Afrikanische Schweinepest

Die afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine für Schweine hochansteckende Viruserkrankung. Die Symptome ähneln denen der klassischen oder europäischen Schweinepest mit Haut- und Organblutungen, Fieber und plötzlichen Todesfällen. Für den Menschen ist sie ungefährlich, in Schweinebeständen wirkt sie sich jedoch schwerwiegend aus. Sehr viele Tiere erkranken heftig und sterben häufig daran. Zudem werden bei einem Ausbruch sofort Handelssperren wirksam, mit denen sich nicht betroffene Länder vor einer Einschleppung schützen.

Aktualisiert am: 11.01.2023
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Warnschild - Wildschwein schnüffelt an einer Straße © C. Josten, LWF
Erhöhte Wachsamkeit ist geboten!

Lebensmittel können die für den Menschen ungefährliche, Krankheit übertragen. Bitte werfen Sie Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter!

Ausbreitung der Seuche

  • In Polen, der Slowakei und Ungarn sind immer wieder Fälle von ASP aufgetreten. Im November 2019 wurde ein ASP-Fall bei Wildschweinen in Westpolen gemeldet. Die Seuche hat sich dort weiter ausgebreitet und ist auch bei Hausschweinen aufgetreten. 
  • Im September 2020 wurde erstmals ASP in Deutschland bei einem Wildschwein-Kadaver wenige Kilometer von der deutsch-polnischen Grenze in Brandenburg festgestellt. Seither folgten zahlreiche weitere Fälle bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern. 
  • Im Juli 2021 wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals bei Hausschweinen in Brandenburg amtlich festgestellt. Weitere Fälle folgten im November 2021 in Mecklenburg-Vorpommern, im Mai 2022 in Baden-Württemberg und im Juli in Niedersachsen und erneut in Brandenburg. Durch Fälle bei Wildschweinen seit November 2021 in Sachsen bei Meißen und bei Hausschweinen im Mai 2022 in Baden-Württemberg bei Emmendingen rückte die ASP weiter an Bayern heran. Im Februar 2023 gab es einen ASP-Fall in einer Kleinsthaltung von Hausschweinen in Cottbus (Brandenburg).
  • Auch in Italien breitet sich die ASP seit 2022 aus – sogar die Hauptstadt Rom ist mittlerweile betroffen.
    
ASP-Frühwarnsystem

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz aktivierte aufgrund der Funde bei Meißen die nächste Stufe des ASP-Frühwarnsystems: In den grenznahen bayerischen Landkreisen zu Sachsen besteht damit eine flächendeckende Untersuchungspflicht aller erlegten sowie verendet aufgefundenen Wildschweine auf ASP. Zudem sind im Rahmen eines ASP-Monitorings bei Hausschweinen alle verendeten Schweine in Freihaltungen auf ASP zu untersuchen. Betroffene Tierhalter haben der zuständigen Veterinärverwaltung verendete Schweine zu melden.

Wichtig für Reisende und landwirtschaftliche Betriebe

Die Afrikanische Schweinepest kommt seit einigen Jahren in Osteuropa und vielen asiatischen Ländern vor. In der deutschen Landwirtschaft tätige Personen (z. B. Erntehelfer) aus diesen Ländern sollten besonders auf die Gefahr der Seuchenverschleppung durch Lebensmittel oder kontaminierte Gegenstände hingewiesen werden. Daneben ist bei (Jagd)reisen in diese Länder äußerste Vorsicht geboten. Mitarbeitende sollen keine Lebensmittel aus der Heimat mitbringen bzw. diese einschließlich Verpackungsmaterialien so entsorgen, dass Wild- und Hausschweine nicht in Kontakt damit kommen oder sie fressen. Informationsblätter sind in 18 Sprachen verfügbar.

Maßnahmen zu Hygiene und Biosicherheit einhalten

Der Eintrag kann auch über Kleidung und Schuhe erfolgen. Daher müssen Hygienemaßnahmen (Reinigung und Desinfektion, betriebseigene Kleidung) strikt eingehalten werden. Tierhalterinnen und Tierhalter müssen alle Maßnahmen zur Biosicherheit strikt einhalten.

Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest - Informationen für landwirtschaftliche Betriebe Downloadlink

Wichtig für Schweinehalter

Status-Untersuchung ASP

Bricht die ASP aus, ist das Verbringen von Schweinen aus ASP-Sperrzonen streng reglementiert. Das "Freiwillige Verfahren Status-Untersuchung ASP" dient dazu, die ASP in Hausschweinebeständen frühzeitig zu erkennen. Schweinehaltende Betriebe können sich bereits im Vorfeld auf einen möglichen Ausbruch in der Region vorbereiten. Betriebe, die daran teilnehmen, lassen verendete Tiere wöchentlich auf ASP untersuchen. Ferner wird regelmäßig geprüft, ob die Maßnahmen zur Biosicherheit eingehalten werden.

Wer einen anerkannten ASP-Betriebsstatus hat, erfüllt bereits einige Voraussetzungen, die für eine Ausnahmegenehmigung im ASP-Seuchenfall erforderlich sind. Die Bayerische Tierseuchenkasse übernimmt neben den Kosten der Laboruntersuchung auch Zuschüsse zur tierärztlichen Probenentnahme (Blut- und Tupferproben) der verendeten Tiere.

Biosicherheit - Maßnahmen für Schweinebestände

Schweinehalterinnen und Schweinehalter sollten ihre Maßnahmen zur Abschirmung ihrer Bestände prüfen. Die Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung müssen zwingend eingehalten werden. Augenmerk ist darauf zu legen, den Betrieb einzufrieden und gelagertes Futter und Einstreu vor Wildschweinen zu schützen.

Schweinehalterinnen und Schweinehalter, die auch auf die Jagd gehen, sollten erlegte Wildschweine, Jagdhunde und Jagdgegenstände sowie bei der Jagd benutzte Kleidung strikt von ihrem Betrieb fernhalten.

Nicht nur die ASP, auch die klassische Schweinepest und andere Krankheiten fordern schweinehaltende Betriebe und Berufsgruppen, die in der Tierproduktion arbeiten, immer wieder heraus. Bei viele Tierseuchen kann bei Ausbruch praktisch nur noch die Keulung der Tierbestände die weitere Ausbreitung verhindern. Eine Notimpfung kommt z. B. bei der ASP nicht in Betracht, weil es keine wirksamen Impfstoffe gibt.

Hygienemaßnahmen
  • Küchenabfälle oder Essensreste dürfen nicht an Schweine (auch Wildschweine) verfüttert werden
  • Zugang zum Stall nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einmalschutzkleidung
  • Tiere nur aus möglichst wenigen, bekannten und gesunden Beständen zukaufen
  • Tiertransporte auf ein Minimum beschränken
  • Reinigung und anschließende Desinfektion der Viehtransporter nach jeder Fahrt 
  • Reinigung und anschließende Desinfektion der Ställe vor jeder Neubelegung
  • Schädlingsbekämpfung ordnungsgemäß durchführen und Erfolg kontrollieren
    
    

Wichtig für Waldbesitzer und Jägerschaft

Die nachhaltige Reduktion des Schwarzwildes trägt zur ASP-Seuchenprävention bei.

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