In Projekten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen öffentlich-rechtliche Schritte, die durch Verwaltungsakte mit Rechtsbehelfsbelehrung öffentlich bekanntgemacht werden.
Verwaltungsakte sowie Verfahrenskarten und dazugehörige Bekanntmachungstexte zu Projekten der Ländlichen Entwicklung sollen neben der ortsüblichen oder öffentlichen Bekanntmachung zusätzlich im Internet veröffentlicht werden (Art. 27a des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - BayVwVfG). Darüber hinaus werden öffentliche Bekanntmachungen derzeit aufgrund der COVID-19-Pandemie auf Grundlage des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) durch die Bekanntgabe im Internet ersetzt.
Flurneuordnung Stockstadt a.Main 5, Lkr. Aschaffenburg
Flurneuordnung Lindach 2, Lkr. Schweinfurt
Freiwilliger Landtausch Uettingen 5, Lkr. Würzburg
Freiwilliger Landtausch Unterleichtersbach 5, Lkr. Bad Kissingen
Flurneuordnung und Dorferneuerung Hausen, Lkr. Schweinfurt
Flurneuordnung Böttigheim 3, Lkr. Würzburg
Flurneuordnung Schönau a.d. Brend 3, Lkr. Rhön-Grabfeld
Dorferneuerung Wülflingen 2, Lkr. Haßberge
Flurneuordnung Geroldshausen 3, Lkr. Würzburg
Dorferneuerung Theres, Lkr. Haßberge
Flurneuordnung und Dorferneuerung Hausen, Lkr. Schweinfurt
Flurneuordnung Geroldshausen 3, Lkr. Würzburg
Dorferneuerung Castell 4, Lkr. Kitzingen
Dorferneuerung Nassach 3, Lkr. Haßberge
Dorferneuerung Altertheim, Lkr. Würzburg
Flurneuordnung Nordheim v.d.Rhön 5, Lkr. Rhön-Grabfeld
Dorferneuerung Fuchsstadt 2, Lkr. Schweinfurt
Flurneuordnung Sondheim i. Gr. 3, Lkr. Rhön-Grabfeld
Flurneuordnung Mellrichstadt 3, Lkr. Rhön-Grabfeld
Flurneuordnung Eußenhausen 3, Lkr. Rhön-Grabfeld
Flurneuordnung Egenhausen 5, Lkr. Schweinfurt
Flurneuordnung und Dorferneuerung Bahra 2, Lkr. Rhön-Grabfeld
Dorferneuerung Wargolshausen 4, Lkr. Rhön-Grabfeld
Flurneuordnung Pfersdorf 4, Lkr. Schweinfurt
Dorferneuerung Reupelsdorf 2, Lkr. Kitzingen
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Integrierte Ländliche Entwicklungen, einfache Dorferneuerungen, Freiwillige Nutzungstausch-Projekte oder gezielten Ländlichen Straßen- und Wegebau führt die Ländliche Entwicklung außerhalb des Flurbereinigungsgesetzes durch. Sie liegen in der Verantwortung ihrer Träger, den Gemeinden bzw. den Tauschpartnern.