Fachpraktiker / Fachpraktikerin Landwirtschaft

Die Ausbildung Fachpraktiker oder Fachpraktikerin Landwirtschaft ist für Personen mit Behinderung gedacht, für die ein anerkannter Ausbildungsberuf nach nicht in Betracht kommt. Vorrangig handelt es sich hierbei um Lernbehinderungen. Die Neigung zu praktischer Arbeit, eine technische Begabung oder Geschick im Umgang mit Tieren sind wichtige Voraussetzungen. Die jungen Menschen bekommen eine Chance, sich weiter zu entwickeln und sich mit spezieller Förderung für den Arbeitsmarkt zu qualifizieren.

Aktualisiert am: 19.06.2021
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Ausbildungsinhalte

Der oder die Auszubildende wählt für die Ausbildung zwei Schwerpunkte aus. Davon ist entweder Pflanzenproduktion oder Tierhaltung verpflichtend zu wählen.

Schwerpunkte:
  • Tierhaltung 
  • Pflanzenproduktion 
  • Maschinen und Geräte, Gebäude und bauliche Anlagen 
  • Naturschutz und Landschaftspflege 
  • Aufbereitung, Verarbeitung und Lagerung
  • Vermarktung und Dienstleistung
Je nach ausgewählten Schwerpunkten ergeben sich folgende Ausbildungsinhalte:
  • Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, Arbeitssicherheit
  • Einsatz von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen
  • Umweltschutz, ökologische Zusammenhänge und rationelle Energie- und Materialverwendung
  • Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Versorgen und Halten von Tieren, Tierschutz und Tierwohl
  • Bearbeiten und Pflegen des Bodens, Erzeugung und Ernte pflanzlicher Produkte

Ablauf der Ausbildung

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie soll eine praktische berufliche Tätigkeit ermöglichen. Ausbildungsziel ist es, selbständig unter Anleitung zu arbeiten. Vor Beginn der Berufsausbildung ist der Ausbildungsvertrag dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorzulegen.

Ausbildungsstätten

Die Ausbildung erfolgt in einem Berufsbildungswerk oder in einer vergleichbaren Einrichtung, die zusammen mit einer Berufsschule zur individuellen Lernförderung besucht wird. Auch anerkannte landwirtschaftliche Ausbildungsbetriebe können Fachpraktiker/innen ausbilden, wenn der Ausbilder/die Ausbilderin eine behindertenspezifische Zusatzqualifikation nachweisen kann.

Prüfungen

Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung und am Ende der drei Jahre die Abschlussprüfung statt. Sie bestehen aus praktischen Prüfungen, sogenannten Arbeitsproben, und schriftlichen Teilen, die auf Antrag auch mündlich abgelegt werden können.

Weitere Informationen und Unterlagen

Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) beraten rund um die Ausbildung im Beruf Fachpraktiker/in und betreuen Auszubildende und Ausbildungsbetriebe.

Kontaktdaten der ÄELF

Die Regierungen, Sachgebiet 61 sind für den hoheitlichen Vollzug der Berufsbildung zuständig (z. B. Prüfungen, Ausbildungsverträge).

Kontaktdaten der Regierungen