Broschüre
Cross Compliance

Die Broschüre dient der Information über die landwirtschaftliche Praxis und die einzuhaltenden Verpflichtungen. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Rechtsnormen.
Die Bayerische Staatsregierung kommt damit ihrer Informationspflicht gem. Art. 4 der VO (EG) Nr. 73/2009 nach.
Herausgeber:
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Stand:
Februar 2011
Broschüre:
DIN A4, 118 Seiten
nur zum Download verfügbar
Inhaltsverzeichnis
I. Das Wichtigste in Kürze
1. Neuerungen und Klarstellungen im Vergleich zum Vorjahr
2. Beratung und Kontrolle
3. Allgemeine Bestimmungen zu Cross Compliance
II. Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
1. Erosionsvermeidung
2. Erhaltung der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur
3. Instandhaltung von aus der landwirtschaftlichen Erzeugung genommenen Flächen
4. Landschaftselemente
5. Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen
6. Schutz von Dauergrünland
III. Dauergrünlanderhaltung
1. Definition von Dauergrünland
2. Regelungen zum Erhalt des Dauergrünlandes
IV. Grundanforderungen an die Betriebsführung
1. FFH- und Vogelschutz-Richtlinie
2. Grundwasserrichtlinie
3. Klärschlammrichtlinie
4. Nitratrichtlinie
5. Pflanzenschutzmittelrichtlinie
6. Regelungen zur Tierkennzeichnung und -registrierung
7. Lebens- und Futtermittelsicherheit
8. Richtlinie über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe in der tierischen Erzeugung
9. Verfütterungsverbote
10. Tierseuchen
11. Tierschutz
V. Einhaltung der Cross Compliance bei flächen- oder tierbezogenen Fördermaßnahmen des ländlichen Raums
1. Grundanforderungen
2. Grundsätze bei der Anwendung phosphathaltiger Düngemittel
VI. Kontroll- und Sanktionssystem
1. Kontrolle
2. Bewertung eines Verstoßes gegen die anderweitigen Verpflichtungen
3. Sanktionshöhe
VII. Glossar
1. Begriffsbestimmungen
2. Relevante Rechtsvorschriften
VIII. Anlagen
1. Humusbilanz und Bodenhumusuntersuchung
2. Übersicht über die Anforderungen an den Erosionsschutz
3. Berechnungswerte für die Nährstoffausscheidung sowie den Gülle- und Jaucheanfall verschiedener Tierarten gemäß Düngeverordnung Anlage 5
4. Muster-Formblatt für vorgeschriebene Aufzeichnungen über angewandte Pflanzenschutzmittel mit Beispiel
5. Anforderungen an die Rohmilch
6. Wesen, Weiterverbreitung und klinisches Erscheinungsbild der einzelnen Tierkrankheiten/Tierseuchen
7. Eingriffe bei Tieren
8. Grundanforderungen an die Betriebsführung
9. Merkblatt über die Rechte und Pflichten der Landwirte und Prüfer bei Vor-Ort-Kontrollen
Mit der am 21. April 2011 in Kraft getretenen Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung unterliegen nun auch Tümpel, Sölle, Dolinen und andere vergleichbare Feuchtgebiete dem Beseitigungsverbot nach Cross Compliance. Werden solche Landschaftselemente unerlaubt beseitigt, hat dies Kürzungen der Cross Compliance relevanten Zahlungen der 1. und 2. Säule zur Folge.
Nachdem diese Landschaftselemente auch in der Vergangenheit bereits Teil der beihilfefähigen Fläche waren und als solche auch im Mehrfachantrag angegeben werden mussten, sind im Regelfall vom Landwirt keine weiteren Angaben erforderlich. Nur für den Fall, dass diese Landschaftselemente noch nicht als separates Landschaftselement-Polygon beim betreffenden Feldstück erfasst sind, sollte sich der Antragsteller möglichst umgehend an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wenden, um diese Flächen erfassen zu lassen. Die Gesetzesänderung war notwendig, da die Europäische Kommission die Förderfähigkeit dieser Landschaftelemente nur noch akzeptiert, wenn sie dem Beseitigungsverbot nach Cross Compliance unterliegen.
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