Anpassung an neues Jagdgesetz – Kaniber startet Weiterentwicklung des Forstlichen Gutachtens

Aktualisiert am: 27.05.2026
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(16. Mai 2026) München/Saaldorf-Surheim – Forstministerin Michaela Kaniber hat den Startschuss für eine Weiterentwicklung des Forstlichen Gutachtens samt der ergänzenden Revierweisen Aussagen gegeben. "Die bewährten Monitoring-Instrumente für waldverträgliche Wildbestände müssen wir an die Anforderungen des neuen bayerischen Jagdgesetzes anpassen. Wir wollen moderne digitale Möglichkeiten einbinden, um damit noch mehr Transparenz zu schaffen. Denn unser Ziel ist es, die Akzeptanz für diese wichtigen Instrumente weiter zu steigern. Neben dem Verbiss wollen wir zum Beispiel auch den Lichteinfall miterfassen.", erklärte Kaniber. Das neue Jagdgesetz setzt verstärkt auf die Eigenverantwortung der Grundbesitzer als Inhaber des Jagdrechts und auf ein gutes Miteinander – zwischen Waldbesitzern, Jägern und allen, die Verantwortung für Bayerns Wälder tragen. "Denn die große Aufgabe ist klar und eint alle Beteiligten: Der Wald als unsere grüne Lunge braucht eine Zukunft", so Kaniber. Mit der Weiterentwicklung beauftragt die Ministerin die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) als anerkannte Forschungseinrichtung. "Mir ist wichtig, dass bei diesem Prozess die Wissenschaft aber auch Praktiker aus allen Regierungsbezirken dabei sind. Die LWF bezieht deshalb auch die TU München ein und geht auf die Vertreter der Waldbesitzer zu. Diese sollen Praktiker-Teams aus Grundbesitzern und Jägern benennen, die vor Ort gut zusammenarbeiten", sagte die Ministerin anlässlich einer Hegeschau im Berchtesgadener Land. Und weiter: "Wir wählen bewusst diesen Weg. Denn das Forstliche Gutachten ist ein Instrument zum Schutz des Eigentums. So steht es im Waldpakt und so wurde es auch durch das neue Jagdgesetz gestärkt. Am Ende des Prozesses binden wir Waldbesitzerverband, Bauernverband, Verband der Familienbetriebe Land und Forst Bayern und Bayerischem Jagdverband ein, um gemeinsam mögliche Anpassungen zu beraten", betont Kaniber. Die Forstverwaltung erstellt das Forstliche Gutachten seit 1986 im dreijährigen Turnus. Es erfasst den Zustand der Waldverjüngung und bewertet, ob der Verbiss durch Reh und Hirsch in den landesweit rund 750 Hegegemeinschaften tragbar ist oder nicht. Die Daten zeigen, ob klimafeste Baumarten eine Chance haben, zu stabilen Mischwäldern heranzuwachsen. Die Revierweisen Aussagen präzisieren die Ergebnisse für die Ebene der Jagdreviere. Ab 2027 erstellt sie die Forstverwaltung flächendeckend für alle Jagdreviere in Bayern. Sie dienen als Grundlage für die neu im Jagdgesetz enthaltene Möglichkeit, aus der Rehwild-Abschussplanung auszusteigen. Im Rahmen des Gutachtens 2024 hat die Forstverwaltung bereits für rund 75 Prozent der bayernweit rund 12.700 Reviere eine Revierweise Aussage erstellt.