Teilnehmergemeinschaft

Dass die Bürgerinnen und Bürger Verantwortung für ihr Dorf und ihre Landschaft übernehmen, ist Grundprinzip in den Projekten der Ländlichen Entwicklung. Ein aus dem Kreis der Grundstückseigentümer gewählter Vorstand der Teilnehmergemeinschaft ist für die Planung und Durchführung der Projekte zuständig.

Aktualisiert am: 27.10.2023
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Vier Personen auf einer Wiese stehen nebeneinander und diskutieren

Was ist eine Teilnehmergemeinschaft?

Dass die Bürgerinnen und Bürger Verantwortung für ihr Dorf und ihre Landschaft übernehmen, ist Grundprinzip in den Projekten der Ländlichen Entwicklung. So entstehen zukunftsfähige und nachhaltige Lösungen. Dabei spielt der aktive und kreative Bürger eine tragende Rolle. Seit jeher bilden die beteiligten Grundstückseigentümer die Teilnehmergemeinschaft, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Grundstückseigentümer wählen aus ihrem Kreis einen Vorstand der Teilnehmergemeinschaft, welche für die Planung und Durchführung der Projekte zuständig sind. Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft bindet die Bürgerinnen und Bürger in die Planung und Umsetzung der Maßnahmen ein.

Broschüre

Die folgende Arbeitshilfen und Vorschriften informieren über die Durchführung und Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft.

Arbeitshilfe: Teilnehmergemeinschaften

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