Holz und Holzmarkt
In den Wäldern Bayerns wächst ständig und völlig lautlos ein wertvoller und vielseitiger Roh-, Bau- und Werkstoff nach: Das Holz. Über 40 heimische Baumarten liefern stetig Holz für die verschiedensten Einsatzmöglichkeiten. So kommt dem Holz auch als Energieträger und Lebensraum eine wichtige Aufgabe zu.
© Robert PehlkeUnsere Schwerpunkte
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FAQs zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Bereits Ende Juni 2023 ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in Kraft getreten. Durch eine erneute Verschiebung ist die EUDR für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer nun ab dem 30. Dezember 2026 anzuwenden. Ziel der Verordnung ist es, dass auf dem EU-Markt nur noch Produkte in Verkehr gebracht werden dürfen, die nicht mit Entwaldung in Zusammenhang stehen. Beim Holzverkauf sind ab 30. Dezember 2026 für jeden Waldbesitzer zusätzliche Anforderungen zu berücksichtigen.
FAQs zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) (Waldbesitzer-Portal) externer LinkErgänzende Angebote
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Ausgewählte Veröffentlichungen des Staatsministeriums und der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft
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