
Lebensmittel können die für den Menschen ungefährliche Krankheit übertragen. Bitte werfen Sie Speisereste nur in verschlossene Müllbehälter!
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung der Schweine. Für den Menschen ist sie ungefährlich. Die ASP verursacht erhebliche wirtschaftliche Schäden in der Schweinehaltung und – infolge von Handelsbeschränkungen – in der gesamten nachgelagerten Lebensmittelproduktion. Die ASP tritt seit September 2020 in verschiedenen Regionen Deutschlands (u. a. Brandenburg, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen) bei Wildschweinen auf. Auch in Hausschweinebeständen kam es in einzelnen Fällen zu Ausbrüchen, die aber im Rahmen konsequenter Bekämpfungsmaßnahmen erfolgreich getilgt werden konnten. Das Seuchengeschehen bei Wildschweinen ist weiterhin dynamisch. Besonders betroffen sind derzeit die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Brandenburg im Grenzgebiet zu Polen. Auf europäischer Ebene tritt die ASP besonders in Polen, den baltischen Staaten sowie in Teilen Süd- und Südosteuropas auf. Für Bayern besteht ein hohes Eintragsrisiko. Deshalb sind konsequente Hygienemaßnahmen sowie erhöhte Aufmerksamkeit in der Schweinehaltung, der Land- und Forstwirtschaft sowie bei der Jagd von zentraler Bedeutung.
Was tut der Freistaat Bayern?
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz betreibt ein risikoorientiertes ASP-Frühwarnsystem, um einen möglichen Eintrag nach Bayern frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen rechtzeitig einleiten zu können. So werden z. B. in den an Sachsen angrenzenden bayerischen Landkreisen alle erlegten Wildschweine auf ASP untersucht. Seit August 2024 gilt eine Melde- und Untersuchungspflicht für alle verendeten oder notgetöteten gehaltenen Schweine in den grenznahen bayerischen Landkreisen zu Hessen. Verendete Schweine sind der zuständigen Behörde anzuzeigen, die Beprobung ist für die Halter kostenfrei. Verendet aufgefundene oder krankheitsverdächtige Wildschweine werden bayernweit auf ASP untersucht.
Was müssen Sie als schweinehaltender Betrieb beachten?
Für die ASP steht derzeit kein zugelassener Impfstoff zur Verfügung. Daher hat die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zentrale Bedeutung. Überprüfen Sie Ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig. Die Anforderungen der Schweinehaltungshygieneverordnung sind verbindlich einzuhalten. Der Schutz Ihrer Tierhaltung vor dem Eintrag von Tierseuchenerregern, besonders über Wildschweine oder betriebsfremde Kontakte, steht im Fokus. So tragen Sie zur Verminderung des Risikos in Ihrer Region bei. Handelssperren aufgrund von Tierseuchen treffen die ganze Branche in Ihrer Region und darüber hinaus.
Status-Untersuchung ASP
Im Falle eines Ausbruchs der ASP ist das Verbringen von Schweinen aus betroffenen Sperrzonen grundsätzlich verboten. Für diesen Fall können Sie vorsorgen! Das freiwillige Verfahren "Status-Untersuchung ASP" dient der frühzeitigen Erkennung der ASP in Hausschweinebeständen. Teilnehmende Betriebe lassen verendete Tiere regelmäßig auf ASP untersuchen. Die Kosten für Laboruntersuchungen sowie Zuschüsse zur Probenentnahme werden in Bayern durch die Bayerische Tierseuchenkasse unterstützt. Zusätzlich werden besondere Biosicherheitsmaßnahmen im Betrieb umgesetzt. Die Betriebe erhalten von den zuständigen Veterinärbehörden ein Zertifikat mit anerkanntem Status, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Ein anerkannter Status kann im Seuchenfall Erleichterungen bei der Tierverbringung bewirken.
Was sollten landwirtschaftliche Betriebe, die Saisonarbeiter beschäftigen, beachten?
Die ASP ist in weiten Teilen Europas sowie in zahlreichen Regionen Asiens und Afrikas verbreitet. Personen aus betroffenen Gebieten, die bei uns tätig sind, können den Erreger über kontaminierte Gegenstände, Kleidung, Fahrzeuge oder Jagdausrüstung mit sich tragen und verbreiten. Achten Sie darauf, dass stalleigene Schutzkleidung und Schuhwerk verwendet werden. Besonders kritisch sind Lebensmittel tierischen Ursprungs, die aus Seuchengebieten mitgebracht werden. Bitte informieren Sie auf Ihrem Betrieb tätige Personen und Saisonarbeitskräfte über diese Risiken. Bei "Mitbringseln" aus ASP-gefährdeten Gebieten ist besondere Vorsicht geboten. Lebensmittel tierischen Ursprungs dürfen nicht in Schweinehaltungen eingebracht werden und sind so zu entsorgen, dass kein Kontakt zu Haus- oder Wildschweinen möglich ist. Informations- und Aufklärungsmaterialien stehen in zahlreichen Sprachen zur Verfügung und unterstützen die Prävention in Betrieben und bei mobilen Arbeitskräften.
Wichtig für Jäger und Waldbesitzer
Jagdausrüstung, Kleidung, Jagdhunde sowie erlegte Wildschweine dürfen nicht in den Tierbestand eingebracht werden. Jägerinnen und Jäger, die ein verendetes oder verunfalltes Wildschwein auffinden oder erlegen, sollten sich unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt melden und eine Probe zur Untersuchung auf ASP entnehmen.
- Untersuchungsantrag Wildschwein ASP-Monitoring (PDF) externer Link
- Hinweise zur Probenahme beim Wildschwein (PDF) externer Link
- Informationen für Jäger (LGL) externer Link
- Informationen für Waldbesitzer (PDF) externer Link
- Informationen im Wildtierportal u. a. zu Aufwandsentschädigungen, jagdlichen Techniken und Jagdzeiten externer Link
