Natura 2000 FAQs - Runder Tisch

Antworten auf häufig gestellte Fragen von Waldbesitzenden zum Runden Tisch.

Aktualisiert am: 18.09.2020
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Der runde Tisch
  • dient der bestmöglichen Transparenz des Verfahrens und der Information aller Beteiligten. Er soll insbesondere das Vertrauen zwischen Staat und Grundbesitzern erhalten oder stärken, denn Natura 2000 kann auf Dauer nur mit allen Beteiligten und nicht gegen sie erfolgreich umgesetzt werden.
  • dient der Beratung der verantwortlichen Fachbehörden, damit inhaltlich korrekte aber die Grundbesitzer und Nutzer möglichst wenig belastende, akzeptierte, nachhaltige und kostengünstige Ergebnisse erzielt werden.
  • dient der Identifizierung und Lösung von Konflikten ("Mediation"), sowohl zwischen Grundbesitzern/Nutzern und verantwortlichen Fachbehörden als auch zwischen verschiedenen Grundbesitzern/Nutzern oder zwischen Grundbesitzern/Nutzern und Interessensverbänden.
  • kann als Plattform für die Vermittlung von Wissen über die Gebiete (Multiplikation) dienen und den Stolz auf das wertvolle Naturerbe (Motivation) stärken.
  • dient der Zurückgewinnung/Nutzung von Handlungsspielräumen; insbesondere für die Grundbesitzer besteht die Chance, in bestimmtem Umfang wieder aktiv und selbstbestimmt mitzugestalten.

Die Kartier- und Bewertungsergebnisse, die Erhaltungsziele und die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen können nicht vom Runden Tisch entschieden werden, sondern obliegen den zuständigen Fachbehörden, also dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für Wald und der höheren/unteren Naturschutzbehörde für Offenland. Die Entscheidungsträger können aber natürlich – wenn alle Argumente auf dem Tisch liegen (und sich im Optimalfall alle Beteiligten einig sind) – sofort am Runden Tisch eine Entscheidung treffen.

Entscheidungsspielräume bestehen hingegen in folgenden Bereichen:
  • Interne Geschäftsordnung (im Rahmen der vorgegebenen "Leitplanken")
  • Leitbild/Präambel für das Gebiet (Bestandteil des Managementplans)
  • Details zur Umsetzung von Erhaltungsmaßnahmen
  • Absprachen zu Verbesserungsmaßnahmen
  • Einrichtung von Arbeitsgruppen

Abstimmungen oder Mehrheitsentscheidungen sind nicht praktikabel. Die Entscheider, die mit am Runden Tisch sitzen, müssen deshalb offen und flexibel für gute Argumente sein.

Die Natura 2000-Sachbearbeiter treffen die Entscheidungen über die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen im Wald und sorgen für deren Umsetzung. Befinden sich die Waldflächen eines Gebietes im Zuständigkeitsbereich mehrerer Ämter, wurde ein Amt als forstintern federführend festgelegt. Der dortige Natura 2000-Sachbearbeiter entscheidet über die Erhaltungsmaßnahmen für das gesamte Gebiet. Die Umsetzung betrifft dagegen alle Ämter.

Grundsätzlich nicht. Ausnahmen sind denkbar, wenn der Einzelfall
  • in der Planungsphase direkt mit der Entscheidung über die Festlegung oder Nichtfestlegung einer Erhaltungsmaßnahme zusammenhängt oder
  • grundsätzliche Bedeutung für das Gebiet hat, z. B. weil er
    • eine neue Konfliktsituation aufzeigt, die auch an vielen anderen Stellen auftreten kann oder
    • eine Überprüfung nahe legt, ob die vorhandenen konkretisierten Erhaltungsziele oder die bereits festgelegten Erhaltungsmaßnahmen womöglich geändert werden müssen.

Bei überwiegendem Waldanteil im Gebiet wird der Runde Tisch vom Natura 2000-Sachbearbeiter des örtlich zuständigen AELF organisiert. Er setzt z. B. Termine fest, kümmert sich um die Einladungen und erstellt die Tagesordnung. Bei überwiegendem Offenlandanteil im Gebiet obliegen Organisation und Leitung des Runden Tisches den Naturschutzbehörden.

Die eigentliche Sitzungsleitung erfolgt – zumindest "in der großen Runde" – durch einen Moderator. Als Moderator kommen je nach Einzelfall z. B. geeignete Kollegen aus dem Forstbereich (z. B. auch vom Nachbar-AELF), aus dem Landwirtschaftsbereich oder auch der Ämter für ländliche Entwicklung in Frage. Der Moderator benötigt zumindest Grundkenntnisse über Natura 2000 allgemein und über das Gebiet im Besonderen, muss jedoch kein Experte sein. Bei überwiegendem Offenlandanteil im Gebiet obliegen Organisation und Leitung des Runden Tisches den Naturschutzbehörden.

Grundsätzlich gibt es pro Gebiet einen Runden Tisch.

Mehrere Runde Tische können eingerichtet werden bei sehr großen oder komplizierten Gebieten oder wenn sich FFH- und Vogelschutzgebiete teilweise überlappen (aber beide Gebiete gleichzeitig bearbeitet werden). Mehrere Gebiete können zusammengefasst werden, wenn es sich um kleinere, benachbarte und ähnlich strukturierte Gebiete handelt.

Keinen formellen "Runden Tisch" braucht man bei kleineren reinen Staatswaldgebieten (z. B. Naturwaldreservat) bzw. bei reinen Bundesforstflächen. Gleichwohl ist auch hier auf eine ausreichende Beteiligung ggf. anderer an dem Gebiet interessierter Gruppen (z. B. Naturschutz, Jagd, Erholung) zu achten.

Den Zeitpunkt legt die zuständige Fachbehörde fest:
  • Vor Beginn der Kartierarbeiten ist in jedem Fall eine Erstinformation (Auftaktveranstaltung) für alle Betroffenen/Interessierten notwendig, auch um z. B. vorhandenes örtliches Wissen aufnehmen zu können.
  • Bei sehr langen Kartierzeiträumen ist eine Zwischeninformation sinnvoll, zumindest über eine Pressemeldung. Bestimmte Multiplikatoren (z. B. Bürgermeister) sollten auch persönlich informiert werden.
  • Die Gründung des Runden Tisches erfolgt spätestens dann, wenn die Kartierergebnisse vorliegen.

Der Runde Tisch wird auf unbestimmte Zeit eingerichtet, da das Gebietsmanagement (insbesondere Umsetzung, Monitoring, Berichtspflichten) ebenfalls unbefristet ist. Die Sitzungen erfolgen nach Bedarf und unter Berücksichtigung der zeitlichen und räumlichen Belange der Teilnehmer. Die Termine sollten am Runden Tisch erörtert und möglichst einvernehmlich gestaltet werden. Es liegt nahe, dass während der Planungsphase häufiger ein Treffen erforderlich ist als später. Jedoch soll auch dann wenigstens eine Sitzung pro Jahr stattfinden.

Am Runden Tisch können teilnehmen
  • die Beteiligten
    • Grundbesitzer und sonstige Nutzer,
    • örtliche/regionale Verbände der Grundbesitzer,
    • örtliche/regionale Verbände des Naturschutzes,
    • Kommunen (Landkreis, Gemeinden),
    • interessierte Fachbehörden.
  • die verantwortlichen Fachbehörden
    • Naturschutzverwaltung (HNB bzw. UNB) für das Offenland,
    • Forstverwaltung (vertreten durch AELF und Regionales Kartierteam) für den Wald.

Grundsätzlich kann jeder Grundbesitzer am Runden Tisch teilnehmen. Die Arbeitsfähigkeit des Runden Tisches wird jedoch darunter leiden, wenn jedes Mal sehr viele kommen oder jedes Mal ganz andere. Ideal wäre eine Kerngruppe (15 - 20 Personen), die immer kommt und bestimmte Aufgaben übernimmt. Dieses Problem könnte evtl. durch die – freiwillige – Wahl von Vertretern oder die Einrichtung von thematischen Arbeitsgruppen erleichtert werden. Bei bestimmten sensiblen (Teil-)Gebieten (z. B. militärischen Übungsplätzen) sind die Teilnehmer auf die unmittelbar Betroffenen zu begrenzen (ggf. Arbeitsgruppe).

Auftaktveranstaltung

Die Auftaktveranstaltung dient der Information der Beteiligten über die Hintergründe von Natura 2000, über das örtliche Gebiet und über den vorgesehenen Runden Tisch. So kann sich jeder Beteiligte ein Bild machen, wie relevant das Thema für ihn ist und ob er am Runden Tisch mitmachen möchte.

Runder Tisch

Der eigentliche Runde Tisch beginnt mit der ersten Arbeitssitzung, bei der z. B. die Beteiligten sich gegenseitig kennen lernen, die Spielregeln ("Geschäftsordnung") besprechen und das weitere Vorgehen vereinbaren.

Je nach Ausgangslage legt der Natura 2000-Sachbearbeiter in enger Absprache mit dem Regionalen Kartierteam, den ggf. anderen betroffenen AELFs und den Vertretern der Naturschutzbehörden den genauen Programmablauf fest.

Die Grundbesitzer, Kommunen, Behörden und Verbände sollen erfahren,
  • welche Auswirkungen sich aus der Meldung als Natura 2000-Gebiet ergeben,
  • welche weiteren Schritte folgen,
  • welche Personen auf der Fläche tätig werden (Vorstellung der Kartierer) und
  • wie sie mitreden können.
Der Ablauf sieht ungefähr wie folgt aus:
  • Was ist Natura 2000?
  • Um welche Waldflächen geht es?
  • Um welche Offenlandflächen geht es?
  • Gebietsmanagement am Runden Tisch
  • Fragen und Diskussion

Für die Auftaktveranstaltung werden alle Grundbesitzer im Gebiet eingeladen.

Dem Anschreiben liegt ein Antwortformular bei, auf dem u. a. abgefragt wird, ob eine künftige Einladung zu den Sitzungen am Runden Tisch gewünscht wird; diese Abfrage wird bei der Auftaktveranstaltung wiederholt. Grundsätzlich werden für jedes Gebiet sämtliche Grundbesitzer ermittelt und eingeladen. Bei sehr großen Gebieten sind Einzelfalllösungen erforderlich. Nicht gezielt ermittelt werden sonstige Nutzer (z. B. Pächter, Rechteinhaber). In dem Erst-Anschreiben an die Grundbesitzer werden diese aber gebeten, ggf. sonstige Nutzer zu informieren. Auch diese können an den Runden Tischen teilnehmen. Nicht ermittelt werden ferner die Besitzer von Flurstücken, die über die sog. Grundstückslisten aus der Meldung ausgenommen worden sind, weil diese Flurstücke für die Meldung nicht erforderlich waren.

Für die Arbeitssitzungen der Runden Tische werden stets die Grundbesitzer einzeln eingeladen,
  • die auf dem Antwortformular darum gebeten haben oder
  • die diesen Wunsch später (z. B. bei der Auftaktveranstaltung) mitgeteilt haben.