Förderung
Förderwegweiser
Der Förderwegweiser liefert einen Überblick sowie ausführliche Informationen für die Praxis zu allen Förderprogrammen und Ausgleichszahlungen in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft. Die Breite des Angebots verdeutlicht, dass die Staatsregierung bestrebt ist, unterschiedlichen regionalen und betrieblichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und auf eine höchstmögliche Effizienz hinzuwirken.
KULAP
Informationen zum Kulturlandschaftsprogramm ab 2023; Antragstellung startet am 11. Januar 2023

Die bayerischen Bauern können auch im nächsten Jahr wieder für eine Vielzahl besonders umweltschonender Bewirtschaftungsverfahren staatliche Gelder beantragen. Alles Wissenswerte zum neuen Maßnahmenangebot und den vielfältigen Kombinationsmöglichkeiten finden Sie hier. Mehr
Biologische Vielfalt
Förderprogramm: Streuobst für alle!

Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte gewachsene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Artenvielfalt. Mit dem Förderprogramm "Streuobst für alle!" tragen wir dazu bei, dass das auch so bleibt. Es sollen bestehende Streuobstwiesen erhalten und bis 2035 zusätzlich eine Million Streuobstbäume neu gepflanzt werden. Mehr
(Investitions-)Förderprogramme des Bundes: Energieeffizienz und Investitionsprogramm Landwirtschaft
Aus Mitteln der Bundesregierung werden aktuell drei investive Förderprogramme finanziert: Sie haben die Verbesserung der Energieeffizienz zum Ziel und gewähren Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen bzw. bauliche Investitionen.
Die Maßnahmenförderung setzt in zwei Bereichen an. Zum einen werden Beratungen und Wissenstransfer sowie Informationsmaßnahmen gefördert, um Informationsdefizite abzubauen und betriebsindividuelle Maßnahmen zur Steigerung des Energieeinsparpotenzials aufzuzeigen. Zum anderen werden Investitionen für langlebige Wirtschaftsgüter gefördert, die die CO2-Emissionen des Produktionsprozesses landwirtschaftlicher Primärerzeugnisse maßgeblich reduzieren.
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) ab dem 11. Januar 2021 Zuschüsse zu Investitionen in besonders umwelt- und klimaschonende Bewirtschaftungsweisen an. Das Programm ist auf 4 Jahre befristet (bis 31. Dezember 2024). Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, landwirtschaftliche Lohnunternehmen und gewerbliche Maschinenringe.
Förderfähig sind Investitionen in umwelt- und ressourcenschonende Technik, beispielsweise Maschinen und Geräte der Außenwirtschaft zur exakten Wirtschaftsdünger- und Pflanzenschutzmittelausbringung und zur mechanischen Unkrautbekämpfung sowie bauliche Anlagen zur emissionsarmen Lagerung von Wirtschaftsdüngern und Anlagen zur Gülleseparation gemäß Positivliste.
Investitionsprogramm Landwirtschaft (Landwirtschaftliche Rentenbank)
Mit dieser Förderung unterstützt der Bund Betreiber von bestehenden und neuen Biogasanlagen, um den Anteil an Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen im Sinne des Klimaschutzes deutlich zu erhöhen. Anträge für bauliche Maßnahmen können bei der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe bis zum 31.12.2023 gestellt werden. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche und gewerbliche Unternehmen sowie kommunale Unternehmen, sofern sie selbständige Betriebe sind. Gefördert wird die Abdeckung von Gärrestlagern, die Umrüstung von Bestandsanlagen sowie die Anschaffung von spezifischen Anlagenteilen für Neuanlagen. Ebenfalls förderfähig sind investitionsbegleitende Maßnahmen. Eine sachkundige Förderbegleitung ist verpflichtend.
Investitionsförderung für emissionsmindernde Maßnahmen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern
Allgemeine Informationen
Übersicht Förderprogramme
Die Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen und die Möglichkeit, Merkblätter und Formulare abzurufen, können im Einzelfall das Beratungsgespräch nicht ersetzen.
Europäische Innovationspartnerschaft – EIP-Agri
Ländliche Entwicklung / LEADER
Ländliche Entwicklung
Dorferneuerungs- und Infrastrukturprojekte zur Umsetzung des ELER-Programms 2014 - 2022
- Dorferneuerung – Kleine Infrastrukturen – derzeit keine Antragsstellung möglich
- Dorferneuerung – Lokale Basisdienstleistungen – derzeit keine Antragsstellung möglich
- Dorferneuerung – Boden- und Gebäudemanagement – derzeit keine Antragsstellung möglich
- Infrastrukturprojekte – Ländliche Wege – derzeit keine Antragsstellung möglich
LEADER
Wald und Forstwirtschaft
Bayerische Forstverwaltung (Waldbesitzer-Portal)
Weinbau
Bayerisches Programm zur Stärkung des Weinbaus
Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete und der Vermarktung von Wein
Bekämpfung von Wicklerarten im Wein- und Obstbau durch den Einsatz des Pheromonverfahrens
Verarbeitung und Vermarktung
Bayerisches Programm zur Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten:
Programm zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Land- und Ernährungswirtschaft:
Bienen
Anträge für die Bienenförderung per E-Mail einreichen
Nachdem Sie Ihren Antrag vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gescannt bzw. fotografiert haben, senden Sie diesen einschließlich aller erforderlicher Unterlagen an folgende Adresse: komzf@fueak.bayern.de
Um Ihren Antrag eindeutig zuordnen und zügig bearbeiten zu können machen Sie im Betreff-Feld der E-Mail unbedingt folgende Angaben: Name und Vorname, Betriebsnummer (10-stellig), betroffenes Förderprogramm (z.B. investive Maßnahmen Bienenhaltung).
Um Rückfragen zu vereinfachen, achten Sie bitte auch auf die korrekte und vollständige Angabe Ihrer Kontaktdaten im Antragsformular.
Nachwachsende Rohstoffe und Biomasse
Technologie- und Förderzentrum (TFZ)
Aus- und Weiterbildung, Beratung
Das Staatsministerium hält für Bildungsinteressenten in den Agrarberufen und der Hauswirtschaft ein umfassendes Bildungssystem vor. Dieses reicht von der beruflichen Aus- und Fortbildung über ein breit gefächertes Fachschulwesen bis zum systematisierten Qualifizierungskonzept zur Weiterbildung.
Weitere Informationen