Wie werde ich als Dienstleisterin oder Dienstleister anerkannt?
Anerkennung beantragen
Personen ab Pflegegrad 1 erhalten bis zu 125 Euro pro Monat für Angebote zur Unterstützung im Alltag von der Pflegekasse erstattet. Jedoch nur, wenn eine anerkannte Dienstleisterin oder ein anerkannter Dienstleister die Leistungen erbringt. Zur Hilfestellung gibt es einen Leitfaden zur Anerkennung von Angeboten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsbegleitende durch das Bayerische Landesamt für Pflege. Neue rechtliche Regelungen dazu gelten seit dem 1. September 2023.
Leitfaden zur Anerkennung von Angeboten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsbegleitung durch das Bayerische Landesamt für Pflege DownloadlinkDen Antrag auf Anerkennung stellen Dienstleisterinnen oder Dienstleister beim Landesamt für Pflege (LfP). Informationen und das Antragsformular finden Anbietende auf den Seiten des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP).
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeRechtliche Grundlagen
Die Pflegestärkungsgesetze der letzten Jahre verbesserten die Situation Pflegebedürftiger. Sie führten auf Bundesebene zu Änderungen im Sozialgesetzbuch XI. Dort bildet § 45a und b die gesetzliche Grundlage für Leistungen zur Unterstützung im Alltag auf Bundesebene. In Bayern regelt eine Ausführungs-Verordnung zu den Sozialgesetzen (AVSG) in § 80–82 die Anerkennung der Angebote zur Unterstützung im Alltag. Zu diesen Angeboten zählen auch die haushaltsnahen Dienstleistungen und die Alltagsbegleitung.
Vergütungssätze
Bei nicht ehrenamtlichen Angeboten der Alltagsbegleitung und Angeboten von haushaltsnahen Dienstleistungen darf der Kostensatz die Preise für vergleichbare Sachleistungen (Vergütungsvereinbarungen gem. § 89 SGB XI) von zugelassenen Pflegeeinrichtungen nicht übersteigen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: 30,36 €/h (2,53 € je angefangene fünf Minuten)
Alltagsbegleitung: 40,44 €/h (3,37 € je angefangene fünf Minuten)
Anfahrtskosten: 5,54 € pro Anfahrt
Qualifikation als Voraussetzung für die Anerkennung
Das Angebot zur Unterstützung im Alltag muss von einer geeigneten Fachkraft geleitet werden. Diese sollte über ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene, grundsätzlich dreijährige, Ausbildung in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Pflege oder Hauswirtschaft verfügen. Auch die Mitarbeitenden in den Angeboten zur Unterstützung im Alltag benötigen bestimmte Qualifikationen. Eine Möglichkeit des Qualifikationsnachweises ist die Teilnahme am Schulungskonzept des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.
Schulungskonzept des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege externer LinkModul 1: Betreuung Pflegebedürftiger
Modul 2: Kommunikation und Begleitung
Modul 3: Unterstützung bei der Haushaltsführung
Das Bayerische Landesamt für Pflege fördert auch Schulungen für Ehrenamtliche und nicht ehrenamtlich Tätige.
Schulungsunterlagen zur Qualifizierung für haushaltsnahe Dienstleistungen
Wir stellen Schulungsunterlagen für das Modul 3 (Unterstützung bei der Haushaltsführung) zur Verfügung. Das Handbuch eignet sich ebenso für kontinuierliche Schulungen von Mitarbeitenden. Die Schulungsunterlagen können hauswirtschaftliche Fachkräfte bei uns anfordern.
poststelle@kohw.bayern.deDie oben genannten Informationen beziehen sich auf professionell tätige, hauswirtschaftliche Dienstleisterinnen und Dienstleister im Angestelltenverhältnis bzw. auf selbständige (Einzel-)Unternehmerinnen und (Einzel-)Unternehmer. Neu sind seit dem 1. Januar 2021 Regelungen für ehrenamtlich tätige Einzelpersonen nach § 82 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 AVSG. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern.
Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern externer Link