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Förderwegweiser
Förderung investiver Maßnahmen in der Bienenhaltung

Bienen auf Pollenwabe

Diese Förderung soll die Anschaffung bestimmter neuer Gerätschaften unterstützen. Für Erwerbsimker und Anfänger in der Imkerei gelten gesonderte Konditionen.

Diese Maßnahme erfolgt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, um die Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen von Honig und Bienenzuchterzeugnisse zu verbessern.

Voraussetzungen

  • Imker mit Wohn- und Betriebssitz in Bayern.
  • Anfänger in der Imkerei
    • Im Förderjahr oder innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre (= nach dem 1. Januar 2009) Teilnahme an einem Anfängerlehrgang und erstmals Beginn mit der Imkerei.
  • Erwerbsimker
    • Imker mit mindestens 30 Bienenvölkern und Beitragszahlung an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft.
  • Die geförderten Ausrüstungsgegenstände dürfen innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach der Beschaffung nur für die Bienenhaltung genutzt werden.
  • Bei Anträgen mit einer Investitionssumme über 5.000 Euro holt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft zusätzlich eine Stellungnahme der Imkerfachberatung zur Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen Maßnahme ein.

Förderung

  • Förderfähig (bis zu 30 %) ist die Neuanschaffung verschiedener Geräte und Maschinen zur Verbesserung der Honiggewinnung, die im Merkblatt der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft aufgeführt sind. Bei Anfängern ist zusätzlich die Anschaffung moderner Holz-Magazinbeuten förderfähig. Zusätzlich kann bei Erwerbsimkern die Anschaffung von Anhängern, Ladekränen und Staplern gefördert werden.
  • Mindestinvestitionssummen (brutto)
    • Anfänger: 400 Euro
    • andere Imker: 750 Euro
  • max. förderfähiges Investitionsvolumen: 50.000 Euro

Mittelherkunft

  • EU
  • Bayern
Ansprechpartner

Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
Abteilung Förderwesen und Fachrecht
Menzinger Straße 54
80638 München
Tel. 089-17800-201
E-Mail: AFR@lfl.bayern.de Mehr

Antragszeitraum

Anträge müssen bis spätestens 30. April 2012 bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft eingereicht werden.

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