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RSS-Feed Pressemitteilungen des StMELF
Immer aktuell informiert über die Pressemitteilungen des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Förderwegweiser
Weiterbildungsstipendium - Durchstarten für Berufseinsteiger
Junge, besonders begabte Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung sollen einen Anreiz zur „Karriere mit Lehre“ erhalten und mit diesem Weiterbildungsstipendium – einem Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung – finanziell unterstützt werden.
Weiterführende Informationen
Wer kann gefördert werden?
- Junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung noch nicht 25 Jahre alt sind; in Ausnahmefällen bis 28 Jahre.
Darunter fallen z. B. ein freiwilliges soziales Jahr, Bundeswehr, Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst (BFD), schwerwiegende Erkrankung, Elternzeiten. - Die Absolventen sollen
- ihre Leistungsfähigkeit und Begabung in Ausbildung und Beruf nachgewiesen haben.
- für die Zukunft Leistungsbereitschaft im Beruf erwarten lassen.
- bereit sein, an anspruchsvollen berufsbegleitenden Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.
- in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder arbeitssuchend gemeldet sein.
- Nachweis der Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von 1,9 oder besser.
- Nachweis einer besonders erfolgreichen Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb (ab Landesentscheid).
Was wird gefördert?
Teilnahme an anspruchsvollen Maßnahmen zum Erwerb beruflicher Qualifikationen wie
- Fachkurse an verschiedenen Lehr- und Bildungsstätten, Landmaschinenschulen, Waldbauernschulen, Bildungsstätte des Deutschen Gartenbaus Grünberg, Landvolkshochschulen, Lehr- und Versuchsanstalten für Tierhaltung.
- anspruchsvolle Fachstudienreisen.
- Küchenseminare (für Berufe der Hauswirtschaft).
- anspruchsvolle gelenkte Praktika (auch im Ausland).
Vorbereitung auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung wie
- Meister.
- Techniker.
- Betriebswirte (Höhere Landbauschule).
- Fachagrarwirte.
- Assistenten.
- Fachakademie.
Teilnahme an anspruchsvollen Bildungsmaßnahmen, die der Entwicklung fachübergreifender und allgemeiner beruflicher und sozialer Kompetenzen oder der Persönlichkeitsbildung dienen wie
- Sprachkurse (auch im Ausland).
- Rhetorikseminare.
- Persönlichkeitstraining.
- EDV-Seminare.
- Berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit der Stipendiatin/des Stipendiaten fachlich/inhaltlich aufbauen. Voraussetzung ist jedoch, dass gleichzeitig ein Beschäftigungsverhältnis mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden besteht.
Förderung
- Förderungsdauer: Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre.
- Höhe der Förderung bis zu 6.000 Euro für Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten bei einem Eigenanteil von 10 % je Maßnahme.
- Die Förderung erfolgt während bzw. nach Abschluss der Bildungsmaßnahme.
Mittelherkunft
- Bund
Fortbildungszentrum für Landwirtschaft und Hauswirtschaft Landshut-Schönbrunn
Am Lurzenhof 3
84036 Landshut-Schönbrunn
Tel. 0871-9521-180
E-Mail: poststelle@fbz-la.bayern.de
Das Fortbildungszentrum für Landwirtschaft und Hauswirtschaft Landshut-Schönbrunn entscheidet in einem Auswahlverfahren über die Berufe der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft in Bayern.
Stammblatt für Stipendiatinnen/Stipendiaten
Aufnahmestichtag: 1. Januar
Anmeldeschluss: i. d. R. jeweils 15. November; falls eine Weiterbildung direkt nach Prüfungsabschluss begonnen wird der 10. September
Förderwegweiser