Termine im Kalenderjahr

Diese Seite liefert eine Übersicht wichtiger Termine, vor allem für flächen- und tierbezogene Fördermaßnahmen. Das jeweils angegebene Datum ist der letztmögliche Zeitpunkt zur Antragstellung bzw. zur Mitteilung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Aktualisiert am: 01.02.2024
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Allgemeine Termine für Änderungen bei Fördermaßnahmen

Mitteilung des Betriebsinhaberwechsels (z. B. Verpachtung, Hofübergabe):

Umgehend melden über die Mitteilungsfunktion im iBALIS (ganzjährig möglich)

Online-Meldungen/Anzeigen im iBALIS (ganzjährig möglich):
  • Anzeige einer nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit
  • Anzeige des Umpflügens von Grünlandflächen
  • Erneuerung von umweltsensiblem Dauergrünland (DG) und DG in gesetzlich geschützten Biotopen
  • Antrag auf Ausnahme von der Pflicht zur jährlichen Durchführung einer Mindesttätigkeit (bei brachliegenden Flächen)

Vorbereitung Mehrfachantrag: Flächenänderungen und Feldstücksprüfung

Mitteilung von Flächenzu- und -abgängen Überprüfung und Anpassung der Feldstücksgrenzen anhand neuer Orthofotos im Portal iBALIS (Menü Feldstückskarte – Feldstücke prüfen)

ab 15. Januar bis 22. Februar 2024 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Antragstellung für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Verpflichtungszeitraum 2024 (KULAP) und 2024 –2028 (KULAP und VNP) online über das Portal iBALIS

bis 15. Januar 2024 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Vorlage der Sammelbelege bei überbetrieblicher Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger durch Injektionsverfahren (B26) für das Jahr 2023

bis 15. Januar 2024 – Öko-Regelung 1b / Öko-Regelung 1c

Bei Teilnahme im Vorjahr an der Öko-Regelung 1b (ÖR1b – Blühstreifen/-flächen auf Ackerland) oder Öko-Regelung 1c (ÖR1c – Blühstreifen/-flächen in Dauerkulturen): Beibehaltung der Blühstreifen/-flächen aus dem Jahr 2023 bis zum 15. Januar 2024, Umbruch möglich ab 16. Januar 2024

Öko-Regelung 4 (ÖR4)

Bei Teilnahme im Vorjahr an der Öko-Regelung 4 (ÖR4 Dauergrünland-Extensivierung) Meldung des tatsächlichen Tierbestands für das Jahr 2023 (bezogen auf den Haltungszeitraum 01.01.2023 bis 30.09.2023) im Portal iBALIS unter dem Menüpunkt Meldungen/Anzeigen

Vorbereitung Mehrfachantrag: Flächenänderungen und Feldstücksprüfung

Mitteilung von Flächenzu- und -abgängen Überprüfung und Anpassung der Feldstücksgrenzen anhand neuer Orthofotos im Portal iBALIS (Menü Feldstückskarte – Feldstücke prüfen)

ab 1. Februar 2024 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Meldung Daten für emissionsarme Gülleausbringung bei Eigenmechanisierung (B25) für das Jahr 2023 Meldung endgültiger Viehbestand Durchschnitt 2023 im Portal iBALIS

bis 22. Februar 2024 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Antragstellung für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) im Verpflichtungszeitraum 2024 (KULAP) und 2024 –2028 (KULAP und VNP) online über das Portal iBALIS

Öko-Regelung 4 (ÖR4)

Bei Teilnahme im Vorjahr an der Öko-Regelung 4 (ÖR4 Dauergrünland-Extensivierung) Meldung des tatsächlichen Tierbestands für das Jahr 2023 (bezogen auf den Haltungszeitraum 01.01.2023 bis 30.09.2023) im Portal iBALIS unter dem Menüpunkt Meldungen/Anzeigen

Vorbereitung Mehrfachantrag: Flächenänderungen und Feldstücksprüfung

Mitteilung von Flächenzu- und -abgängen Überprüfung und Anpassung der Feldstücksgrenzen anhand neuer Orthofotos im Portal iBALIS (Menü Feldstückskarte – Feldstücke prüfen)

Ab 1. März bis 28. Juni 2024 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Antragstellung I86 "Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen"

bis 14. März 2024 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Bei laufender Teilnahme an der VNP-Maßnahme im Erschwernisausgleich (E- und F-Maßnahmen) Meldung der Mahd und Abfuhr für das Verpflichtungsjahr 2023 (VNP)

bis 15. März 2024 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Abgabe des Auszahlungsantrags bei laufender Teilnahme an der Maßnahme B49/I80 (Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen)

ab Mitte März bis 15. Mai 2024 – Mehrfachantrag (alle Förderprogramme)

Antragstellung über das Portal iBALIS
  • Einkommensgrundstützung
  • Umverteilungseinkommensstützung
  • Junglandwirte-Einkommensstützung
  • Zahlung für Teilnahme an Öko-Regelungen
  • Zahlung für Mutterkühe
  • Zahlung für Mutterschafe und -ziegen 
  • Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
  • Auszahlung für Maßnahmen des Ökolandbaus, Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), „Moorbauernprogramm“ und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm inkl. Erschwernisausgleich (VNP) 2024 
  • Prämie für Sommerweidehaltung für Rinder (Weideprämie KULAP – T10)
  • Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie
  • Beitragszuschuss für Mehrgefahrenversicherungen
  • Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

Agroforstsystem

Bei Beantragung eines Agroforstsystems (mit/ohne Beantragung der ÖR3) muss spätestens bis zur Antragstellung ein positiv geprüftes Nutzungskonzept am zuständigen AELF vorliegen.

Öko-Regelung 4 (ÖR4)

Bei Teilnahme im Vorjahr an der Öko-Regelung 4 (ÖR4 Dauergrünland-Extensivierung) Meldung des tatsächlichen Tierbestands für das Jahr 2023 (bezogen auf den Haltungszeitraum 01.01.2023 bis 30.09.2023) im Portal iBALIS unter dem Menüpunkt Meldungen/Anzeigen

Vorbereitung Mehrfachantrag: Flächenänderungen und Feldstücksprüfung

Mitteilung von Flächenzu- und -abgängen Überprüfung und Anpassung der Feldstücksgrenzen anhand neuer Orthofotos im Portal iBALIS (Menü Feldstückskarte – Feldstücke prüfen)

bis 30. April 2024 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Abfischmeldung für das Jahr 2023 bei Teilnahme an der Maßnahme B58/K76 (Extensive Teichwirtschaft), H41/G41 und H43/G43 (Förderung ökologisch wertvoller Teiche mit Verlandungszone)

bis 15. Mai 2024 – Mehrfachantrag (alle Förderprogramme)

Antragstellung über das Portal iBALIS
  • Einkommensgrundstützung
  • Umverteilungseinkommensstützung
  • Junglandwirte-Einkommensstützung
  • Zahlung für Teilnahme an Öko-Regelungen
  • Zahlung für Mutterkühe
  • Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
  • Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
  • Auszahlung für Maßnahmen des Ökolandbaus, Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), „Moorbauernprogramm“ und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm inkl. Erschwernisausgleich (VNP) 2024 
  • Prämie für Sommerweidehaltung für Rinder (Weideprämie KULAP - T10)
  • Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie
  • Beitragszuschuss für Mehrgefahrenversicherungen
  • Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

Vorbereitung Mehrfachantrag: Flächenänderungen und Feldstücksprüfung

Mitteilung von Flächenzu- und -abgängen Überprüfung und Anpassung der Feldstücksgrenzen anhand neuer Orthofotos im Portal iBALIS (Menü Feldstückskarte – Feldstücke prüfen)

Ab 2. Mai bis 28. Juni 2024 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Antragstellung I80 "Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen"

bis 15. Mai 2024 – Mehrfachantrag (alle Förderprogramme)

Antragstellung über das Portal iBALIS
  • Einkommensgrundstützung
  • Umverteilungseinkommensstützung
  • Junglandwirte-Einkommensstützung
  • Zahlung für Teilnahme an Öko-Regelungen
  • Zahlung für Mutterkühe
  • Zahlung für Mutterschafe und -ziegen
  • Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
  • Auszahlung für Maßnahmen des Ökolandbaus, Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP), „Moorbauernprogramm“ und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm inkl. Erschwernisausgleich (VNP) 2024 
  • Prämie für Sommerweidehaltung für Rinder (Weideprämie KULAP - T10)
  • Ausgleichszahlung für Gewässerrandstreifen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie
  • Beitragszuschuss für Mehrgefahrenversicherungen
  • Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

bis 15. Mai 2024 – Agroforstsystem

Bei Beantragung eines Agroforstsystems (mit/ohne Beantragung der ÖR3) muss spätestens bis zur Antragstellung ein positiv geprüftes Nutzungskonzept am zuständigen AELF vorliegen.

bis 31. Mai 2024 – Agri-Photovoltaik

Nachweis Agri-Photovoltaik-Anlage nach § 12 Absatz 5 Satz 1 der GAP-Direktzahlungen-Verordnung muss bis 31. Mai 2024 am zuständigen AELF vorliegen.

ab 15. Mai bis 15. August 2024 – gekoppelte Tierprämien

Haltungszeitraum für Mutterkühe sowie für Mutterschafe/-ziegen vom 15. Mai bis mindestens 15. August 2024

ab 16. Mai 2023 bis 30. September 2024 – Änderungen und Korrekturen beim Mehrfachantrag

Bis 30. September 2024 sind Änderungen und Korrekturen von Unstimmigkeiten bei Flächenangaben möglich (auch nach Feststellung durch das Flächenmonitoringsystem)

bis 31. August 2024 – Öko – Regelung 5 (ÖR5)

Bei Teilnahme an der Öko-Regelung 5 (ÖR5 Kennarten im Dauergrünland) muss der Nachweis von mindestens 4 Kennarten über die App „FAL-BY“ bis zum 31. August 2024 erbracht werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den Öko-Regelungen.

Merkblatt Öko-Regelungen (ÖR) Downloadlink

bis 31. Mai 2023 – Mehrfachantrag (alle Förderprogramme)

Nachmeldung oder Änderung einzelner Flächen bzw. Nachreichung fehlender Unterlagen. Nach dem Termin eingehende Anträge sind verspätet und werden abgelehnt.

bis 15. August 2024 – gekoppelte Tierprämien

Der Haltungszeitraum für Mutterkühe sowie für Mutterschafe/-ziegen muss vom 15. Mai bis mindestens 15. August 2024 eingehalten werden

bis 30. Juni 2024 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Antragstellung I80 "Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen" Antragstellung I86 "Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen"

bis 31. August 2024 – Öko – Regelung 5 (ÖR5)

Bei Teilnahme an der Öko-Regelung 5 (ÖR5 Kennarten im Dauergrünland) muss der Nachweis von mindestens 4 Kennarten über die App „FAL-BY“ bis zum 31. August 2024 erbracht werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den Öko-Regelungen.

Merkblatt Öko-Regelungen (ÖR) Downloadlink

bis 30. September 2024 – Änderungen und Korrekturen beim Mehrfachantrag

Bis 30. September 2024 sind Änderungen und Korrekturen von Unstimmigkeiten bei Flächenangaben möglich (auch nach Feststellung durch das Flächenmonitoringsystem)

bis 15. August 2024 – gekoppelte Tierprämien

Der Haltungszeitraum für Mutterkühe sowie für Schafe/Ziegen muss vom 15. Mai bis mindestens 15. August 2024 eingehalten werden

bis 31. August 2024 – Öko – Regelung 5 (ÖR5)

Bei Teilnahme an der Öko-Regelung 5 (ÖR5 Kennarten im Dauergrünland) muss der Nachweis von mindestens 4 Kennarten über die App „FAL-BY“ bis zum 31. August 2024 erbracht werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den Öko-Regelungen.

Merkblatt Öko-Regelungen (ÖR) Downloadlink

bis 30. September 2024 – Änderungen und Korrekturen beim Mehrfachantrag

Bis 30. September 2024 sind Änderungen und Korrekturen von Unstimmigkeiten bei Flächenangaben möglich (auch nach Feststellung durch das Flächenmonitoringsystem)

bis 15. August 2024 – gekoppelte Tierprämien

Ende des Haltungszeitraums für Mutterkühe sowie für Mutterschafe/-ziegen vom 15. Mai bis mindestens 15. August 2024

bis 31. August 2024 – Öko – Regelung 5 (ÖR5)

Bei Teilnahme an der Öko-Regelung 5 (ÖR5 Kennarten im Dauergrünland) muss der Nachweis von mindestens 4 Kennarten über die App „FAL-BY“ bis zum 31. August 2024 erbracht werden. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zu den Öko-Regelungen.

Merkblatt Öko-Regelungen (ÖR) Downloadlink

bis 30. September 2024 – Änderungen und Korrekturen beim Mehrfachantrag

Bis 30. September 2024 sind Änderungen und Korrekturen von Unstimmigkeiten bei Flächenangaben möglich (auch nach Feststellung durch das Flächenmonitoringsystem)

bis 1. September 2024 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Vorlage Nachweis Milcherzeuger (KULAP-Maßnahmen K12 "Heumilch")

bis 30. September 2023 – Änderungen und Korrekturen beim Mehrfachantrag

Bis 30. September 2024 sind Änderungen und Korrekturen von Unstimmigkeiten bei Flächenangaben möglich (auch nach Feststellung durch das Flächenmonitoringsystem)

Ab 1. September bis 30. September 2024 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Antragstellung I82 „Streuobstpflege“

Ab 1. September bis 15. Oktober 2023 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Antragstellung I84 „Einrichtung von Agroforstsystemen“

bis 2. November 2024 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Erstellung KULAP-Nährstoffsaldo online im Portal iBALIS, Menüpunkt Meldungen/Anzeigen bzw. Abgabe Belege Wirtschaftsdüngeraufnahme für die Maßnahme K33 – Vielfältige Fruchtfolge zum Humuserhalt

bis 15. November 2024

Mindesttätigkeit auf aus der Produktion genommenen Flächen Durchführung der Mindesttätigkeit auf aus der Produktion genommenen Flächen, soweit kein Ausnahmetatbestand vorliegt

ab Mitte Dezember 2024

Vorbereitung Mehrfachantrag: Flächenänderungen und Feldstücksprüfung Mitteilung von Flächenzu- und -abgängen Überprüfung und Anpassung der Feldstücksgrenzen anhand neuer Orthofotos im Portal iBALIS (Menü Feldstückskarte – Feldstücke prüfen)

bis 31. Dezember 2024 – Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)

Meldung bei Aufnahme/Abgabe von Pensionsrindern für das Jahr 2024 (KULAP T10 "Weideprämie") im Portal iBALIS, Menüpunkt Meldungen/Anzeigen

Weitere Termine sind insbesondere bei den Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zu beachten:

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)