Werker / Werkerin im Gartenbau

Die Ausbildung zum Werker und zur Werkerin im Gartenbau ist Personen zugänglich, die eine Förderschule besucht haben und für die eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Einschätzung der Berufsberatung der zuständigen Agentur für Arbeit nicht in Betracht kommt. Diese jungen Menschen bekommen eine Chance, sich am ersten Arbeitsmarkt zu qualifizieren und den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Neigung zur praktischen Arbeit und technisches Geschick sind gute Voraussetzungen für diese Ausbildungsrichtung.

Aktualisiert am: 05.04.2023
Teilen Drucken
Die Ausbildung zum Werker / zur Werkerin im Gartenbau kann in folgenden Fachrichtungen durchlaufen werden:
  • Baumschule
  • Garten- und Landschaftsbau
  • Gemüsebau und
  • Zierpflanzenbau

Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie soll eine ausführende berufliche Tätigkeit ermöglichen und selbstständiges Arbeiten unter Anleitung einschließen.

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildungsinhalte in der Berufsausbildung zum Werker / zur Werkerin im Gartenbau wurden unter Berücksichtigung der Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt aus den Ausbildungsinhalten des Gärtnerberufes entwickelt.
  • Pflanzenkenntnisse und deren Ansprüche 
  • sortenspezifische Vermehrung, rationelle und umweltverträgliche Kulturführung, sowie Ernte und Vermarktung, Bearbeiten und Pflegen des Bodens, Erhalten der Bodenfruchtbarkeit 
  • betriebliche Zusammenhänge, Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes 
  • Einsatz von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen 
  • Umweltschutz und rationelle Energie- und Materialverwendung 
  • Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit 

Ausbildungsablauf

Die Ausbildung erfolgt in einem Berufsbildungswerk oder in einer vergleichbaren Einrichtung, die zusammen mit einer Berufsschule zur individuellen Lernförderung besucht wird. Die Ausbildung kann auch in einem Betrieb erfolgen, wenn die notwendige Betreuung der Auszubildenden gegeben ist. Vor Beginn der Berufsausbildung ist der Ausbildungsvertrag dem zuständigen Amt (Abteilung Gartenbau) vorzulegen.

Prüfungen

Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung statt. Die Abschlussprüfung wird praktisch und je nach Wahl des Prüflings mündlich oder schriftlich durchgeführt.

Weitere Informationen

Die Bildungsberater/innen sind an vier Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) mit einer Abteilung Gartenbau zu erreichen. Sie beraten rund um die Ausbildung im Beruf Gärtner / Gärtnerin und betreuen Auszubildende und Ausbildungsbetriebe.

Region "Bayern Nord" – AELF Kitzingen-Würzburg

Zuständig für die Regierungsbezirke Oberfranken und Unterfranken

Ansprechpartner Bildungsberatung – AELF Kitzingen-Würzburg

Region "Bayern Mitte" – AELF Fürth-Uffenheim

Zuständig für die Regierungsbezirke Mittelfranken und Oberpfalz

Ansprechpartner Bildungsberatung – AELF Fürth-Uffenheim

Region "Bayern Süd-Ost" – AELF Abensberg-Landshut

Zuständig für den Regierungsbezirk Niederbayern und die oberbayerischen Landkreise und kreisfreien Städte Altötting, Berchtesgadener Land, Ebersberg, Erding, Freising, Mühldorf a.Inn, Rosenheim und Traunstein.

Ansprechpartner Bildungsberatung – AELF Abensberg-Landshut

Region "Bayern Süd-West" – AELF Augsburg

Zuständig für den Regierungsbezirk Schwaben und die oberbayerischen Landkreise und kreisfreien Städte Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Eichstätt, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Ingolstadt, Landsberg a.Lech, Miesbach, München, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen a.d.Ilm, Starnberg, Weilheim-Schongau.

Ansprechpartner Bildungsberatung – AELF Augsburg