Hier finden Sie Informationen zur geltenden bayerischen Erosionsschutzverordnung (ESchV).
Eine aktualisierte Fassung der Verordung gilt seit 1. Januar 2016. In der ESchV ist auch der in Bayern geltende Termin für das Verbleiben von Greening-Zwischenfrüchten (15. Januar) festgelegt.Zugang zum Erosionsgefährdungskataster Bayern
Rechtliche Grundlagen
Weiterführende Informationen der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft