Zuschüsse für Imkereigeräte

Die Förderung unterstützt die Anschaffung bestimmter Geräte. Ziel ist, die Erzeugung und Vermarktung von Honig und Bienenzuchterzeugnissen zu verbessern.

Aktualisiert am: 12.12.2023
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Bitte beachten Sie, dass eine Antragstellung nur noch online über das Serviceportal iBalis möglich ist, siehe Antragstellung! Die Auszahlungsantragsstellung ist erst ab dem 1. März 2024 möglich.
Mittelherkunft
  • EU
  • Bayern
Antragszeitraum

Förderantragstellung ist jährlich bis zum 15. April möglich.

Antragsberechtigt sind:

Imkerinnen und Imker mit Wohn- und Betriebssitz in Bayern

Kontakt
Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Kompetenzzentrum Förderprogramme
Porschestraße 5 a, 84030 Landshut
Telefon:
0871 9522-4600
Fax:
0871 9522-4399
E-Mail:
poststelle@fueak.bayern.de