Gutachter und Sachverständige

Das Staatsministerium beteiligt sich in Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. an der Fort- und Weiterbildung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Es fördert den Wissenstransfer von den Landesanstalten zu den Sachverständigen.

Aktualisiert am: 27.01.2023
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Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige

Öffentlich bestellte Sachverständige stehen den Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit als besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung. Ihre besondere Sachkunde und persönliche Zuverlässigkeit wurde von einer Bestellungsbehörde überprüft und öffentlich anerkannt.

Ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger verfügt daher über besondere Erfahrungen und überdurchschnittliches Fachwissen auf seinem Fachgebiet und erbringt seine gutachterlichen Leistungen persönlich, unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft und weisungsfrei.

Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstellung von Gutachten und andere Sachverständigenleistungen wie Beratungen, Überwachungen, Prüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.

Mit der Aufhebung des Bayerischen Sachverständigengesetzes wurde die Aufsicht über die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie deren Neubestellung auf die Industrie- und Handelskammern übertragen.

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