Weinanbaugebiete und Vermarktung weiterentwickeln

Der Freistaat Bayern unterstützt die strukturelle Weiterentwicklung der Weinanbaugebiete in Franken, am Bayerischen Bodensee und an der Donau. Eine leistungsfähige Infrastruktur im Weintourismus soll das weintouristische Profil der Regionen schärfen. Die Förderung dient dazu, neue Dienstleistungen im Weintourismus zu entwickeln sowie die Qualität touristischer Angebote und digitaler Mittel im Informations-, Service- und Erlebnisbereich zu steigern. Die entstehenden Partnerschaften und Netzwerke schaffen eine Wertschöpfung in der Region und stabilisieren die Strukturen in Weinbau, Gastronomie, Direktvermarktung und Tourismus.

Aktualisiert am: 19.07.2023
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Rundes Gebäude aus Holz © Karl Josef Hildenbrand / LWG Veitshöchheim

Das Förderprogramm heißt: Förderung der strukturellen Weiterentwicklung der bayerischen Weinanbaugebiete und der Infrastruktur zur Vermarktung von Wein (BaySTW)

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen des privaten Rechts sowie Personengesellschaften. Bei Personengesellschaften muss der Gesellschaftsvertrag schriftlich geschlossen sein. Im Rahmen der Prüfung des Verwendungsnachweises kann die Bewilligungsbehörde die Vorlage des Gesellschaftsvertrages verlangen.

Die Maßnahmen müssen innerhalb der bayerischen Weinbaugebiete durchgeführt werden. Maßnahmen außerhalb der Weinbaugebiete sind förderfähig, wenn sie den Zielen des Weintourismus dienen. Zur Schärfung des weintouristischen Profils der Regionen sind folgende Bedingungen zu beachten:
  • Die Maßnahmen müssen in ein regionales bzw. thematisches Gesamtkonzept eingebunden sein. 
  • Die geförderten Infrastruktureinrichtungen müssen der Bevölkerung uneingeschränkt zur Verfügung stehen (ggf. gegen Entgelt).
  • Bei Kooperationen in touristische Maßnahmen muss ein Nachweis der gemeinsamen Aktion mit den einschlägigen Tourismuseinrichtungen sowie eine Stellungnahme der regionalen Tourismusorganisation erbracht werden.
Bei Vorhaben für Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse gelten folgende spezielle Zuwendungsvoraussetzungen:
  • Das Vermarktungskonzept muss Qualitätsprodukte betreffen.
  • Zusammenschlüsse müssen auf mindestens fünf Jahre angelegt sein.
    
    
Förderung

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die den Weintourismus und die Vermarktungskonzepte von Wein unterstützen und weiterentwickeln.

Hierzu gehören:
  1. Touristische Infrastrukturmaßnahmen
  2. Vermarktungskonzepte für Wein und Weinerzeugnisse
  3. Regionale Marketingkonzepte
  4. Qualitätskontrollen (sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben)
Höhe der Förderung
  • 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Investitionen
  • Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für sonstige Projekte und Vermarktungskonzepte

In begründeten Ausnahmefällen kann der Fördersatz mit Zustimmung des StMELF angehoben werden. Der Zuschuss wird auf 100.000 Euro begrenzt und kann innerhalb von drei Steuerjahren nur einmal mit maximal drei Anträgen ausgeschöpft werden.

Mittelherkunft
  • Bayern
    
Antragsverfahren

Die Antragsstellung ist ganzjährig möglich. Steht kein Internetzugang zur Verfügung, können die Antragsunterlagen auch bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) angefordert werden.

Kontakt
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau
Institut für Weinbau und Oenologie
Telefon:
0931 9801-0
Adresse:
An der Steige 15 97209 Veitshöchheim

Unterlagen zur Antragstellung