Informationen zur Maul- und Klauenseuche

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Virusinfektion und kann alle Paarhufer infizieren. Dazu zählen insbesondere Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, aber auch Kameliden wie Alpakas, Lamas und Kamele sowie wildlebende Arten wie Reh-, Rot- und Schwarzwild.

Aktualisiert am: 28.08.2026
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Im Januar 2025 wurde erstmals seit 1988 wieder ein Fall der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland festgestellt. Der Ausbruch in Brandenburg konnte durch umfangreiche Bekämpfungsmaßnahmen schnell eingedämmt werden. Im Frühjahr 2025 kam es zudem zu mehreren Ausbrüchen in Ungarn und der Slowakei, die ebenfalls erfolgreich bekämpft wurden. Deutschland gilt seit April 2025 wieder offiziell als MKS-frei. Weltweit kommt die Maul- und Klauenseuche weiterhin in vielen Regionen Afrikas, Asiens, des Nahen Ostens sowie in Teilen Südamerikas endemisch vor. Durch den internationalen Reise- und Warenverkehr besteht daher auch für Europa weiterhin das Risiko einer Einschleppung. Für Deutschland besteht derzeit kein aktives MKS-Geschehen. Dennoch bleiben eine konsequente Biosicherheit und erhöhte Wachsamkeit entscheidend, um die Einschleppung des Virus in Tierbestände zu verhindern.

Aktuelle Situation in Europa

Im Blickpunkt des MKS-Geschehens steht derzeit Griechenland. Auf der griechischen Insel Lesbos wurde seit März 2026 Fälle von MKS bei Schaf, Ziege und Rind nachgewiesen. Die Behörden haben umfangreiche Bekämpfungs- und Überwachungsmaßnahmen eingeleitet und berichten laufend im Rahmen des ständigen Komitees für Tiergesundheit allen Mitgliedstaaten und der Kommission. Aus Zypern und der Türkei wurden zuletzt keine weiteren Ausbrüche gemeldet.

Die wichtigsten Infos zur MKS

  • MKS ist eine hochansteckende, in der Regel nicht tödliche Viruserkrankung überwiegend von Klauentieren (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und Waldwiederkäuer).
  • MKS ist eine Erkrankung, die mit Blasenbildung an den Klauen, der Maulschleimhaut/Zunge und des Euters einhergeht. Sie kann klinisch nicht von anderen Erkrankungen mit ähnlichen Symptomen unterschieden werden. Deshalb ist eine Labor-Diagnose erforderlich.
  • MKS ist weltweit verbreitet, war aber in der Europäischen Union seit einigen Jahren nicht mehr präsent.
  • MKS ist eine sehr ansteckende Krankheit, die sich schnell ausbreitet. Die Inkubationszeit (Zeit von der Aufnahme des Virus bis zum Auftreten erster Krankheitsanzeichen) ist kurz, und das Virus kann auf vielen Wegen verbreitet werden. Die Tiere können auch schon ansteckend sein, bevor erste Krankheitsanzeichen auftreten.
  • MKS kann direkt von Tier zu Tier über Körperflüssigkeiten wie Speichel oder Kot sowie die Flüssigkeit aus den Blasen übertragen werden. Indirekt kann es durch Menschen, Fahrzeuge (Viehtransporter), nicht gereinigte Ausrüstung, durch manche Fleisch- und Milchprodukte oder durch Häute, Felle oder nicht ausreichend behandelte Jagdtrophäen verbreitet werden.
  • MKS ist für den Menschen nicht gefährlich. Unter den heute üblichen hygienischen Bedingungen geht keine Gefahr für den Verbraucher von pasteurisierter Milch bzw. von Milchprodukten aus. 

Urlaub auf Lesbos: Bitte keinen Käse oder Fleisch mitbringen

Wer aus einem Gebiet mit MKS zurückkommt, kann das Virus ungewollt nach Deutschland einschleppen. Mit einfachen Vorsichtsmaßnahmen können auch Reisende dazu beitragen, dass das Virus nicht nach Deutschland gelangt: Bitte bringen Sie aus Ihrem Urlaub auf Lesbos keine tierischen Lebensmittel nach Deutschland mit.

Dazu gehören insbesondere:
  • Fleisch und Wurstwaren
  • Milch und Milchprodukte, zum Beispiel Käse
  • Lebensmittel, die Fleisch oder Milch enthalten
  • Tierfutter

Auch Gegenstände, die mit Nutztieren in einem Ausbruchsgebiet in Kontakt gekommen sind, können das Virus übertragen. Dazu können beispielsweise Schuhe oder Kleidung gehören.

Was bedeutet der Ausbruch für bayerische Landwirte?

  • Tierhalter werden gebeten, bei Verdacht (insbesondere Speicheln, Lahmheit) unverzüglich den Hoftierarzt oder das Veterinäramt zu informieren.
  • Es ist wichtig, dass Landwirte in Bayern regelmäßig die Informationen der örtlichen Veterinär-Behörden und des LGL erfolgen, um über die aktuelle Lage und die erforderlichen Maßnahmen informiert zu bleiben.
  • Die Landwirte müssen alle Biosicherheitsmaßnahmen im Umgang mit den Tieren penibel umzusetzen. Dazu gehören zum Beispiel:
    • Personen- und Fahrzeugverkehr, welcher nichts mit der Landwirtschaft bzw. Betriebsbetreuung zu tun hat, vermeiden.
    • Kein unkontrollierter Zutritt zum Tierbestand durch betriebsfremde Personen.
    • Saubere betriebseigene Stallkleidung oder Einwegschutzkleidung tragen.
    • Reisende und (Leih-/Saison-) Arbeitskräfte, die aus den betroffenen Ländern nach Bayern kommen, sollten unter keinen Umständen Rohmilchprodukte oder Produkte, die nicht vollständig durcherhitztes Fleisch enthalten, aus den betroffenen Gebieten mitbringen.
    • Reinigung und Desinfektion aller Gegenstände, die von außen in den Stall gelangen (insbesondere Transportfahrzeuge).
    • Regelmäßiges Schadnagermonitoring; gegebenenfalls Bekämpfung durchführen.
    • Regulierung des Tierverkehrs (Zukauf aus sicheren Herkunftsbetrieben); Zugekaufte Tiere möglichst in geeigneten Isolierungseinrichtungen unterbringen.
    • Regelmäßige Gesundheitskontrollen und Beobachtung des eigenen Tierbestandes.
    • Bei Auffälligkeiten immer den Tierarzt kontaktieren.

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