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RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF

Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).

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davis/Fotolia.com

Markt und Absatz
Geprüfte Qualität - Bayern

Das bayerische Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem „Geprüfte Qualität – Bayern“ steht für regionale Herkunft und zusätzliche Kontrollen. Mit dem Programm richten wir uns an den Bedürfnissen der Verbraucher aus und erfüllen zusätzliche wichtige Vorgaben in den Bereichen Lebensmittelsicherheit und -qualität sowie Umwelt und Tierschutz.

Nahrungsmittel aus dem Qualitäts- und Herkunftssicherungsprogramm erfüllen Anforderungen, die über den gesetzlichen Vorgaben liegen. Die Produktions- und Handelswege werden transparent gestaltet. Auf allen Ebenen der Produktions- und Handelskette werden die Programmanforderungen durch ein dreistufiges Kontrollsystem überwacht und durch zusätzliche staatliche Systemprüfungen die Neutralität der Kontrollen sichergestellt.

"Geprüfte Qualität - Bayern" steht für

  • über den gesetzlichen Standards liegende Leistungsinhalte
  • lückenlosen regionalen Herkunftsnachweis
  • dreistufiges Kontrollsystem.

Nach mittlerweile zehn Jahren „Geprüfte Qualität – Bayern“ ist das Zeichen bei rund zwei Drittel der bayerischen Konsumenten bekannt und für viele ein wichtiges Kaufargument.

Broschüre und Kurzfassung "10 Jahre "Geprüfte Qualität – Bayern"

Qualitäts- und Prüfbestimmungen

Das Qualitätsprogramm mit regionalem Herkunftsnachweis gibt es derzeit für 28 Produktbereiche. Die Anforderungen können den Qualitäts- und Prüfbestimmungen entnommen werden. Die Gegenüberstellungen der Leistungsinhalte veranschaulichen die Anforderungen, die über dem gesetzlichen Standard liegen.