Finanzierung und Förderung der Ländlichen Entwicklung

Durch Fördermittel in der Land- und Dorfentwicklung wird im ländlichen Raum Bayerns die Schaffung gleichwertiger Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse unterstützt.

Aktualisiert am: 14.02.2023
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Ländliche Entwicklung – eine Hilfe zur Selbsthilfe mit hohem investivem Charakter

Fördermittel in der Land- und Dorfentwicklung helfen, im ländlichen Raum Bayerns gleichwertige Lebens-, Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu schaffen. Das direkte Investitionsvolumen der Land- und Dorfentwicklung beläuft sich konstant auf rund 3,7 Milliarden Euro. In Projekte fließen jedes Jahr rund 130 Millionen Euro Fördermittel. Arbeitsmarktpolitisch und volkswirtschaftlich betrachtet ist das Investitionsvolumen jedoch höher: Eine wissenschaftliche Untersuchung ergab, dass die Fördermittel indirekte Investitionen bis zur siebenfachen Höhe auslösen.

Finanzierung

Die Projekte der Land- und Dorfentwicklung finanzieren sich grundsätzlich aus Zuschüssen der Europäischen Union, des Bundes und des Freistaates Bayern sowie Kostenbeteiligungen Dritter und Eigenleistungen.

Förderung

Für Projekte der Dorf- und Landentwicklung ist eine vom zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung genehmigte Finanzierung erforderlich, in der auch die Förderung nach den geltenden Richtlinien festgelegt ist. Generelle Fördersätze gibt es nicht. Sie stehen in Abhängigkeit von der Projektart und den Maßnahmen, beziehen kommunale Voraussetzungen mit ein und können für einzelne Maßnahmen durch einen Höchstbetrag begrenzt sein.

Land- und Dorfentwicklung

Was im Einzelnen und wie hoch es gefördert werden kann, ist in den Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) und Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) geregelt.

  • Dorferneuerungen werden bayernweit mit durchschnittlich 50 % gefördert. Die gewährten Fördersätze hängen von der Finanzkraft der Gemeinden ab und können zwischen 25 und 70 % betragen. Wenn es sich um Härtefälle für demografisch besonders benachteiligte Landkreise und Gemeinden handelt, kann die Förderung um bis zu 15 Prozentpunkte (auf maximal 80 %) erhöht werden.
  • Flurneuordnungen werden mit durchschnittlich 70 % und Ländlicher Straßen- und Wegebau mit durchschnittlich 50 % bezuschusst.
  • Bei der Umsetzung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes können Maßnahmen in der Flurneuordnung und Dorferneuerung bis zu 10 Prozentpunkte höher gefördert werden.
    

Förderbereiche und Antragstellung

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Förderungen der Ländlichen Entwicklung nach Projektart sowie über das ELER-Programm 2014 – 2022 (neues Programm folgt in Kürze). Ebenso finden Sie Nachweise, um zu zeigen, wofür die Mittel verwendet werden, sowie Hinweise zur Antragstellung.

Ländliche Entwicklung

Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte

zur Umsetzung des ELER-Programms 2014 - 2022