Agrardieselvergütung

Das Energiesteuergesetz regelt die Entlastung der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer bei Kraftstoffen (Agrardieselvergütung). Die Energiesteuer wird teilweise vergütet, damit die deutsche Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten wettbewerbsfähig bleibt.

Aktualisiert am: 19.01.2023
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Voraussetzungen
  • Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.
  • Mindestens 50 Euro zu vergütende Energiesteuer (ab 233 Liter Diesel).
    
Förderung
  • Vergütung 21,48 Cent/Liter; Differenz Steuersatz Agrardiesel (25,56 Cent/Liter) zum vollen Steuersatz (47,04 Cent/Liter).
Mittelherkunft
  • Bund
Hinweis

Die Verwendung von Biodiesel in Reinform und von Pflanzenöl in der Land- und Forstwirtschaft ist nach dem Energiesteuergesetz steuerfrei (der volle Steuersatz wird rückvergütet).

Energiesteuergesetz - gesetze-im-internet.de externer Link
Ansprechpartner

Bundeszollverwaltung und Hauptzollämter

Antragstellung

Den Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie allgemeine Erklärungen und Ausfüllhinweise finden Sie bei der Zollverwaltung.

Antragsverfahren und Formulare - Zoll externer Link