Der Pflanzenbau bildet die Basis für die Erzeugung sowohl pflanzlicher als auch tierischer Produkte. Um die Landwirte bei einer wirtschaftlichen und zugleich nachhaltigen Pflanzenproduktion zu unterstützen, informieren wir zu produktionstechnischen als auch umweltrelevanten Fragen.
Am 1. Mai 2020 traten die Änderungen der Düngeverordnung (DüV) in Kraft. Im Wesentlichen haben für 2020 die Vorgaben der DüV von 2017 Bestand. Sofort wirksame Änderungen betreffen die Aufzeichnungspflicht der tatsächlichen Düngung sowie die Erweiterung der Sperrfristen und der Gewässerabstände. Weitergehende Informationen sind auf den Internetseiten der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, sowie der Landesanstalt für Landwirtschaft zu finden.
Die im Mai 2020 novellierte Düngeverordnung verpflichtet die Landesregierungen mit Nitrat belastete ("rote Gebiete") und eutrophierte Gebiete ("gelbe Gebiete") auszuweisen. Bayern setzt die Bundesvorgaben mit der Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) um, die am 01.01.2021 in Kraft getreten ist. In Bayern wurden 12 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) als rotes und 28 % der LF als gelbes Gebiet ausgewiesen. In diesen Gebieten müssen Landwirte bei der Düngung zusätzliche Maßnahmen zum Gewässerschutz einhalten.
Betriebe ohne rote oder gelbe Feldstücke können von Erleichterungen Gebrauch machen, sofern weniger als 20 % der LF des Betriebes in Wasserschutzgebieten liegt. Landwirte finden dazu im Serviceportal iBALIS ausführliche betriebsbezogene Informationen.
Ausführungsverordnung DüV – Rote Gebiete, Gelbe Gebiete (LfL)
Mit der Bayerischen Eiweißinitiative will Bayern unabhängiger von Eiweißimporten aus Übersee werden. Mehr
Detaillierte Informationen zu den folgenden Kulturarten bietet die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft.
Weiterführende Informationen
Bedarfsgerechte Düngung ist die Grundvoraussetzung für die betriebswirtschaftliche Optimierung und für eine umweltschonende Bewirtschaftung.
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Leitbild ist der Integrierte Pflanzenschutz, bei dem alle pflanzenbaulichen Vorbeugemaßnahmen ausgeschöpft und chemische, biologische und biotechnische Bekämpfungsmaßnahmen gezielt zum Einsatz kommen.
Damit kann der Schutz der Kulturpflanzen wie auch der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sichergestellt werden.
Weiterführende Informationen
Den im Pflanzenschutz notwendigen Sachkundenachweis braucht jeder, der Pflanzenschutzmittel anwendet, abgibt oder andere berät. Er kann am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt werden. Fortbildungen bieten die Verbände und Selbsthilfeorganisationen an, die von der Landesanstalt für Landwirtschaft anerkannt sein müssen.
Der Förderwegweiser bietet einen aktuellen Überblick über Voraussetzungen sowie Umfang und Form der einzelnen Fördermaßnahmen. Mehr
Verbundberatung - ein gemeinsames Angebot staatlicher und nichtstaatlicher Beratung - bietet bayerischen Landwirten, Gärtnern und Winzern eine neutrale, kompetente und kostengünstige Beratung in betriebswirtschaftlichen und produktionstechnischen Fragen. Mehr
Ausführliche Informationen zu den Agrarberufen wie Landwirt/in, Fachkraft Agrarservice, Pflanzentechnologe/technologin, Tierwirt/in, Pferdewirt/in etc. Mehr