Erholung und Freizeit im Wald

Ob Radfahren, Reiten oder Wandern: Der Wald stellt für den Menschen einen wertvollen Ort für Erholung und Freizeit dar, der eine Fülle von Aktivitäten ermöglicht. Dabei ist der Wald vor allem in Ballungsräumen ein unersetzlicher Erholungsraum - was auch Konfliktpotential bietet.

Aktualisiert am: 21.03.2024
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In den vergangenen Jahren ist eine deutlich zunehmende Nutzung der Wälder mit immer vielfältigeren Aktivitäten zu beobachten. Die Erholungsbedürfnisse der Bevölkerung unterliegen - wie andere Ansprüche an den Wald - einem steten Wandel und sind stark abhängig vom jeweiligen Einzugsgebiet. Der Schwerpunkt liegt bei Wandern und Joggen, Radfahren, sowie gebietsweise beim Reiten. Trend- und Funsportarten werden überwiegend in den Wäldern des Alpenraums ausgeübt. Sie stellen neue Herausforderungen an die Lenkung der Besucherströme dar.

Wesentliche Erholungsfaktoren sind vor allem der naturnah bewirtschaftete Wald selbst sowie die Forstwege. Besondere bauliche Anlagen dienen als gezielte und bedarfsgerechte Ergänzungen zur Information oder Besucherlenkung. Sie sollen möglichst naturnah sein.

Zu Fuß unterwegs im Wald

Spazierengehen, Wandern, Walken, Joggen - der Wald ist sehr beliebt für diese Aktivitäten. Besonderen Anreiz für einen Waldbesuch bieten oftmals spezielle Einrichtungen wie Rastplätze, Wildgehege, Lehr- oder Trimm-Dich-Pfade. Ein paar einfache Verhaltensregeln kommen dabei Mensch und Natur zugute: Bleiben Sie auf den Wegen - so vermeiden Sie es, Waldtiere zu stören oder schützenswerte Pflanzen zu zerstören. Bitte hinterlassen Sie keinen Müll im Wald.

Radfahren im Wald

Radfahren ist gesund und umweltfreundlich. Gerade im Wald gibt es viele schöne Wege, um dieser Aktivität nachzugehen. Viele Waldwege bieten sich sowohl für die Freizeitaktivität nach Feierabend als auch für die Wochenend- oder Urlaubserholung an. Gerade in den stadtnahen Wäldern der Ballungsräume kommt dem Radfahren auch als Alternative zum Auto zunehmende Bedeutung zu. Halten die Radfahrenden dabei bestimmte Regeln ein, lassen sich Konflikte mit Waldbesitzenden, anderen Erholungssuchenden oder dem Naturschutz meist vermeiden. So ist das Querfeldeinfahren im Bestand und auf Rückegassen oder die Anlage und Schaffung neuer Wege und Trails nicht erlaubt.

Für das Radfahren auf öffentlichen Straßen und Wegen gelten die Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und der Straßenverkehrsordnung. Das Radfahren in der freien Natur - dazu zählt auch der Wald - ist in Bayern im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geregelt. Das Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) verweist hier auf das Bayerische Naturschutzgesetz.

Grundsätzlich hat jedermann das Recht auf Erholung in der freien Natur. Danach dürfen alle Teile der freien Natur unentgeltlich betreten werden. Das Radfahren auf geeigneten Wegen ist dem Betreten zu Fuß grundsätzlich gleichgestellt. Dem Fußgänger gebührt dabei der Vorrang. Die Ausübung des Betretungsrechts erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften werden dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Grundeigentümer oder sonstiger Berechtigter nicht begründet.

Das Radfahren muss natur-, eigentümer- und gemeinverträglich ausgeübt werden. Radfahrer müssen Natur und Landschaft pfleglich behandeln. Sie haben auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht zu nehmen. Ebenso darf die Rechtsausübung anderer Erholungssuchender nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Da Waldwege in erster Linie dem Forstbetrieb dienen, müssen Radfahrer stets mit Hindernissen und Unebenheiten der Fahrbahn rechnen.

Im Wald darf nur auf Straßen und geeigneten Wegen sowie geeigneten Privatwegen Rad gefahren werden, soweit dies nicht durch amtliche Verkehrszeichen nach der StVO untersagt ist. Bei Privatwegen ohne amtliche Verkehrszeichen kommt es auf die Eignung des Weges an. Diese hängt vom Einzelfall ab. Nur bei ausreichender Breite eines Weges können Fußgänger (Wanderer) den ihnen gebührenden Vorrang auch tatsächlich gefahrlos wahrnehmen. Die jeweils als geeignet anzusehende Breite der Wege richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, z. B. der Häufigkeit der Benutzung durch Fahrradfahrer und Fußgänger, Fahrbahnbelag, Steigung, Kurven, Übersichtlichkeit. Der weit überwiegende Teil der forstwirtschaftlichen Wege in Bayern erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen für das Fahrradfahren und steht damit zur Benutzung frei. Ein mit Kies oder Schotter befestigter Waldweg weist in der Regel die nötige Eignung auf.

Innerhalb des Waldbestandes, das heißt zwischen den Bäumen hindurch, ist das Radfahren (auch Mountainbiker) generell nicht zulässig. Auch auf den Rückegassen (in regelmäßigen Abständen angelegte Gassen zwischen den Bäumen) ist das Radfahren nicht zulässig, da sie nicht zu den Waldwegen, sondern zum Waldbestand zählen.

Ungeeignet für das Radfahren sind außerdem:
  • Wege, wenn durch das Radfahren eine nachhaltige Beeinträchtigung oder Störung des Naturhaushalts nicht auszuschließen ist.
  • Wege, die auch häufig von Wanderern benutzt werden und keine ausreichende Breite aufweisen.
  • Wege, die wegen laufender Betriebsarbeiten (z. B. Holzfällung), umgestürzter Bäume oder Schäden am Wegekörper vorübergehend nicht befahren werden können.
  • Pfade, Steige oder ähnliche schmale Fußwege und Lehrpfade. 

In besonderen Fällen kann das Radfahren auf Privatwegen in der freien Natur auch durch Einzelanordnungen und Rechtsverordnungen oder durch Schutzgebietsverordnungen (z. B. für Naturschutzgebiete, Wildschutzgebiete) auf bestimmte Wege beschränkt oder nur zu bestimmten Zeiten gestattet werden. Ob solche Vorschriften bestehen, kann man beim zuständigen Landratsamt erfahren.

Gesundheit und Wald

Wald und Gesundheit ist ein Thema, welches auch in Bayern immer mehr an Bedeutung gewinnt. Der positive Einfluss des Waldes auf die Gesundheit ist schon lange bekannt. In den letzten Jahren hat auch die Zahl der Angebote im Bereich Wald und Gesundheit deutlich zugenommen. Waldbaden ist sehr beliebt geworden. Auch Sportangebote wie Yoga, Nordic Walking und Co. werden gern in den Wald verlagert und immer öfter wird der Wald auch zum Therapieort.

Die Heilkraft des Waldes beschäftigt die Forschung seit vielen Jahren. Studien bestätigen, dass ein Waldbesuch die körperliche und mentale Gesundheit fördert. Ein Waldaufenthalt kann z. B. das Stresslevel senken, das Herz-Kreislauf-System stärken und positive Gefühle wie Freude und Entspannung erzeugen. Warum der Wald diese Wirkung auf uns hat – auf diese Frage sucht die Forschung noch nach Antworten.

Waldbaden stammt ursprünglich aus Japan. Es heißt „Shinrin-Yoku“ und bedeutet „Eintauchen in die Waldatmosphäre“. In Deutschland dient das Waldbaden hauptsächlich der Gesundheitsförderung. Die Menschen genießen dabei – häufig unter Anleitung und in Gruppen – die Natur mit allen Sinnen. Wahrnehmungs- und Achtsamkeitsübungen helfen, innerlich zur Ruhe zu kommen. Spaziergänge, kleinere Wanderungen, Tai-Chi, Meditation, Yoga oder Kneippanwendungen ergänzen die Übungen. Angebote gibt es insbesondere aus den Bereichen Tourismus, Gesundheit, Erwachsenenbildung und Sport.

Zwei Frauen und ein Mann beim Nordic Walking im Wald Robert Pehlke
Nordic Walking im Wald

Die Vielfalt an Gesundheitsangeboten im Wald wächst: Heilpraktiker, Naturcoaches, Waldbadenanbieter, Waldgesundheitstrainer, Achtsamkeitstrainer, Sport- und Fitnessanbieter, aber auch Wald- oder Naturerlebnispädagogen bieten bayernweit Kurse im Wald an. Auch Sportangebote wie Yoga, Nordic Walking und Co. werden gern in den Wald verlagert. Sie alle nutzen die positiven Wirkungen der Natur auf die Gesundheit.

Darüber hinaus gibt es Gesundheitsprojekte, die örtlich auf bestimmte Waldgebiete beschränkt sind. Zum Beispiel nutzen Kliniken umliegende Waldflächen für ihre Therapien. Zu diesen Projekten zählen auch Kur- und Heilwälder. Ein Kurwald ist ein bestimmtes Waldgebiet, in dem Angebote der Gesundheitsförderung und -prävention durchgeführt werden. In einem Heilwald nutzen ausgebildete Therapeuten den Wald, um Krankheiten zu vermeiden oder zu lindern. Auch in Bayern existieren inzwischen erste Kur- und Heilwälder.

Bundesweit gilt es das freie Betretungsrecht. Es ist im Bundeswaldgesetz, im Bayerischen Naturschutzgesetz und sogar im Art. 141 der Bayerischen Verfassung verankert. Dort steht, dass der Wald für alle da ist. Jeder darf den Wald auch abseits der Wege zum Zwecke der Erholung betreten. Wer den Wald besucht, tut dies jedoch auf eigene Gefahr. Waldbesitzende haften nicht für waldtypische Gefahren, zu denen z. B. herabfallende Äste oder Schlaglöcher gehören. Waldbesucher sollten auf Warn- und Hinweisschilder achten, da sie auf schützenswerte Natur oder auf gefährliche Forstarbeiten aufmerksam machen.

Das Betretungsrecht steht auch Gruppen zu. Zum Beispiel darf ein Lauftreff oder ein Verein den Wald für eine Führung nutzen – vorausgesetzt, die Erholung steht im Vordergrund. Das freie Betretungsrecht gilt nicht für kommerzielle oder gewerbliche Angebote, d. h. für Kurse, Führungen oder andere Aktivitäten im Wald, mit denen der Veranstalter Geld verdienen möchte. Hier ist die Zustimmung des Grundeigentümers notwendig. Da es sich oft schwierig gestaltet, im Privatwald den jeweiligen Grundeigentümer ausfindig zu machen, bieten sich für solche Angebote insbesondere Staats- und Kommunalwaldflächen an.

Sie möchten Gesundheitsangebote in Ihrem Wald ermöglichen? Dann beachten Sie bitte folgende Tipps:

Vereinbaren Sie feste Waldflächen und Routen für die Gesundheitsangebote

Legen Sie mit den Gesundheitsdienstleistern bestimmte Waldflächen oder Routen fest und zeichnen Sie diese in eine Karte ein. Informieren Sie die Dienstleistenden über die forstlichen Rettungspunkte. Wählen Sie keine Schutzgebiete oder Flächen mit besonders wertvollen Arten, viel Totholz oder anderen Gefahren aus.

Rettungskette Forst
Weisen Sie auf waldtypische Gefahren hin (z. B. Trockenäste, Wegeunebenheiten etc.)

Machen Sie die Gesundheitsdienstleister auf waldtypische Gefahren und wichtige Verhaltensweisen im Wald aufmerksam. Die Gesundheitsdienstleister sollten eine Berufshaftpflichtversicherung besitzen und die an ihren Angeboten Teilnehmenden über Gefahren informieren.

Legen Sie fest, wie oft Sie sich mit den Gesundheitsdienstleistern austauschen

Bei unregelmäßigen und sporadischen Angeboten ist es sinnvoll, wenn die Gesundheitsdienstleister Sie über jeden einzelnen Termin im Wald informieren. Handelt es sich um ein regelmäßiges Angebot (z. B. jeden ersten Samstag im Monat), sollten Sie die Gesundheitsdienstleister über Waldarbeiten informieren, wenn diese in den zuvor vereinbarten Gebieten stattfinden.

Machen Sie schriftliche Absprachen oder schließen Sie Nutzungs- bzw. Gestattungsverträge ab

Nutzungs- oder Gestattungsverträge sind zwar nicht unbedingt notwendig – sie können aber bei häufigen und teilnehmerreichen Gesundheitsangeboten sinnvoll sein. In diesen Verträgen legen Sie und Ihre Vertragspartner das Waldgebiet, Haftung, Verkehrssicherung oder die Art und den Umfang des Angebots schriftlich fest. Es besteht auch die Möglichkeit, ein Entgelt zu vereinbaren.

Doktor Wald - WaldErleben bewegt

Die Handreichung "Doktor Wald - WaldErleben bewegt", bietet eine Ideensammlung für Aktivitäten im Wald aus der waldpädagogischen Praxis. Die Themen Sport, Freizeit und Gesundheit im und mit dem Ökosystem Wald werden hier besonders behandelt.

Arbeitshilfe "Doktor Wald - WaldErleben bewegt" Downloadlink

Leitfaden "Wald und Gesundheit" der TUM

Der an forstliche Akteure (Bayerische Forstverwaltung, Bayerische Staatsforsten (BaySF), Privatwaldbesitzende, waldbesitzende Gemeinden, Waldbesitzerverbände usw.) adressierte Leitfaden gibt Handlungsempfehlungen für eine erfolgreiche Kooperation mit der Gesundheitsbranche und Werkzeuge für die Öffentlichkeitsarbeit. Dadurch wird eine strategische Positionierung der forstlichen Akteure im Themenfeld Wald und Gesundheit ermöglicht und der gesetzlich geforderte Ausgleich zwischen den Belangen der Allgemeinheit und Waldbesitzern erleichtert.

Leitfaden "Wald und Gesundheit" - mediaTUM externer Link

Gesundheitstourismus Wald

Der Leitfaden versucht praktisch aufzugreifen und darzustellen, wie konkrete gesundheitstouristische Angebote im Wald umgesetzt werden können und worauf es hierbei besonders zu achten gilt. Inkludiert sind individuelle Erkenntnisse aus Befragungen u.a. von Waldbesuchern und Waldbesitzenden sowie Erkenntnisse, auch medizinischer Untersuchungen, der Pilotregionen.

Leitfaden des Netzwerks Gesundheitstourismus Wald externer Link

Reiten im Wald

Eine Frau reitet auf einem braunen Pferd durch den Wald PantherMedia/galitskaya (YAYMicro)
Reiten im Wald ist sehr beliebt

In Bayern gibt es rund 140.000 Pferde, deren Halter oftmals in einem der über 870 Reit- und Fahrvereine organisiert sind. Der Wald ist - gerade im Sommer - ein beliebtes Ziel für Ausritte. Damit Pferd und Reiter auf ihre Kosten kommen und um Wege- und Bestandsschäden sowie Konflikte mit anderen Erholungssuchenden zu vermeiden, gibt es einiges zu beachten.

Das Reiten in der freien Natur - dazu zählt auch der Wald - ist in Bayern vor allem im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geregelt. Das Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) verweist hier auf das Bayerische Naturschutzgesetz.

Grundsätzlich hat jedermann das Recht auf Erholung in der freien Natur und darf alle Teile der freien Natur unentgeltlich betreten. Das Reiten zählt zum Betreten. Die Ausübung des Betretungsrechts erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften werden dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Grundeigentümer oder sonstiger Berechtigter nicht begründet.

Das Reiten muss natur-, eigentümer- und gemeinverträglich ausgeübt werden. Die Reiter müssen Natur und Landschaft pfleglich behandeln. Sie haben auf die Belange der Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten Rücksicht zu nehmen. Die Rechtsausübung anderer Erholungssuchender darf nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Für das Reiten im Wald und auf landwirtschaftlichen Flächen bestehen außerdem zusätzliche Einschränkungen, um Einbußen für den Grundstücksbesitzer zu vermeiden.

Im Wald darf nur auf Straßen und geeigneten Wegen geritten werden. Entscheidend ist die Eignung des Weges. Die Rechtsprechung hat es dem Waldbesitzer zugestanden, diese Einschätzung (unter Aufsicht der Naturschutzbehörden) zu treffen. Der Waldbesitzer kann aber nicht willkürlich einen Weg als ungeeignet bezeichnen und ihn sperren oder das Reiten untersagen. Er muß die fehlende Eignung gegebenenfalls auch belegen und glaubhaft machen können.

Die Eignung eines Wegs für das Reiten hängt vom Einzelfall ab und richtet sich nach der Beschaffenheit, wie sie für den Weg durchschnittlich oder wenigstens überwiegend besteht. Zum Beispiel kann ein Erdweg in Mulden oder Senken stets so weich sein, dass er auch nach nur vereinzeltem Durchreiten für Fußgänger unpassierbar würde. Ein mit Kies oder Schotter befestigter Waldweg wird in der Regel immer die Eignung zum Reiten aufweisen. Bei einem unbefestigten Erdweg ist dies fraglich. Hier wird die Eignung von der Gefährdung des Wegs abhängen, durch das Reiten beschädigt oder "verschlammt" zu werden. Dies hängt u. a. vom jeweiligen Untergrund, der Geländeform und den überwiegenden Witterungsverhältnissen ab.

Innerhalb des Waldbestandes, das heißt zwischen den Bäumen hindurch, ist das Reiten nicht zulässig. Grundsätzlich nicht geeignet zum Reiten sind Pfade, Steige oder ähnliche schmale Fußwege. Die sogenannten Rückegassen zählen nicht zu den Waldwegen. Hier handelt es sich um in regelmäßigen Abständen angelegte Gassen im Waldbestand, auf denen sich die Rückeschlepper bewegen, um die geernteten Hölzer zur Forststraße zu ziehen. Die Rückegassen gehören zum Waldbestand, so dass auf ihnen das Reiten nicht zulässig ist.

In besonderen Fällen kann das Reiten in der freien Natur durch Einzelanordnungen und Rechtsverordnungen oder durch Schutzgebietsverordnungen (z. B. Naturschutzgebiete, Wildschutzgebiete) auf bestimmte Wege und Flächen eingeschränkt oder nur zu bestimmten Zeiten gestattet werden. Ob solche Vorschriften bestehen, kann man beim zuständigen Landratsamt erfahren.

Konflikte vermeiden

Erholungsuchende, Waldbesitzer, Landwirte und Naturschützer - sie alle haben ein berechtigtes Interesse am Wald. Es verwundert nicht, dass es zwischen diesen unterschiedlichen Nutzern zu Konflikten kommen kann. Gegenseitiges Verständnis und Rücksicht auf die unterschiedlichen Belange können das Konfliktpotential verringern. Nicht alle Teile der freien Natur sind für jeden Zweck frei zugänglich: Landwirte und Waldbesitzende haben berechtigte Interessen und auch der Naturschutz erfordert es manchmal, einzelne Flächen von Störungen freizuhalten.

Gefahrenquellen

Zwei Zecken auf einem Grashalm Dr. Matthias Jantsch
Gefahr durch Zecken im Wald

Wie überall in der Natur gibt es auch im Wald einige Gefahren zu beachten. Je naturnäher ein Waldgebiet, desto eher ist z. B. mit herabfallenden (Tot-)Ästen zu rechnen. Auch Zecken sind ein Thema im Wald. Diese können bekanntermaßen auch schwere Krankheiten übertragen. Vorsicht ist auch bei Beeren oder Pilzen geboten: Zum einen können sie giftig sein, zum anderen kann bei ihrem Verzehr der Fuchsbandwurm übertragen werden.

Ausflugsziele und Aktivitäten

Angebote der Bayerischen Forstverwaltung

Die Bayerische Forstverwaltung bietet vor allem an den Walderlebniszentren und anderen waldpädagogischen Einrichtungen Aktivitäten für Erholung und Freizeit im Wald an.

Angebote im Bayerischen Staatswald

Der Bayerische Staatswald hat seit jeher eine große Bedeutung für die Erholung im Wald und das Gemeinwohl. Es gibt dort viele Erholungseinrichtungen, z. B. Wanderwege, spezielle Rad- und Reitwege sowie Parkplätze. Weiterhin stehen den Erholungssuchenden eine hohe Anzahl an Wald- und Naturlehrpfaden, Rodelbahnen, Zeltplätzen, Aussichtspunkten, Ruhebänken und mehrere andere Anlagen zur Verfügung.

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