Berufsausbildung
Fischwirt / Fischwirtin
Der Beruf setzt Verständnis für fischereibiologische Vorgänge, technische Begabung, betriebswirtschaftliches Verständnis und handwerkliches Geschick voraus.
Arbeitsbereiche und Inhalt der Ausbildung
Fischwirte arbeiten in Betrieben mit Karpfen- und Forellenteichwirtschaft sowie in der Seen- und Flussfischerei.
In der Ausbildung wählen Sie einen der Betriebszweige Fischhaltung und Fischzucht oder Seen- und Flussfischerei. Dabei erwerben Sie Wissen und Fertigkeiten über
- die Voraussetzungen der Fischerei, Wasser- und Gewässereigenschaften
- Gewässerschutz
- die Fischgewässerbewirtschaftung und Hegemaßnahmen
- das Bearbeiten, Verarbeiten und Vermarkten der Betriebserzeugnisse
- das Anfertigen, Bedienen, Instandsetzen und Pflegen von Fischereieinrichtungen
- das Warten und Handhaben der erforderlichen Fahrzeuge, Maschinen und Geräte
- den Umgang mit Werkstoffen sowie Instandsetzungsarbeiten von Maschinen und Geräten
- fachbezogene Rechtskunde
Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung verkürzt werden. Gründe für eine Lehrzeitverkürzung können eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung, ein Fachabitur oder allgemeines Abitur als schulische Vorbildung oder gute Leistungen in der Zwischenprüfung sein.
Ausbildungsbetrieb, Ausbildungsvertrag
Für die Ausbildungszeit schließen Sie mit dem Ausbildungsbetrieb einen Ausbildungsvertrag ab. Dieser Vertrag ist dem Institut für Fischerei an der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft zur Eintragung in das Verzeichnis vorzulegen.
Zur Ergänzung, Vertiefung und Festigung des im Betrieb und in der Berufsschule erworbenen Wissens und Könnens und zum Ausgleich der Unterschiede, die sich durch die Spezialisierung der Ausbildungsbetriebe ergeben, werden überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen durchgeführt. Die überbetrieblichen Lehrgänge finden in Blockform am Institut für Fischerei in Starnberg statt.
Adressen von anerkannten Ausbildungsbetrieben finden Sie in der Ausbildungsbetriebedatenbank. Wählen Sie den gewünschten Betriebszweig und suchen Sie regional oder bayernweit.
Prüfungen
Nach der Hälfte der Ausbildungszeit findet zur Überprüfung des Leistungsstandes eine Zwischenprüfung statt. Die Berufsausbildung endet mit der Abschlussprüfung zum Fischwirt oder zur Fischwirtin im Betriebszweig Fischhaltung und Fischzucht oder Seen- und Flussfischerei. Hier werden die erworbenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten praktisch, schriftlich und mündlich geprüft.
Fortbildung
Nach Abschluss der Berufsausbildung bietet sich die Fortbildung zum Fischwirtschaftsmeister oder zur Fischwirtschaftsmeisterin an. Zur Prüfungsvorbereitung werden spezielle Lehrgänge vorwiegend am Institut für Fischerei in Starnberg angeboten.
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