EU-Herkunftsschutz

Geschützte Herkunftsbezeichnungen wie zum Beispiel Allgäuer Bergkäse, Bayerisches Bier oder Nürnberger Lebkuchen zeichnen regionale Spezialitäten aus. Damit diese Bezeichnungen nicht missbräuchlich verwendet werden, bietet die EU seit 1992 mit ihrem Herkunftsschutzsystem "Geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen" Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft die Möglichkeit, geografische Bezeichnungen von Produkten schützen zu lassen. Dabei werden zwei unterschiedliche Schutzanforderungen zu Grunde gelegt.

Aktualisiert am: 11.08.2021
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Logo geschützte Ursprungsbezeichnung © Europäische Union

Geschützte Ursprungsbezeichnung

Das Siegel "Geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)" darf nur ein Produkt tragen, das seine Güte oder Eigenschaften überwiegend oder ausschließlich den geografischen Verhältnissen, einschließlich der natürlichen und menschlichen Einflüsse, verdankt. Diese starke Prägung und enge Verbindung mit der Region ist nur möglich, wenn die Erzeugung, die Aufbereitung und die Verarbeitung, also alle drei Produktionsschritte, in dem eingegrenzten Gebiet erfolgen.

Logo Geschützte Geografische Angabe © Europäische Union

Geschützte geografische Angabe

Die Bezeichnung "Geschützte geografische Angabe" erhalten Produkte, deren Qualität, Ansehen oder eine andere Eigenschaft wesentlich auf diesen geografischen Ursprung zurückzuführen ist. Die Region hat also dem Produkt einen deutlichen "Stempel" aufgedrückt und es geprägt. Es müssen daher möglichst viele, aber wenigstens einer der Produktionsschritte in dem abgegrenzten geografischen Gebiet erfolgen. Die g. g. A. ist deshalb beispielsweise für Produkte geeignet, bei denen einzelne Vorstufen nicht in dem geografischen Gebiet erzeugt werden können (z. B. orientalische Gewürze für den Nürnberger Lebkuchen).

Über 50 bayerische Produkte geschützt

Zurzeit hat Bayern 32 geschützte Produkte im Bereich der Agrarprodukte und Lebensmittel – hierzu zählen beispielsweise Bayerisches Bier, Nürnberger Rostbratwurst, Bayerisches Rindfleisch, Allgäuer Bergkäse, Allgäuer Emmentaler, Bayerischer Meerrettich, Aischgründer Karpfen, Fränkischer Karpfen, Abensberger Spargel, Schrobenhausener Spargel, Frankenspargel und Spalter Hopfen. Dazu kommen sieben geschützte Weinbauerzeugnisse, 13 geschützte Spirituosen-Spezialitäten und ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk, so dass insgesamt ca. 50 regionaltypische Spezialitäten aus Bayern EU-geschützt sind. Weitere bayerische Spezialitäten befinden sich im Antragsverfahren.

Geschützte Produkte (alp Bayern) externer Link

Damit kommt über ein Drittel aller geschützten regionaltypischen Spezialitäten Deutschlands aus Bayern. Insgesamt sind in der EU über 1.300 Spezialitäten bei Agrarprodukten und Lebensmitteln eingetragen bzw. 3.300 inkl. Wein und Spirituosen. Umfangreiche Kontrollen externer akkreditierter Zertifizierungsstellen sowie staatlicher Kontrollstellen wachen über die Einhaltung der festgelegten Vorgaben.

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