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RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF
Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Förderwegweiser
Agrardieselvergütung
Das Energiesteuergesetz regelt die Entlastung der Land- und Forstwirtschaft von der Energiesteuer bei Kraftstoffen (Agrardieselvergütung).
Mit einer teilweisen Vergütung der Energiesteuer soll für die deutsche Land- und Forstwirtschaft im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten die Wettbewerbsfähigkeit erhalten werden.Voraussetzungen
- Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.
- Mindestens 50 Euro zu vergütende Energiesteuer (ab 233 Liter Diesel).
Förderung
- Vergütung 21,48 Cent/Liter; Differenz Steuersatz Agrardiesel (25,56 Cent/Liter) zum vollen Steuersatz (47,04 Cent/Liter).
Mittelherkunft
- Bund
Hinweis
Die Verwendung von Biodiesel in Reinform und von Pflanzenöl in der Land- und Forstwirtschaft ist nach dem Energiesteuergesetz steuerfrei (der volle Steuersatz wird rückvergütet).
Die Verwendung von Biodiesel in Reinform und von Pflanzenöl in der Land- und Forstwirtschaft ist nach dem Energiesteuergesetz steuerfrei (der volle Steuersatz wird rückvergütet).
Ansprechpartner
Bundeszollverwaltung
Hauptzollämter
Antragszeitraum
Die Abgabefrist für Anträge auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft endet am 30. September des Folgejahres.
Den Antrag auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie allgemeine Erklärungen und Ausfüllhinweise finden Sie bei der Zollverwaltung.
Seit 1. Januar 2013 ist erstmals ab dem Vergütungsjahr 2012 neben dem bisher bekannten Standardantrag (insg. 7 Seiten) auch ein ein vereinfachtes zweiseitiges Formular abrufbar. Diesen Antrag können alle Betriebe nutzen, die im Vorjahr einen "normalen" Antrag eingereicht haben. Das umfangreiche Formular benötigen nur noch Betriebe mit zum Beispiel erstmaliger Antragstellung oder hohen außerlandwirtschaftlichen EU-Beihilfen.
Seit 1. Januar 2013 ist erstmals ab dem Vergütungsjahr 2012 neben dem bisher bekannten Standardantrag (insg. 7 Seiten) auch ein ein vereinfachtes zweiseitiges Formular abrufbar. Diesen Antrag können alle Betriebe nutzen, die im Vorjahr einen "normalen" Antrag eingereicht haben. Das umfangreiche Formular benötigen nur noch Betriebe mit zum Beispiel erstmaliger Antragstellung oder hohen außerlandwirtschaftlichen EU-Beihilfen.
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