilder ab 500.000 €

Schilder "ab 500.000 € öffentliche Mittel im Projekt"

Mögliche betroffene Förderprogramme
  • Einzelbetriebliche Investitionsförderung (Agrarinvestitionsförderung, Diversifizierung)
  • Marktstrukturverbesserung
  • Dorferneuerung (Teil A)
  • Infrastruktur (Teil B)
  • LEADER
Druckspezifikation und Herstellung des Schildes durch den Antragsteller
  • a) Schild vom Beginn der Investition/Baumaßnahme bis zur Schlussabnahme:
    Format: mind. DIN A0, witterungsbeständig, Material und Druckverfahren nicht vorgegeben
    
  • b) Dauerhaftes Schild (Erläuterungstafel):
    • Format: mind. DIN A3, witterungsbeständig: mind. 12 Jahre (Zweckbindung)
    • Material: z.B. 2 mm Aluverbundplatte weiß oder Acryl, Druck: 4/0-farbig CMYK + Schutzlack
    • Befestigungsmaterial: z.B. 4 x V2A-Schrauben
    • In Ausnahmefällen sind in Absprache mit der Bewilligungsbehörde Änderungen (Integration in Verbundschilder o. Ä.) möglich.
    • Das Schild ist spätestens 3 Monate nach der Schlussabnahme anzubringen.
  • Hinweis zur Herstellung:
    Das Schild ist entsprechend den Angaben im Merkblatt Ziffer 2 "Anforderung an die Gestaltung" herzustellen. 
    Von der Druckerei/dem Schilderhersteller kann dafür die Druckvorlage der entsprechenden Erläuterungstafel (siehe oben Schritte 1-3) übernommen werden. Die Druckvorlagen sind im Format DIN A3 angelegt, lassen sich aber bis auf DIN A0 vergrößern. Bei größeren Schildern oder zusätzlichen Änderungen werden die notwendigen Logos auf Nachfrage vom StMELF zur Verfügung gestellt. (siehe unten: Dateien zum Herunterladen)

III. LEADER-Förderhinweis

Förderhinweis LEADER Muster

LEADER-Förderhinweis für Informations- und Kommunikationsmaterial

Herstellung des Förderhinweises durch den Antragsteller: Informations- und Kommunikationsmaterial wie Broschüren, Faltblätter, Mitteilungsblätter, Plakate, Konzepte, Studien, Informationstafeln, Werbeartikel, etc. müssen einen gut sichtbaren Förderhinweis enthalten. Der Förderhinweis beinhaltet das LEADER-Logo und den Hinweis auf die finanzielle Beteiligung der Europäischen Union und des Freistaates Bayern. Sobald ein nationales Logo (z. B. LAG-Logo, Bayerisches Staatswappen) abgebildet wird, ist auch das EU-Logo zu verwenden. (siehe unten: Dateien zum Herunterladen)

IV. EIP-Förderhinweis

Förderhinweis EIP Muster

EIP-Förderhinweis für Informations- und Kommunikationsmaterial

Herstellung des Förderhinweises durch den Antragsteller: Informations- und Kommunikationsmaterial wie Broschüren, Faltblätter, Mitteilungsblätter, Plakate, Konzepte, Studien, Informationstafeln, Werbeartikel, etc. müssen eine gut sichtbaren Förderhinweis enthalten. Der Förderhinweis beinhaltet das EIP-Logo und den Hinweis auf die finanzielle Beteiligung der Europäischen Union und des Freistaates Bayern. Sobald ein nationales Logo (z. B. Bayerisches Staatswappen) abgebildet wird, ist auch das EU-Logo zu verwenden. (siehe unten: Dateien zum Herunterladen)

V. Sonstige Hinweise

Dateien zum Herunterladen

Die erforderlichen Dateien/Logos können Sie über einen passwortgeschützten Zugang herunterladen. Bitte fordern Sie über folgende E-Mail-Adresse - unter Angabe des Aktenzeichens Ihres Zuwendungsbescheides - die Zugangsdaten an:

E-Mail: info@stmelf.bayern.de