Beruf und Karriere in der Landwirtschaftsverwaltung
Einstellung in den Vorbereitungsdienst der 3. Qualifikationsebene – Fachschuldienst
Vorbereitungsdienst der Fachlaufbahn "Naturwissenschaft und Technik" im fachlichen Schwerpunkt "Fachschuldienst für Hauswirtschaft, Ernährung und Versorgung" für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene (Anwärterzeit)
Aufbauend auf den jeweiligen Studienabschlüssen erfolgt eine intensive Ausbildung in Pädagogik, Beratung, Verwaltung und Förderung an der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit den agrarwirtschaftlichen Fachschulen sowie weiteren Einrichtungen.
Wenn Sie
- die Abschlussprüfung an einer Fachakademie für Landwirtschaft, Fachrichtung Ernährungs- und Versorgungsmanagement oder an einer vom Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Fachakademie mit Erfolg abgelegt haben
oder - ein mindestens dreijähriges Studium mit einschlägigen Studieninhalten zu Hauswirtschaft und Ernährung mit dem erfolgreichen Abschluss als Diplom-Ingenieur/in (FH) oder als Bachelor oder einen vom zuständigen Staatsministerium als gleichwertig anerkannten Studien- oder Ausbildungsabschluss absolviert haben,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzen (bei Beherrschung der deutschen Sprache),
- engagiert, flexibel und kontaktfreudig sind
- und im breiten Spektrum der Ernährung, Hauswirtschaft und Diversifizierung/Einkommensalternativen, auch Studierende im fachpraktischen Unterricht begeistern wollen,
Vorbereitungsdienst
Die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes richtet sich nach Prüfungsergebnis, dienstlichem Bedarf und verfügbaren Stellen. Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst entsteht kein Rechtsanspruch auf Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe.
An Bewerbungen von Frauen besteht ein besonderes Interesse. Die Entscheidung über die Stellenvergabe erfolgt auf Antrag mit Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten. Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich ausschließlich online ab 15. Dezember 2022. Bewerbungsschluss: Mittwoch, 15. Februar 2023
Neben Angaben zu Ihrer Person, Ihrer Ausbildung und Berufserfahrung werden folgende Unterlagen zum Upload benötigt - bitte halten Sie diese als zusammenhängendes PDF-Dokument (max. 8 MB) bereit:
- Motivationsschreiben
- Lückenloser Lebenslauf
- Zeugnis, das zum Besuch der Fachakademie bzw. zum Studium berechtigt hat
- Zeugnis über die Abschlussprüfung der 3-jährigen Fachakademie für Landwirtschaft, Fachrichtung Ernährungs- und Versorgungsmanagement, oder Zeugnis über einen gleichwertigen Schulabschluss, Studien- oder Ausbildungsgang (Bachelorstudium Ernährung und Versorgungsmanagement); liegt noch kein Abschlusszeugnis vor, eine vorläufige Notenbestätigung mit voraussichtlicher Durchschnittsnote.
Hinweis: Für den Beginn des Vorbereitungsdienstes im Jahr 2023 muss das Zeugnis zwingend zum 01.08.2023 vorliegen. - ggf. Schwerbehindertenausweis
Sofern Ihnen Unterlagen noch nicht vorliegen, sind diese unverzüglich per E-Mail nachzureichen an: Bewerbungen-A5@stmelf.bayern.de, Schlagwort "Fachschuldienst 2023_Name". Ein ergänzendes Hochladen über die Bewerberplattform ist nicht möglich.
Datenschutzhinweis
Ansprechpartnerin
Weitere Einstellungsvoraussetzungen, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auf Anforderung nachgewiesen werden müssen, sind
- ein Führungszeugnis, das zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist und nicht älter als drei Monate sein darf,
- ein Führerschein, der zur Benutzung eines Personenkraftwagens berechtigt,
- eine schriftliche Erklärung, dass gegen Sie kein gerichtliches Strafverfahren, staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren oder Disziplinarverfahren anhängig ist und
- ein Gesundheitszeugnis, in welchem die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit – einschließlich der sprachlichen Eignung (hinsichtlich Sprachstörungen, wie Lautbildungs- oder Wort-/Satzbildungsstörung) bescheinigt wird.