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RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF
Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Zur Situation der Waldverjüngung
Forstliche Gutachten
Die Bayerische Forstverwaltung erstellt alle drei Jahre für die rund 750 bayerischen Hegegemeinschaften Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung (kurz auch Vegetationsgutachten genannt).
In den Gutachten werden die Situation der Waldverjüngung sowie ihre Beeinflussung durch Schalenwild bewertet und Abschussempfehlungen abgegeben. Die Forstlichen Gutachten sind für die Beteiligten ein wichtiges Hilfsmittel bei der Abschussplanung für Schalenwild. Das Verfahren der Forstlichen Gutachten gibt es seit 1986.Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2012
Zoombild vorhanden
Inventuraufnahmen zum Forstlichen Gutachten (Foto: T. Bosch, LWF)
Die Bayerische Forstverwaltung erstellte im Jahr 2012 zum zehnten Mal seit 1986 für die rund 750 Hegegemeinschaften in Bayern die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. In den Gutachten äußern sich die Forstbehörden zum Zustand der Waldverjüngung und ihre Beeinflussung durch Schalenwildverbiss und Fegeschäden. Sie beurteilen die Verbisssituation in den Hegegemeinschaften und geben Empfehlungen zur künftigen Abschusshöhe ab. Die Forstlichen Gutachten 2012 sollen die Beteiligten vor Ort in die Lage versetzen, für die Schalenwild-Abschussplanperiode 2013/16 einvernehmlich gesetzeskonforme Abschusspläne aufzustellen. Für die unteren Jagdbehörden stellen sie eine wichtige Entscheidungsgrundlage bei der behördlichen Abschussplanung dar.
März bis Mai 2012: Außenaufnahmen der Verjüngungsinventur.
Mai bis Juni 2012: Auswertung der aufgenommenen Daten.
Juli 2012: Versand der Ergebnisse der Verjüngungsinventur an die Beteiligten und Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme.
September 2012: Erstellung der Gutachten.
November 2012: Bekanntgabe der Forstlichen Gutachten.
Bis März 2013: Fertigstellung der ergänzenden Revierweisen Aussagen
Ergebnisse der Forstlichen Gutachten 2012
- Bericht „Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2012“
15,1 MB - StMELF aktuell „Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung 2012“
5,3 MB - Liste „Ergebnisse der Forstlichen Gutachten 2012 für die Hegegemeinschaften“
1,6 MB - Pressemitteilung „Wildverbiss in Bayerns Wäldern nimmt ab“
Weiterentwicklung des Forstlichen Gutachtens
Weiterentwickeltes Forstliches Gutachten
Ab 2012 werden die Forstlichen Gutachten für die Hegegemeinschaften durch Revierweise Aussagen zur Verjüngungssituation ergänzt. Die Forstbehörden erstellen für alle Jagdreviere in den Hegegemeinschaften, bei denen im vorangegangenen Gutachten die Verbissbelastung als „zu hoch“ oder „deutlich zu hoch“ bewertet wurde (= „rote“ Hegegemeinschaften), Revierweise Aussagen. Ein gesonderter Antrag ist hier nicht notwendig.
In den „grünen“ Hegegemeinschaften (Wertung der Verbissbelastung im vorangegangen Gutachten als „günstig“ oder „tragbar“) werden ergänzende Revierweise Aussagen dagegen nur erstellt, wenn dies für das einzelne Jagdrevier von zumindest einem Beteiligten (Jagdvorstand, Eigenjagdbesitzer, Revierinhaber, einzelne Jagdgenossen) beantragt wird.
Wälder verjüngen sich meist über längere Zeiträume. Vom Samenfall und Keimung bis zu einer gesicherten Folgegeneration vergehen mehrere Jahre bis Jahrzehnte. Weiserflächen sind ein einfaches Mittel, um zu erkennen und zu verdeutlichen, wie sich die Waldverjüngung vor Ort langfristig entwickelt und wie sie durch Schalenwild und andere Faktoren beeinflusst wird. Innerhalb des Weiserzauns wächst die Vegetation unbeeinflusst vom Schalenwild heran, während die ungezäunte Vergleichsfläche frei zugänglich ist.

Im Verlauf der Zeit können die Beteiligten vor Ort die Weiserflächenpaare beobachten und gemeinsam entscheidende Kernfragen für eine erfolgreiche Waldverjüngung diskutieren:
- Welche Baumarten verjüngen sich überhaupt natürlich?
- Wie entwickeln sich die jungen Bäume innerhalb und außerhalb des Zaunes?
- Welche Unterschiede in der Wuchsdynamik der beteiligten Mischbaumarten gibt es?
- Pressemitteilung: Vergleichsflächen im Wald sollen Dialog zur Jagd voranbringen
- Anleitung zur Anlage und Aufnahme von Exemplarischen Dauerbeobachtungsflächen zur Verjüngungsentwicklung
891 KB - Aufnahmeformblätter zu den Exemplarischen Dauerbeobachtungsflächen
40 KB - Merkblatt: Wildverbiss mit Weiserflächen beurteilen
668 KB
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage für die Erstellung der Forstlichen Gutachten ist der Artikel 32 Abs. 1 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG):
- "Bei der Abschussplanung ist neben der körperlichen Verfassung des Wildes vorrangig der Zustand der Vegetation, insbesondere der Waldverjüngung zu berücksichtigen. Den zuständigen Forstbehörden ist vorher Gelegenheit zu geben, sich auf der Grundlage eines forstlichen Gutachtens über eingetretene Wildschäden an forstlich genutzten Grundstücken zu äußern und ihre Auffassung zur Situation der Waldverjüngung darzulegen."
Wesentlicher Maßstab bei der Bewertung der Verjüngungssituation sind der im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) formulierte Grundsatz "Wald vor Wild" und das sogenannte "Waldverjüngungsziel" des Bayerischen Jagdgesetzes:
- "Dieses Gesetz soll insbesondere dazu dienen, einen standortsgemäßen und möglichst naturnahen Zustand des Waldes unter Berücksichtigung des Grundsatzes "Wald vor Wild" zu bewahren oder herzustellen." (Art. 1 Abs. 2 Nr. 2 BayWaldG)
- "Die Bejagung soll insbesondere die natürliche Verjüngung der standortgemäßen Baumarten im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen ermöglichen." (Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 BayJG)
Erstellung der Forstlichen Gutachten
Die Forstlichen Gutachten werden mit folgendem Ablauf erstellt:
- Vor dem Beginn der Vegetationsperiode im Frühjahr wird auf über 25.000 systematisch ausgewählten Waldverjüngungsflächen eine Inventur zur Verjüngungssituation durchgeführt. Die Jagdgenossen und Jäger können an den Inventuraufnahmen teilnehmen, um sich direkt vor Ort ein Bild zu verschaffen.
- Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) wertet die Inventurdaten aus und leitet die Ergebnisse an die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weiter.
- Die Ämter stellen die Inventurergebnisse vorab den betroffenen Jagdvorständen, Eigenjagdbesitzern und Revierinhabern zur Verfügung, die dazu Stellung nehmen können.
- Auf Basis der Ergebnisse der statistisch abgesicherten Verjüngungsinventur, der Stellungnahmen der Beteiligten und anderer Erkenntnisse, wie zum Beispiel aus ergänzenden Revierweisen Aussagen, gemeinsamen Revierbegängen oder Weiserflächen, werden dann von den Forstfachleuten die Forstlichen Gutachten erstellt. In den Gutachten wird u.a. die Verbisssituation in der Hegegemeinschaft in vier Stufen bewertet ("günstig", "tragbar", "zu hoch" oder "deutlich zu hoch") und eine Abschussempfehlung abgegeben ("deutlich senken", "senken", "beibehalten", "erhöhen" oder "deutlich erhöhen").
- Die Beteiligten erhalten dann im Herbst das Forstliche Gutachten für die jeweiligen Hegegemeinschaften, um auf einer fundierten Basis die Drei-Jahres-Abschussplanung im kommenden Frühjahr durchführen zu können.
Frühere Gutachten
Gegenüber 2006 hat sich im Jahr 2009 die Verbisssituation in Bayern wieder verbessert. Bayernweit ist der Anteil abgebissener Leittriebe bei Nadelbäumen von acht auf sechs Prozent zurückgegangen, bei Laubbäumen von 28 auf 24 Prozent.
Der Verbiss an jungen Waldbäumen durch Schalenwild hatte im Jahr 2006 nach dem Rückgang in den letzten Jahren wieder zugenommen. Bayernweit war gegenüber 2003 der Anteil abgefressener Leittriebe bei Nadelbäumen von fünf auf acht Prozent gestiegen, bei Laubbäumen von 22 auf 28 Prozent.
Zum siebten Mal seit 1986 wurden im Jahr 2003 die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung erstellt. Der durchschnittliche Leittriebverbiss lag bei den Nadelbäumen bei fünf Prozent, bei den Laubbäumen bei 22 Prozent.
Im Jahr 2000 wurden die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung zum sechsten Mal erstellt. Gegenüber 1997 hatte sich der durchschnittliche Leittriebverbiss bei allen Baumarten von 17 auf 14 Prozent und bei den Laubbäumen von 29 auf 23 Prozent verringert.
