Erzeuger im Bereich Obst und Gemüse schließen sich in Erzeugerorganisationen zusammen. Ziel ist, ressourcenschonend und nachfragegerecht zu erzeugen, die Qualität zu steigern, das Angebot zu bündeln, gemeinsam zu vermarkten sowie die Produktionskosten zu optimieren.
Fördermaßnahmen im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse - FüAk externer LinkEin Zusammenschluss von mindestens 15 Obst- und Gemüseerzeugern, die nach Erfüllung bestimmter Voraussetzungen als Erzeugerorganisation anerkannt wurden.
Anerkannte Erzeugerorganisationen, die ein operationelles Programm erstellt haben, das von der zuständigen Stelle genehmigt wurde, und die Investitionen im Rahmen dieses genehmigten operationellen Programms getätigt haben.
Investitionen im Rahmen der genehmigten operationellen Programme können bei anerkannten Erzeugerorganisationen mit bis zu 50 % der förderfähigen Investitionssumme mit EU-Mitteln gefördert werden.
EU - Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL)
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte für landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Sondervorschriften externer Link
- Delegierte Verordnung Nr. 2021/2116 und Nr. 2021/2115, ergänzt in 2022/126, der Kommission vom 02.12.2021 zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 und Nr. 1307/2013
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2021/2117 der Kommission vom 02.12.2021 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
- Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse (Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung)
- Gesetz zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen und Direktzahlungen (MOG)
Für die verwaltungstechnische und finanzielle Abwicklung des Programmes ist das Kompetenzzentrum für Förderprogramme an der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständig. Antragsteller und Begünstigte sind zur Einhaltung der EU-rechtlichen Vorschriften verpflichtet und unterliegen den entsprechenden Kontrollen.
Abwicklung und Information
- Name:
- Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme
- Adresse:
- Fabrikstraße 6, 95615 Marktredwitz
- Telefon:
- 0871 9522-4600
- E-Mail:
- komzf@fueak.bayern.de
- Fax:
- 0871 9522-4399
Für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen im Bereich Obst und Gemüse nach VO (EG) Nr. 1308/2013 ist die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft zuständig. An sie sind Anträge auf Anerkennung zu richten.
Antrag auf Anerkennung als Erzeugerorganisation im Bereich Obst und Gemüse
- Name:
- Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Qualität in der Ernährungswirtschaft
- Adresse:
- Menzinger Straße 54, 80638 München
- Telefon:
- 08161 8640-1333
- E-Mail:
- mvo@LfL.bayern.de
