Förderung
ELER
„ELER“ ist die Kurzbezeichnung für „Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“. Dieser Fonds ist neben dem EGFL („Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft“) eines der beiden Finanzierungsinstrumente der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Mit ELER werden Fördermaßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume in der ganzen Europäischen Union finanziert.
Der ELER hat 4 Schwerpunktachsen:
- Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Land- und Forstwirtschaft
- Verbesserung des Umwelt- und des Tierschutzes in der Landschaft
- Steigerung der Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
- Leader
Mit der ELER-Verordnung VO (EG) Nr. 1698/2005 wurde von der EU der rechtliche Rahmen für daraus folgende Förderprogramme in den Ländern und Regionen während der Förderperiode 2007 – 2013 geschaffen.
BayZAL
Die Umsetzung der Förderung erfolgt in den Mitgliedsstaaten und Regionen in eigenen Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum und müssen von der EU-Kommission genehmigt werden.

Dieses Entwicklungsprogramm nennt sich in Bayern „Bayerisches Zukunftsprogramm für Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum“ (BayZAL). Mehr
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