Kaniber fordert Rechtssicherheit bei Wolfsbejagung im Berchtesgadener Land – "Unsere Jäger brauchen klare, einheitliche und praxistaugliche Regeln"

Aktualisiert am: 21.09.2026
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(20. September 2026) Kirchanschöring/München– Bei der Bejagung des Wolfs im Berchtesgadener Land bestehen erhebliche rechtliche und praktische Unsicherheiten – insbesondere im Nationalpark Berchtesgaden und auf Flächen der Bayerischen Staatsforsten. Bayerns Landwirtschafts- und Forstministerin Michaela Kaniber drängt auf eine schnelle Lösung. Im Vorfeld des Festabends "60 Jahre Landesjagdverband Bayern, Kreisgruppe Traunstein e. V. und 70 Jahre Rupertiwinkler Jagdhornbläser" war sie mehrfach von Jägern auf diese Probleme angesprochen worden. Kaniber hat sich deshalb jetzt in Schreiben an Umweltminister Thorsten Glauber und Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger gewandt und eine schnelle Klärung eingefordert. "Ich stelle mich klar vor unsere Jägerinnen und Jäger. Wer bereit ist, Verantwortung für eine wirksame Regulierung des Wolfs zu übernehmen, darf nicht an unnötiger Bürokratie oder unsicheren Vorgaben scheitern. Wir brauchen bei der Wolfbejagung klare, einheitliche und praxistaugliche Regeln – auch und gerade zum Schutz unserer Weidetiere", sagt die Ministerin. Im Nationalpark Berchtesgaden gelten die besonderen Vorgaben der Nationalparkverordnung. Die Voraussetzungen für eine Bejagung des Wolfs rechtssicher zu schaffen, ist dort deshalb besonders anspruchsvoll. Zuständig ist die Nationalparkverwaltung im Geschäftsbereich des Umweltministeriums. Kaniber fordert dennoch eine Lösung: "Auch im Nationalpark Berchtesgaden muss eine wirksame Bejagung möglich werden. Es kann nicht sein, dass gerade dort, wo die Probleme mit dem Wolf für unsere Alm- und Weidewirtschaft besonders spürbar sind, andere Maßstäbe gelten. Ich habe deshalb Umweltminister Thorsten Glauber gebeten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen." Auch auf Flächen der Bayerischen Staatsforsten besteht noch Klärungsbedarf. Der Forstbetrieb Berchtesgaden will wegen der mit dem Bescheid verbundenen Informations- und Meldepflichten die Jagd auf den Wolf vorerst nur nach ausdrücklicher Genehmigung zulassen. Für Kaniber ist nachvollziehbar, dass auch die Mitarbeiter der Staatsforsten kein rechtliches Risiko eingehen wollen, solange die Vorgaben nicht eindeutig geklärt sind. "Das zeigt doch: Wir brauchen Rechtssicherheit für alle, die den Wolf bejagen sollen – für unsere privaten Jäger genauso wie für die Mitarbeiter der Bayerischen Staatsforsten. Es darf nicht sein, dass der Einzelne am Ende mit der Unsicherheit alleingelassen wird", so Kaniber. Beim zuständigen Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger hat Kaniber deshalb eingefordert, dass insbesondere für die notwendigen Meldeketten eine einheitliche, rechtssichere und in der Praxis funktionierende Lösung geschaffen wird. "Die Verantwortung muss dort liegen, wo sie hingehört: beim Staat, der die Rahmenbedingungen für eine rechtssichere Bejagung schaffen muss – und nicht bei den Jägerinnen und Jägern, die diese Vorgaben anschließend umsetzen sollen. Unsere Jäger brauchen keine zusätzlichen Hürden, sondern verlässliche Rahmenbedingungen. Sie übernehmen Verantwortung für unser Wild, unsere Kulturlandschaft und den Schutz unserer Weidetiere. Dafür verdienen sie Unterstützung und Rechtssicherheit – und keine zusätzlichen bürokratischen Steine im Weg."