Sozial- und Arbeitswesen

Das Ministerium setzt sich für eine gerechte und sozialverträgliche Lastenverteilung innerhalb der Solidargemeinschaft ein. Es unterstützt die Staatsregierung auf Bundesebene bei allen Fragen der Agrar- und Sozialpolitik. Im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren im Sozialrecht wirbt das Staatsministerium für die Belange der land- und forstwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Betriebe in Bayern.

Aktualisiert am: 27.01.2023
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Landwirtschaftliche Sozialversicherung

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) in der Bundesrepublik Deutschland ist die Sozialversicherung für die selbstständigen Unternehmerinnen und Unternehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau. Sie versichert auch die Ehepartnerinnen und Ehepartner, die mitarbeitenden Familienangehörigen, Altenteiler sowie deren Angehörige.

Die landwirtschaftliche Sozialversicherung umfasst
  • landwirtschaftliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft), 
  • Alterssicherung der Landwirtinnen und Landwirte (Landwirtschaftliche Alterskasse), 
  • landwirtschaftliche Krankenversicherung, 
  • landwirtschaftliche Pflegeversicherung.

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